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   OVG Bremen, 12.07.2012 - 1 B 139/12   

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https://dejure.org/2012,18363
OVG Bremen, 12.07.2012 - 1 B 139/12 (https://dejure.org/2012,18363)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.07.2012 - 1 B 139/12 (https://dejure.org/2012,18363)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 1 B 139/12 (https://dejure.org/2012,18363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufstellung eines Geldspielgeräts in einer Tankstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33f Abs. 1
    Zulässigkeit der Aufstellung eines Geldspielgeräts in einer Tankstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 718
  • GewArch 2012, 401
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 26.02.2010 - 3 K 153/09

    Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung in Bezug auf die Aufstellung zweier

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2012 - 1 B 139/12
    Vor diesem Hintergrund ist die Aufstellung eines Geldspielgeräts in einer Tankstelle grds. unzulässig (so auch Hahn in Friauf, GewO , Bd. 1, Stand Januar 2010, Anhang i zu §§ 33c bis 33i, § 1 SpielV Rn. 13; vgl. auch Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO , 8. Aufl. 2011, § 33c Rn. 54; Brehm/Pauly, GewArchiv 2003, 57, 59; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO , Bd. 2, Stand Januar 2007, § 1 SpielV Rn. 2; VG Kassel, GewArch 2010, S. 310 f.; VG Hannover, Urt. v. 08.07.2002 - 11 A 1282/00 - [...]).
  • VG Hannover, 08.07.2002 - 11 A 1282/00

    Geeignetheitsbescheinigung; Geldspielgeräte; Jugendliche; Kinder; Tankstelle

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2012 - 1 B 139/12
    Vor diesem Hintergrund ist die Aufstellung eines Geldspielgeräts in einer Tankstelle grds. unzulässig (so auch Hahn in Friauf, GewO , Bd. 1, Stand Januar 2010, Anhang i zu §§ 33c bis 33i, § 1 SpielV Rn. 13; vgl. auch Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO , 8. Aufl. 2011, § 33c Rn. 54; Brehm/Pauly, GewArchiv 2003, 57, 59; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO , Bd. 2, Stand Januar 2007, § 1 SpielV Rn. 2; VG Kassel, GewArch 2010, S. 310 f.; VG Hannover, Urt. v. 08.07.2002 - 11 A 1282/00 - [...]).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2012 - 1 B 139/12
    Gewerberäume, in denen Getränke oder Speisen nur als Nebenleistung angeboten werden, erfüllen die Voraussetzung einer Schank- oder Speisewirtschaft gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV nicht (BVerwG, GewArch 1991, S. 225 f.).
  • VGH Hessen, 12.03.2012 - 8 B 2473/11

    Voraussetzungen für allgemeine Sperrzeit-Ausnahmen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2012 - 1 B 139/12
    Etwas anderes ergibt sich bereits deshalb nicht aus dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des VGH Kassel (Beschl. v. 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N - [...]), weil dieser Entscheidung kein Streit über die Auslegung des Begriffs der Schank- oder Speisewirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV zugrunde lag.
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Es führt zwar zutreffend aus, dass die Betriebsstätte im Widerrufszeitpunkt nicht die tatsächlichen Anforderungen an eine Schank- und Speisewirtschaft gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfüllte, weil der Bistrobereich in den Tankstellenshop integriert war, ohne dass der Raum durch den Schank- und Speisebetrieb geprägt wurde (zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1963 - 1 C 139.60 - Buchholz 310 § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 4; Beschluss vom 18. März 1991 - 1 B 30.91 - Buchholz 451.20 § 33 f. GewO S. 3 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 B 139/12 - NVwZ-RR 2012, 718; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 - NVwZ-RR 2018, 612 LS 1 und Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 4 A 466/14

    Widerruf von möglicherweise von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsakten;

    vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: OVG Bremen, Beschluss vom 12.7.2012 - 1 B 139/12 -, GewArch 2012, 401 = juris, Rn. 11.

    vgl. insoweit auch: OVG Bremen, Beschluss vom 12.7.2012 - 1 B 139/12 -, GewArch 2012, 401 = juris, Rn. 12.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 6 S 2610/17

    Anforderungen an den Aufstellungsort von Geldspielgeräten

    Dazu kann auch der Umsatz aus dem Getränkeverkauf und den Geldspielgeräten herangezogen werden (zumindest eine Indizwirkung anerkennend OVG Bremen, Beschluss vom 12.07.2012 - 1 B 139/12 - NVwZ-RR 2012, 718 = juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 1 N 56.19

    Geldspielgerät in Vollgaststätte - Schwerpunkt der Nutzung

    Zum einen überzeugt die Zulassungsbegründung nicht damit, dass entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts (ebenso wohl auch VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 - NVwZ-RR 2018, 612 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 B 139/12 - NVwZ-RR 2012, 718; VG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 3. November 2017 - 5 K 8978/17 - jeweils juris Rn. 12) nicht auf die mit den Unterhaltungsgeräten erzielten Umsätze, sondern nur auf die dem Betreiber der Gaststätte nach Steuern verbleibenden Einnahmen abzustellen sei.
  • VG Regensburg, 13.11.2014 - RO 5 K 14.381

    Zu den Voraussetzungen einer Schank- und Speisewirtschaft im Sinne der

    Nur weil der "Bistrobetrieb" einen wesentlichen Teil des Gesamtumsatzes der Tankstelle ausmacht, erlangt er im Hinblick auf die Geeignetheit als Aufstellungsort keine Eigenständigkeit, weil die Umsatz- und Ertragsverteilung nicht nach außen erkennbar ist (OVG Bremen, B.v. 12.07.2012 - 1 B 139/12 - juris Rn. 12).
  • VG München, 02.08.2012 - M 16 K 12.297

    Geeignetheitsbestätigung; Unzulässigkeit einer zahlenmäßigen Beschränkung von

    Zwar ist das Bistro Teil der Tankstelle, es ist aber räumlich vom Tankstellenverkaufsraum abgetrennt und unterscheidet sich daher von den in der Rechtsprechung überwiegend behandelten Fällen (vgl. jüngst OVG Bremen v. 12.7.2012, GewArch 2012, S. 401 ff.).
  • VG Saarlouis, 06.02.2013 - 1 L 347/13

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen einer gewerberechtlichen

    OVG Bremen, Beschluss vom 12.07.2012 - 1 B 139/12 -, GewArch 2012, 401, mit Anm. Ganske; Tettinger, Wank, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33 c Rz. 48 ff; zur Gesetzesbegründung zu § 33 c GewO: Bt-Drs.: 8/1863, S. 8.
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