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   BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11   

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BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11 (https://dejure.org/2012,31184)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 3 C 25.11 (https://dejure.org/2012,31184)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 3 C 25.11 (https://dejure.org/2012,31184)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AMG § 43 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 Nr. 2; ApBetrO § 17 Abs. 3, § 20; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Apotheke; apothekenpflichtige Arzneimittel; verschreibungspflichtige Arzneimittel; nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel; Selbstbedienung; Selbstbedienungsverbot; Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege der Selbstbedienung; kontrollierte ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AMG § 43 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 Nr. 2
    Apotheke; Arzneimittelsicherheit; Beratungsbedarf; Beratungshindernisse; Beschränkung der Berufsausübung; Information und Beratung durch den Apotheker; Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege der Selbstbedienung; Selbstbedienung; Selbstbedienungsverbot; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 S 1 AMG 1976, § 52 Abs 1 Nr 2 AMG 1976, § 17 Abs 3 ApoBetrO 1987, § 20 ApoBetrO 1987, Art 3 Abs 1 GG
    Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel; keine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit; Erforderlichkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Apothekern in ihrer Berufsausübungsfreiheit durch das Verbot zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege der Selbstbedienung

  • kanzlei.biz

    Keine Selbstbedienung bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

  • online-und-recht.de

    Zur Frage der Zulässigkeit des Arzneimittel-Versandhandels

  • rewis.io

    Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel; keine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit; Erforderlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 69 Abs. 1 S. 1
    Verletzung von Apothekern in ihrer Berufsausübungsfreiheit durch das Verbot zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege der Selbstbedienung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verbot der Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel ist verfassungsgemäß

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbstbedienungsapotheke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Selbstbedienung in der Apotheke

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.10.2012)

    Medikamente: Keine Selbstbedienung in Apotheken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Selbstbedienungsverbot: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Apotheker

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    OTC in der Freiwahl sind verboten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Apothekenpflichtige Arznei nicht in Freiwahl

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt OVG Münster: Selbstbedienung in Apotheken bleibt untersagt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Selbstbedienung bei Arzneimitteln

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Apothekenpflicht keine Selbstbedienung

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gehören OTC in die Freiwahl?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 355
  • NVwZ 2013, 598
  • GewArch 2013, 376
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Überwachung der ordnungsgemäßen Abgabe von Arzneimitteln und ordnungsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen das Apothekenrecht (Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 31.09 - GewArch 2010, 414 Rn. 11 m.w.N.).

    Vielmehr bleiben sie eine Ware besonderer Art, von der nicht unerhebliche Gefahren ausgehen (vgl. Urteile vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141 und vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - BVerwGE 137, 213 Rn. 29).

    Seinem Interesse, durch die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstbedienung seine Kundenorientierung herauszustellen und den Umsatz zu erhöhen, sind durch § 1 Abs. 1 ApoG Grenzen gesetzt (Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - BVerwGE 96, 372 und vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - a.a.O. Rn. 32).

    Dem steht nicht entgegen, dass mit der Einführung des Versandhandels ein persönlicher, direkter Kontakt mit dem Apotheker nicht mehr zwingende Voraussetzung der Arzneiabgabe ist und die Inanspruchnahme der pharmazeutischen Beratung in die Entscheidung des Kunden gestellt ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber durfte nämlich zugrunde legen, dass der Kunde im Versandhandel häufig nicht beratungsbedürftig ist, weil er mit den bestellten Arzneien bereits vertraut ist (vgl. BTDrucks 15/1525 S. 161 mit dem Hinweis auf chronisch Kranke und wiederholte Medikationen; Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - a.a.O. Rn. 22).

    Die Grenze seines Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums ist (erst) erreicht, wenn seine Anschauungen offensichtlich fehlsam oder mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - BVerwGE 137, 213 Rn. 30 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Das gilt namentlich für nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel; denn hier besteht ein erhöhter Beratungsbedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 u.a. - BVerfGE 107, 186 ).

    Gefahreneinschätzungen sind nicht (mehr) schlüssig, wenn identischen oder vergleichbaren Gefährdungen in denselben oder in anderen, aber dieselbe Materie betreffenden Gesetzen unterschiedliches Gewicht beigemessen wird (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2003 a.a.O. S. 197).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Das bedeutet, dass § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG auch auf die Arzneimittelabgabe in Apotheken Anwendung findet (anders noch die Vorgängerregelung des § 52 AMG 1976, die offen ließ, was in dieser Hinsicht für Apotheken gelten sollte; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 - BVerfGE 75, 166 ).

    Das sind gesundheitspolitische Erwägungen, die die mit dem Selbstbedienungsverbot verbundene Beschränkung der beruflichen Betätigungsfreiheit der Apotheker rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 a.a.O. S. 177 f.; zur Beratungsfunktion des Apothekers auch Beschluss vom 7. Januar 1959 - 1 BvR 100/57 - BVerfGE 9, 73 ).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Er verlangt aber wie beim Kauf vor Ort, dass die Medikamente institutionell durch die Apotheke und verantwortlich durch den Apothekenleiter und dessen Personal abgegeben werden (Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 25).
  • Drs-Bund, 03.07.2007 - BT-Drs 16/5881
    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Im Übrigen beruht die Empfehlung auf rein wettbewerblichen und ökonomischen Erwägungen, die nicht gegen die Anforderungen der Arzneimittelsicherheit aufgewogen werden können (vgl. Stellungnahme der Bundesregierung zu dem 16. Hauptgutachten, BTDrucks 16/5881 Rn. 51 f.).
  • Drs-Bund, 22.07.2010 - BT-Drs 17/2600
    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Der Kläger beruft sich daher auch erfolglos darauf, dass sich die Monopolkommission (16. Hauptgutachten 2004/2005, BTDrucks 16/2460 Rn. 1163; 18. Hauptgutachten 2008/2009, BTDrucks 17/2600 Rn. 27, 36) für eine Aufhebung des Selbstbedienungsverbots für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel ausgesprochen hat.
  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2460
    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Der Kläger beruft sich daher auch erfolglos darauf, dass sich die Monopolkommission (16. Hauptgutachten 2004/2005, BTDrucks 16/2460 Rn. 1163; 18. Hauptgutachten 2008/2009, BTDrucks 17/2600 Rn. 27, 36) für eine Aufhebung des Selbstbedienungsverbots für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel ausgesprochen hat.
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Das sind gesundheitspolitische Erwägungen, die die mit dem Selbstbedienungsverbot verbundene Beschränkung der beruflichen Betätigungsfreiheit der Apotheker rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 a.a.O. S. 177 f.; zur Beratungsfunktion des Apothekers auch Beschluss vom 7. Januar 1959 - 1 BvR 100/57 - BVerfGE 9, 73 ).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93

    Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Seinem Interesse, durch die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstbedienung seine Kundenorientierung herauszustellen und den Umsatz zu erhöhen, sind durch § 1 Abs. 1 ApoG Grenzen gesetzt (Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - BVerwGE 96, 372 und vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - a.a.O. Rn. 32).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
    Vielmehr bleiben sie eine Ware besonderer Art, von der nicht unerhebliche Gefahren ausgehen (vgl. Urteile vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141 und vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - BVerwGE 137, 213 Rn. 29).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 9.04

    Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel; Außenschalter einer Apotheke;

  • BVerwG, 27.08.2009 - 7 C 1.09

    Selbstbedienungsverbot; Beratungspflicht; Zweck des Pflanzenschutzgesetzes;

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 31.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2016 - 20 A 488/15

    Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 C 25.11 -, BVerwGE 144, 355, und vom 19. Oktober 1989 - 3 C 35.87 -, NJW 1990, 2948.
  • LG Magdeburg, 18.01.2019 - 36 O 48/18

    Wettbewerbsverstoß: Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten über eine

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18.10.2012 - 3 C 25/11 -, Rn. 15, zitiert nach juris) ausführt, dient das Selbstbedienungsverbot dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, indem es eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe verhindert und eine fachkundige Information und Beratung durch den Apotheker und sein pharmazeutisches Personal sicherstellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2016 - 20 A 530/15

    Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 C 25.11 -, BVerwGE 144, 355, und vom 19. Oktober 1989 - 3 C 35.87 -, NJW 1990, 2948.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5797
VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09 (https://dejure.org/2013,5797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 (https://dejure.org/2013,5797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2013 - 10 S 1190/09 (https://dejure.org/2013,5797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Voraussetzung einer einzelfallbezogenen Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die verbindliche Vorgabe von Sanierungszielwerten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 14 Abs 1 GG, § 2 Abs 5 Nr 2 BBodSchG, § 4 Abs 3 BBodSchG, § 4 Abs 4 BBodSchG, § 13 Abs 1 BBodSchG
    Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Vorgabe von Sanierungszielwerten; Heranziehung eines offensichtlich illiquiden Sanierungspflichtigen; Berücksichtigung eruierbarer Tatsachen bei der Überprüfung einer Sanierungsanordnung; Bemessung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungsanordnung muss Sanierungsverfahren vorgeben!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1100
  • VBlBW 2013, 455
  • DÖV 2013, 570
  • BauR 2013, 1156
  • GewArch 2013, 376
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Soweit der Beklagte die Ansicht vertrete, die Klägerin habe beim Erwerb des Grundstücks im Jahre 1976 Kenntnis vom jahrzehntelangen Einsatz umweltgefährdender Stoffe gehabt, ihr sei deshalb das Altlastenrisiko bewusst gewesen und sie müsse sich dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kostenbelastung zurechnen lassen, verkenne er, dass die Diskussion um Altlasten und deren Bewältigung erst ab Mitte der 1980er Jahre eingesetzt habe, worauf der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung (Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 267/03 -, NVwZ 2004, 1267) ausdrücklich hingewiesen habe.

    Denn wie die Klägerin unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargelegt hat und wie dem Senat auch aus anderen bodenschutzrechtlichen Verfahren aufgrund entsprechender behördlicher Stellungnahmen bekannt ist, ist ein Problembewusstsein für Altlasten und deren Bewältigung, namentlich auch für die Belastung von Boden und Grundwasser durch leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe und deren Abbauprodukte (wie hier CKW und VC), erst ab Mitte der 1980er Jahre entstanden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02.04.2004 - Vom ZR 267/03 -, NVwZ 2004, 1267; vgl. auch Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301; Urteil vom 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160; Urteil vom 03.12.2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282; Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 11.06.1992 - 20 A 2485/98 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn 5 ff.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 37 Rn. 5 ff., 27 ff. jeweils m.w.N.; vgl. auch den im Erörterungstermin vom 13.09.2012 zitierten Beschluss des Senats vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 -).

    Das notwendige Maß an Konkretisierung hängt von der Art des Verwaltungsakts ab und richtet sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden, mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts sowie nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 15.02.1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Der Beklagte hat dabei die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Zumutbarkeitsgrenzen der Zustandsstörerhaftung nicht hinreichend beachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 -,- 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrags voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, BVerwGE 125, 325 m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung; Senatsbeschluss vom 03.09.2002 - 10 S 957/02 -, NVwZ-RR 2003, 103).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrags voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, BVerwGE 125, 325 m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung; Senatsbeschluss vom 03.09.2002 - 10 S 957/02 -, NVwZ-RR 2003, 103).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Denn wie die Klägerin unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargelegt hat und wie dem Senat auch aus anderen bodenschutzrechtlichen Verfahren aufgrund entsprechender behördlicher Stellungnahmen bekannt ist, ist ein Problembewusstsein für Altlasten und deren Bewältigung, namentlich auch für die Belastung von Boden und Grundwasser durch leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe und deren Abbauprodukte (wie hier CKW und VC), erst ab Mitte der 1980er Jahre entstanden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02.04.2004 - Vom ZR 267/03 -, NVwZ 2004, 1267; vgl. auch Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301; Urteil vom 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160; Urteil vom 03.12.2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282; Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 11.06.1992 - 20 A 2485/98 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn 5 ff.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 37 Rn. 5 ff., 27 ff. jeweils m.w.N.; vgl. auch den im Erörterungstermin vom 13.09.2012 zitierten Beschluss des Senats vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 -).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301; Urteil vom 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160; Urteil vom 03.12.2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282; Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 11.06.1992 - 20 A 2485/98 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn 5 ff.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 37 Rn. 5 ff., 27 ff. jeweils m.w.N.; vgl. auch den im Erörterungstermin vom 13.09.2012 zitierten Beschluss des Senats vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 -).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Auf das "Tongrubenurteil" des Bundesverwaltungsgerichts (vom 14.04.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247) könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05

    Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Wenn der Beklagte sich sodann auf Empfehlungen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für grundwasserbezogene Geringfügigkeitsschwellenwerte für CKW (Gesamt-LHKW: 20 µ/l, Tri- und Tetrachlorethen: 10 µ/l) und in harmonisierender Rückbeziehung auf die für Sickerwasser geltenden Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (Anhang 2 Nr. 3.1: 10 µ/l) sowie für Vinylchlorid (VC) auf die in der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Sozialministeriums über Orientierungswerte für die Bearbeitung von Altlasten und Schadensfällen vom 16.09.1993 i.d.F. vom 01.03.1998 - VwV-Orientierungswerte (GABl. 1998, S. 295) stützt (Anlage 1: 3 µ/l), so mag dies als Ausgangspunkt einer gebotenen einzelfallbezogenen Festlegung der Sanierungsziele taugen, diese einzelfallbezogene Festlegung selbst aber nicht zu ersetzen oder zu erübrigen (vgl. zu diesem Erfordernis Bundestagsdrucksache 13/6701, S. 34 ff.; Senatsbeschluss vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05 - juris; Versteyl/Sondermann, Bundesbodenschutzgesetz, 2002, § 8 Rn 15 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 10 S 2350/07

    Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • BVerwG, 13.10.2010 - 7 B 50.10

    Umverlegung von Telekommunikationslinien; Bestimmtheit der planfestgestellten

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455, m.w.N.).

    Dabei kann nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und mit Blick auf die gesetzliche Systematik des Bundesbodenschutzgesetzes mit seinen gestuften, auf die Herausarbeitung einzelner geeigneter Maßnahmen angelegten Verfahrensschritten (orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplan, Sanierungsanordnung, vgl. §§ 9 Abs. 1 und 2, 13, 14, 10 BBodSchG) eine verbindliche Festlegung eines Sanierungsendziels unter Umständen gerade dann ausscheiden, wenn - wie zumindest vordergründig auch hier - gerade wegen des behördlicherseits ggf. nachvollziehbar eingeschlagenen Wegs eines schrittweisen, zukunftsoffenen Vorgehens ein solches Ziel mit den bis auf Weiteres (lediglich) angeordneten Teilmaßnahmen nicht erreicht werden kann (zu alledem vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455, dort allerdings zu einer Sanierungsanordnung ohne vorherige Erstellung eines Sanierungsplans).

    Jedenfalls aber spricht hier auch vieles dafür, die nähere Bestimmung von Sanierungszielwerten in Nummer 7 der streitigen Anordnung nur als "perspektivische Ankündigung eines angestrebten Sanierungszustandes" (in der Diktion des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455) zu qualifizieren.

    Es trifft zwar zu, dass eine Sanierungszielwertbestimmung grundsätzlich einer hinreichenden einzelfallbezogenen Ableitung bedarf, die sich auch am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss, und dass Geringfügigkeitsschwellenwerte aus dem insoweit herangezogenen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 21.08.2018 lediglich als Ausgangspunkt hierfür taugen, die Ableitung und Festlegung von Sanierungszielen selbst aber nicht zu ersetzen oder zu erübrigen vermögen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455).

    Ein zwingender innerer Zusammenhang zwischen der mit dem Bescheid vom 12.08.2020 zunächst nur verfügten Teilmaßnahme und einer etwaigen Unverhältnismäßigkeit - unterstellt - bereits endgültig verfügter Sanierungszielwerte, der bereits die Rechtswidrigkeit der Anordnung der Teilmaßnahme begründen könnte (vgl. abermals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455), kann mit Blick auf dieses Zusammenspiel der Regelungen in Nummern 3 und 7 des Tenors wohl gerade nicht angenommen werden.

    Danach kommt nämlich auch eine Kostenbelastung, die den Verkehrswert des Grundstücks überschreitet, in Betracht, u.a. wenn der Eigentümer das Risiko der entstandenen Gefahr bewusst in Kauf genommen hat oder in fahrlässiger Weise die Augen vor Risikoumständen verschlossen hat, wobei in diesen Fällen - für den Eigentümer als Zustandsstörer - jedoch keine unbegrenzte Einstandspflicht entsteht und zumindest Vermögen, das in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem sanierungsbedürftigen Grundstück steht, außer Acht bleiben kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455; OVG NRW, Urteil vom 20.09.2017 - 16 A 1920/09 -, ZUR 2018, 288; VG Bremen, Urteil vom 02.02.2017 - 5 K 420/15 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2014 - 6 K 2682/12 -, juris).

    Nachdem die Inanspruchnahme der Antragstellerin zu 1) als Verhaltensstörerin demnach im Eilverfahren nicht beanstandet wird, bedurfte es im Tenor des angefochtenen Bescheids voraussichtlich auch keines Vorbehalts einer gesonderten Entscheidung über die Kostentragung (Kostenvorbehalt; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2021 - 10 S 1071/20 -, juris; Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2014 - 6 K 2682/12 -, juris) und auch sonst kann die Kostenbelastung als solche die Rechtswidrigkeit der zur Sanierung für die ersten drei Jahre verpflichtenden Grundverfügung auf der Primärebene nicht begründen.

  • VG Stuttgart, 10.12.2014 - 3 K 3006/12

    Wertausgleich nach verkehrswertsteigernder Sanierung eines Grundstücks

    Auf die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassene Berufung der Klägerin änderte dieser durch Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das vorgenannte Urteil der Kammer und hob den Bescheid des Landratsamts ... vom 20.06.2006 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 18.07.2007 auf.

    Denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe durch Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das erstinstanzliche Urteil geändert und die Sanierungsanordnung des Landratsamts ... und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... aufgehoben.

    26 Ob die Klägerin zur Tragung oder Erstattung dieser Kosten als Zustandsstörerin rechtlich verpflichtet war oder ist, ist dagegen nicht von Bedeutung (vgl. Holzwarth/Radtke/Hilger/Bachmann, Bundes-Bodenschutzgesetz, 2. Aufl. 2000, § 25 Rdnr. 5; i.E. ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, juris Rn. 72).

    Daher ist in diesem Zusammenhang unerheblich, dass die ursprüngliche Sanierungsanordnung des Landratsamts ... vom 20.06.2006 ebenso wie der dazu gehörende Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 18.07.2007 durch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 08.03.2013 (a.a.O.) aufgehoben worden sind, weil nach dessen Auffassung die darin enthaltene, gegenüber der Klägerin ergangene Sanierungsanordnung hinsichtlich der festgelegten Sanierungszielwerte nicht dem Bestimmtheitsgebot entsprochen und sie die Klägerin mit der Anforderung von den Verkehrswert übersteigenden Sanierungskosten auch unverhältnismäßig in Anspruch genommen hat.

    Gerade das Inanspruchnahmerisiko hinsichtlich der durchgeführten Teilmaßnahmen (Teilaushub) hat der Gutachter unabhängig von dem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O.) gerügten (End-)Sanierungsziel zutreffend in Höhe der vom Beklagten getragenen Kosten angesetzt.

    Der VGH Baden-Württemberg hat hierzu in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O., juris Rn. 58) ausgeführt, es sei nach Auffassung des Senats nicht zu bezweifeln, dass der Teilaushub jedenfalls geeignet gewesen sei, das Potential des CKW-Pools zur Kontaminierung des Grundwassers deutlich zu verringern und damit dessen Zustand zu verbessern.

  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 791/16

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme zur Durchführung bodenschutzrechtlicher

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.).

    Dabei sind jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs neuere (etwa wissenschaftliche) Erkenntnisse zu bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Tatsachen mit zu berücksichtigen (vgl. dazu nochmals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19. April 2007 - 7 LC 67/05 -, juris, Rn. 70 (= NVwZ-RR 2007, 666); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. März 2013 - 10 S 1190/09 -, a. a. O., Rn. 53; Versteyl, a. a. O., § 8 Rn. 15 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung

    OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, DVBl. 2013, 1055 = juris, Rn. 46; für die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung auch Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 22 ZB 04.3472 -, NVwZ-RR 2005, 466 = juris, Rn. 13; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 8. November 2007 - 11 B 14.05 -, UPR 2008, 154 = juris, Rn. 47; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. März 2013 - 10 S 1190/09 -, NuR 2014, 54 = juris, Rn. 47.
  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 2064/16

    Inanspruchnahme eines Düngemittelherstellers zur Durchführung

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.).

    Dabei sind jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs neuere (etwa wissenschaftliche) Erkenntnisse zu bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Tatsachen mit zu berücksichtigen (vgl. dazu nochmals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ).

  • VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte

    Das ist erst zulässig, wenn die Zustandsverantwortlichkeit des Klägers endet (in diese Richtung NdsOVG, B.v. 3.11.2005 - 11 ME 146/05 - juris Rn. 41; anders OVG NW, B.v. 6.2.2013 - 5 B 839/12 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris Rn. 67 ff.), also insbesondere, wenn er sein Eigentum rechtmäßig und schutzwürdig veräußert (§ 4 Abs. 6 BBodSchG), die Sanierung erfolgreich abgeschlossen ist oder der Beklagte den Kläger aus anderen Gründen nicht mehr weiter in Anspruch nehmen möchte.

    Folglich liegt ein Entscheidungshindernis über die Kosten(tragung) nicht nur in der vom Bundesverfassungsgericht implizit zugrunde gelegten Situation vor, dass Unsicherheit darüber besteht, ob die Sanierungskosten unterhalb des Verkehrswerts bleiben werden (hierzu vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.5.2010 - 22 CS 09.3250 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 6.2.2013 - 5 B 839/12 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris Rn. 63 ff.; NdsOVG, B.v. 3.11.2005 - 11 ME 146/05 - juris Rn. 41), sondern - erst recht - auch dann, wenn schon der Verkehrswert nach Sanierung auch unter Anerkennung eines gerichtlich nicht voll kontrollierbaren (Markt-)Bewertungsspielraums (vgl. OVG Hamburg, B.v. 11.5.2023 - 2 Bs 32/23 - juris Rn. 13) nicht ausreichend verlässlich prognostiziert werden kann.

    Besteht - wie hier - über den Verkehrswert nach Sanierung insbesondere deshalb gesteigerte Ungewissheit, weil der Sanierungserfolg unsicher oder jedenfalls die Sanierungsdauer unübersehbar ist, so ist dem Zustandsverantwortlichen eine - eher fiktive als prognostische (vgl. zu den handgreiflichen Abschätzungsproblemen anschaulich VGH BW, U.v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris Rn. 63 ff.) - Festlegung der Belastungsgrenze durch Bezifferung des Verkehrswerts bereits im Sanierungsbescheid nicht zumutbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 10 S 1252/16

    Gegenstand des bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsanspruchs; Grundstück im

    Im Berufungsverfahren änderte der Senat mit Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das erstinstanzliche Urteil und hob den Bescheid des Landratsamts ... vom 20.06.2006 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18.07.2007 auf.

    Zur Begründung führte der Senat aus, die gegenüber der Klägerin ergangene Sanierungsanordnung entspreche hinsichtlich der festgelegten Sanierungszielwerte nicht dem Bestimmtheitsgebot und nehme die Klägerin insoweit auch unverhältnismäßig in Anspruch; der Sanierungsanordnung hätte ein Vorbehalt einer gesonderten Entscheidung über die Kostentragung beigefügt werden müssen, da die Klägerin keine Sanierungskosten tragen müsse, die den Verkehrswert des Betriebsgrundstücks überstiegen (wegen der Einzelheiten wird auf das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455 verwiesen).

    Die Gerichtsakten zum Berufungsverfahren 10 S 1190/09 wurden beigezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12

    Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335; sowie vom 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris; Senatsurteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht

    Nachdem der Widerspruchsbescheid am 05.04.2016 erlassen wurde, bedeutet dies, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Detailuntersuchung jedenfalls nur solche rechtserheblichen Erkenntnisse berücksichtigt werden können, die bis dahin hätten gewonnen und berücksichtigt werden können (vgl. in Bezug auf eine bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung Senatsurteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455 = juris Rn. 47).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2014 - 6 K 2682/12

    Rechtswidrigkeit einer erlassenen Sanierungsanordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 258/15
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15

    Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer

  • VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18

    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 12 U 14/16

    Bodenschutzrecht: Sanierungsbedürfnis bei Einfließen schadstoffbelasteten

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2014 - 9 L 1048/14

    Sanierung; Sanierungszielwerte; Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme als

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 10 S 1540/21

    Grundrechtsfähigkeit einer Stiftung öffentlichen Rechts

  • VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20

    Verursacherfeststellung einer PFC-Bodenverunreinigung; Durchführung einer

  • VG Karlsruhe, 12.09.2013 - 3 K 496/12

    Gewerberechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Erotikmesse unter Auflagen

  • VG Schwerin, 27.04.2017 - 2 A 3548/15

    Nebenbestimmung in Baugenehmigung zur Sicherstellung der fachgerechten Bergung

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

  • VG Stuttgart, 19.04.2017 - 2 K 4541/15

    Rechtmäßigkeit einer umweltrechtlichen Beseitigungsanordnung

  • VG Gera, 28.02.2023 - 5 K 2232/19

    Schutz vor Bodenerosion durch Anbauverbot

  • VG Köln, 07.09.2017 - 14 L 2198/17
  • VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 3431/16

    Festsetzung der Ersatzvornahme zur Vollstreckung einer bauordnungsrechtlichen

  • VG Köln, 14.07.2021 - 14 L 1303/19
  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 9 K 18.01359

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung, Sanierungsziel, fehlerhafte

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2026
OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12 (https://dejure.org/2013,2026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2013 - 8 LB 154/12 (https://dejure.org/2013,2026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 8 LB 154/12 (https://dejure.org/2013,2026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 S. 1 Nds. RAVG; § 24 Abs. 1 RVS; § 24 Abs. 6 S. 1 RVS; § 2 BRAO; § 3 Abs. 1 BRAO; § 1 Abs. 2 S. 1 RVG; § 1835 Abs. 3 BGB
    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

  • rechtsportal.de

    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Einkünfte als Berufsbetreuerin sind bei der Bemessung von Beiträgen zur Rechtsanwaltsversorgung nicht zu berücksichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsanwaltsversorgungswerk und die Einkünfte als Berufsbetreuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berücksichtigung der Einkünfte als Berufsbetreuerin beim Rechtsanwaltsversorgungswerk

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Versorgungswerk: Beiträge nur für Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anwalt als Berufsbetreuer und die Beiträge zur Rechtsanwaltsversorgung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beiträge zum Versorgungswerk

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tätigkeitseinkünfte einer Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin sind bei Versorgungsbeiträgen im Versorgungswerk nicht zu berücksichtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfte eines Rechtsanwalts aus Tätigkeit als Berufsbetreuer sind bei Bemessung der Beiträge zur Rechtsanwaltsversorgung nicht zu berücksichtigen - Arbeit als Berufsbetreuer stellt keine anwaltliche Tätigkeit dar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 529
  • GewArch 2013, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06

    Verpflichtung von Berufsbetreuern zur gewerberechtlichen Anzeige ihrer Tätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sieht in der genannten Entscheidung die Tätigkeit als Berufsbetreuer hingegen weiterhin sogar als Ausübung eines Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung an (so auch Nds. OVG, Urt. v. 29.8.2007 - 7 LC 125/06 und 7 LC 229/06 -, juris Rn. 20, 21).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06

    Gewerbliche Anmeldungspflicht für ein Büro für soziale Dienstleistung gem. § 14

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sieht in der genannten Entscheidung die Tätigkeit als Berufsbetreuer hingegen weiterhin sogar als Ausübung eines Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung an (so auch Nds. OVG, Urt. v. 29.8.2007 - 7 LC 125/06 und 7 LC 229/06 -, juris Rn. 20, 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 17 B 372/11

    Verfassungsmäßigkeit der §§7, 11 Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung NRW

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Wenn auch dieser Zweck am ehesten durch eine "Vollversorgung" der Mitglieder gewährleistet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.4.2011 - 17 B 372/11 -, juris Rn. 30), so findet sich dieses "Leitbild der Vollversorgung" entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts weder im Nds. RAVG noch in der RVS.

    Ob diese Satzungsermächtigung, welche im Gegensatz zu den entsprechenden Regelungen anderer Bundesländer weder zur Höhe der Beiträge noch zur Bemessungsgrundlage inhaltliche Vorgaben macht, ggf. verfassungskonform ausgelegt werden muss, bedarf hier keiner weiteren Prüfung (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.4.2011 - 17 B 372/11 -, juris Rn. 24; OVG Sachsen, Urt. v. 19.10.2010 - 4 A 632/08 -, juris Rn. 22; VG Berlin, Urt. v. 12.12.2006 - 12 A 18.05 -, juris Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.2.2005 - 6 A 11903/04 -, juris Rn. 24; VGH München, Urt. v. 18.11.1991 - 9 B 89.1788 -, NJW 1992, 1524; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.9.1990 - 9 S 2995/88 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Anzeige seiner Tätigkeit als Berufsbetreuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Er unterliegt mit seinen Betreuungstätigkeiten allein der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts, welches bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit zur Überwachung weder berechtigt noch verpflichtet ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011 - 4 A 812/09 -, juris Rn. 72.).

    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09

    Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Danach kann der anwaltliche Betreuer eine Vergütung nach dem RVG beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 27.6.2012 - XII ZB 685/11 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Die durch den Wortlaut des § 24 Abs. 6 Satz 1 RVS vorgegebene Beschränkung auf "anwaltliche Tätigkeiten", welcher einer Auslegung grundsätzlich die zu beachtenden Grenzen setzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.1996 - 1 BvL 44/92 -, BVerfGE 95, 64, 93 m.w.N.), wird somit bestätigt durch die aufgezeigte strikte Trennung zwischen anwaltlicher und nicht anwaltlicher Tätigkeit in unterschiedlichsten Rechtsbereichen.
  • BVerwG, 20.08.2007 - 6 B 40.07

    Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtversorgung für Angehörige freier Berufe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 20.8.2007 - 6 B 40.07 -, juris Rn. 9) bezweckt die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk die Pflichtversorgung der Rechtsanwälte und dient durch deren wirtschaftliche Absicherung der Erhaltung eines leistungsfähigen Anwaltsstandes.
  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08

    Rentenversicherung - Tätigkeit als Unternehmensberaterin - Syndikusanwalt bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Eine berufsspezifische anwaltliche Tätigkeit in diesem Sinn ist immer dann anzunehmen, wenn ein Versicherter sowohl rechtsberatend als auch rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.8.2010 - L 2 R 156/08 -, juris Rn. 28; Hessisches LSG, Urt. v. 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris Rn. 41; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.3.2004 - L 4 RA 12/03 -, juris Rn. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 R 156/08

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Eine berufsspezifische anwaltliche Tätigkeit in diesem Sinn ist immer dann anzunehmen, wenn ein Versicherter sowohl rechtsberatend als auch rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.8.2010 - L 2 R 156/08 -, juris Rn. 28; Hessisches LSG, Urt. v. 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris Rn. 41; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.3.2004 - L 4 RA 12/03 -, juris Rn. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10

    Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11903/04

    Urteil zur Rechtsanwaltsversorgung: nur anwaltliches Einkommen für Beiträge

  • OVG Sachsen, 19.10.2010 - 4 A 632/08

    Beschränkung der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 9 S 2995/88

    Zur Höhe des Versorgungsbeitrages bei der Rechtsanwaltsversorgung; Einnahmen aus

  • VGH Bayern, 18.11.1991 - 9 B 89.1788

    Berufsrecht; Satzungsautonomie eines berufsständischen Versorgungswerks

  • VG Berlin, 12.12.2006 - 12 A 18.05
  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 589/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Wesentlichkeitstheorie; Satzungsautonomie; Einkommen;

    Eine anwaltliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig ist (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2013 - 8 LB 154/12 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 4 A 796/13

    Beitragsbemessung, anwaltliche Tätigkeit, Beratungsbüro, Partnergesellschaft

    Eine anwaltliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig ist (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2013 - 8 LB 154/12 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6308
KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12 (https://dejure.org/2013,6308)
KG, Entscheidung vom 28.03.2013 - 1 W 434/12 (https://dejure.org/2013,6308)
KG, Entscheidung vom 28. März 2013 - 1 W 434/12 (https://dejure.org/2013,6308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 13g, 13e HGB; §§ 19, 29, 32 GBO; § 21 BNotO

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 GBO, § 29 Abs 1 S 2 GBO, § 32 Abs 1 S 1 GBO, § 21 Abs 1 BNotO, § 13e Abs 2 S 5 Nr 3 HGB
    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer in Großbritannien gegründeten und registrierten Private Company Limited By Shares

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 21 GBO §§ 19; 29; 32 HGB § 13e
    Zum Nachweis der Vertretungsbefugnis eines "directors" gegenüber dem Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des Leiters einer in Großbritannien gegründeten und registrierten Private Company Limited By Shares gegenüber dem Grundbuchamt

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Nachweis der Vertretungsbefugnis des Directors einer englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer in Großbritannien gegründeten und registrierten Private Company Limited By Sharesgegenüber dem Grundbuchamt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer Limited

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 973
  • DB 2013, 1600
  • GewArch 2013, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 20.04.2010 - 1 W 164/10

    Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer

    Auszug aus KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12
    Maßgeblich ist danach das britische Recht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 1 W 164-165/10 - DNotZ 2012, 604), so dass die Beteiligte zu 1 durch das board of directors oder, wenn nur ein director vorhanden ist, durch diesen vertreten wird (Zeiser, in: Hügel, GBO, 2. Aufl., Internationale Bezüge, Rdn. 111.9).

    Entsprechend hat der Senat entschieden, dass die Vertretungsbefugnis der directors einer englischen Limited nicht durch die Bescheinigung eines deutschen Notars erbracht werden kann, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch die Einsichtnahme in das beim Companies House geführte Register erworben hat (Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 1 W 164-165/10 - DNotZ 2012, 604, 605).

  • KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Nachweise durch einen dänischen Verein im

    Auszug aus KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12
    Das Verfahren vor dem deutschen Grundbuchamt richtet sich auch bei Auslandsberührung stets nach deutschem Recht - lex fori (Senat, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 W 270-271/12 - DNotZ 2013, 135, 136; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - FGPrax 2012, 236, 237; BayObLG, …

    Die Nachweise sind in Form öffentlicher Urkunden zu erbringen (Senat, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - FGPrax 2012, 236, 237), die in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorzulegen sind, vgl. § 435 ZPO (Demharter, GBO, 28. Aufl., § 29, Rdn. 57).

  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist allein das in der angefochtenen Zwischenverfügung aufgezeigte Eintragungshindernis, nicht jedoch der Eintragungsantrag selbst (Senat, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 W 3761/92).
  • KG, 25.09.2012 - 1 W 270/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage eines inländischen Erbscheins

    Auszug aus KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12
    Das Verfahren vor dem deutschen Grundbuchamt richtet sich auch bei Auslandsberührung stets nach deutschem Recht - lex fori (Senat, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 W 270-271/12 - DNotZ 2013, 135, 136; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - FGPrax 2012, 236, 237; BayObLG, …
  • OLG Brandenburg, 19.01.2011 - 5 Wx 70/10

    Nachweis der Vertretungsmacht als eine Voraussetzung für die

    Auszug aus KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12
    Zwar sollen die Nachweiserleichterungen des § 32 GBO bei ausländischen Gesellschaften grundsätzlich nicht gelten, weil sich die Vorschrift auf inländische Register beschränkt (vgl. OLG Brandenburg, MittBayNot 2011, 222, 223).
  • OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15

    (Handelsregistereintragung: Nachweis der Vertretungsbefugnis des handelnden

    36 - die Bescheinigung eines deutschen Notars entsprechend § 21 BNotO wird für den Nachweis der Vertretungsbefugnis nicht für ausreichend erachtet, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch die Einsichtnahme in das beim Companies House geführte Register erworben hat (KG DNotZ 2012, 604; vgl. KG ZIP 2013, 973);.
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 64/17

    Nachweis der Vertretungsberechtigung des Kommanditisten für die persönlich

    Damit übereinstimmend, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die "Bescheinigung" eines deutschen Notars nur dann für nicht ausreichend erachtet, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch die Einsichtnahme in das beim Companies House geführte Register erworben hat (KG DNotZ 2012, 604 ff; mittelbar auch KG ZIP 2013, 973 ff).".
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 3 Wx 138/18

    Nachweis der Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers einer englischen Ltd.

    Damit übereinstimmend, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die "Bescheinigung" eines deutschen Notars nur dann für nicht ausreichend erachtet, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch die Einsichtnahme in das beim Companies House geführte Register erworben hat (KG DNotZ 2012, 604 ff; mittelbar auch KG ZIP 2013, 973 ff).
  • LG Dortmund, 08.01.2018 - 9 T 691/17
    Die Vertretungsbefugnis eines directors einer englischen Limited kann nicht durch die Bescheinigung eines deutschen Notars erbracht werden, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch die Einsichtnahme in das beim Companies House geführte Register erworben hat ( KG ZIP 2013, 973 ).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 20 W 223/21

    Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

    Zunächst ist festzuhalten - wonach das Grundbuchamt offenkundig auch unausgesprochen ausgegangen ist -, dass sich das Verfahren vor dem deutschen Grundbuchamt auch bei Auslandsberührung stets nach deutschem Recht als lex fori richtet (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf FGPrax 2015, 12; OLG Köln FGPrax 2013, 18; KG ZIP 2013, 973, je zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 16 B 245/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9306
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 16 B 245/13 (https://dejure.org/2013,9306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 16 B 245/13 (https://dejure.org/2013,9306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 16 B 245/13 (https://dejure.org/2013,9306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Einhaltung der fahrgastrechtlichen Normen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste der Deutsch Bahn AG i.R.v. Entschädigungsleistungen für Verspätungen

  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Einhaltung der fahrgastrechtlichen Normen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste der Deutsch Bahn AG i.R.v. Entschädigungsleistungen für Verspätungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 998
  • DÖV 2013, 655
  • GewArch 2013, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10

    Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 16 B 245/13
    So BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, BVerwGE 141, 243 = juris.

    Zur Anwendung dieses Grundsatzes im Eisenbahnrecht vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, a.a.O. = juris Rn. 29, und vom 18. Mai 2010 - 3 C 21.09 - BVerwGE 137, 58 = juris Rn. 28.

  • EuGH, 22.11.2012 - C-136/11

    Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 16 B 245/13
    Etwa EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-136/11 (Westbahn Management GmbH/ÖBB Infrastruktur AG) -, NVwZ 2013, 355, 356, Rn. 33.

    EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-136/11 (Westbahn Management GmbH/ÖBB Infrastruktur AG) -, a.a.O. Rn. 34.

  • BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 21.09

    Rechtsmittel; Revision; Rechtsmittelbegründung; Revisionsbegründung; Frist;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 16 B 245/13
    Zur Anwendung dieses Grundsatzes im Eisenbahnrecht vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, a.a.O. = juris Rn. 29, und vom 18. Mai 2010 - 3 C 21.09 - BVerwGE 137, 58 = juris Rn. 28.
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