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   GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75   

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GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75 (https://dejure.org/1976,435)
GemSOGB, Entscheidung vom 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75 (https://dejure.org/1976,435)
GemSOGB, Entscheidung vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 (https://dejure.org/1976,435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 134 Abs. 1 VwGO; § 161 Abs. 1 Satz 1 SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung) der Beigeladenen; Bedeutung der Ausdrücke "Einwilligung" und "Zustimmung"; Bedeutung der Ausdrücke "Rechtsmittelgegner" und "Gegner"; Erhöhtes Schutzbedürfnis der Beigeladenen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung) der Beigeladenen; Bedeutung der Ausdrücke "Einwilligung" und "Zustimmung"; Bedeutung der Ausdrücke "Rechtsmittelgegner" und "Gegner"; Erhöhtes Schutzbedürfnis der Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 369
  • NJW 1976, 1682
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Auszug aus GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75
    Ist bei Einlegung einer Sprungrevision auch ein Beigeladener "Rechtsmittelgegner" i. S. der §§ 134 Abs. 1 VwGO, 161 Abs. 1 SGG, wenn das Urteil der ersten Gerichtsinstanz - Verwaltungsgericht, Sozialgericht - zu seinen Gunsten ergangen ist (entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.8.1963 - BVerwG VIII C 79.62 - BVerwGE 16, 273)?.

    Er erließ sodann den eingangs genannten Beschluß und begründete ihn im wesentlichen wie folgt: Er folge der Rechtsansicht des 12. Senats, sehe sich aber deshalb an einer Entscheidung gehindert, weil das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 29. August 1963 (BVerwGE 16, 273), das den dem § 161 SGG vergleichbaren § 134 VwGO betraf, die Zustimmung des Beigeladenen zur Sprungrevision unabhängig davon für entbehrlich erklärt habe, ob er durch das Urteil begünstigt worden oder den Anträgen des Rechtsmittelführers mit eigenen Anträgen entgegengetreten sei.

    Auf Anfrage des Gemeinsamen Senats hat der VIII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts erklärt, er halte an der Entscheidung BVerwGE 16, 273 fest.

    Der VII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat ferner auf ein inzwischen ergangenes Urteil dieses Senats vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 51.74 - hingewiesen, in dem unter anderem dargelegt wird: Unabhängig davon, ob der Entscheidung BVerwGE 16, 273 vollen Umfangs zu folgen sei, sei der Beigeladene im Sinne von § 134 VwGO jedenfalls dann nicht Rechtsmittelgegner des Revisionsklägers, wenn er in der ersten Instanz keine Anträge gestellt und daher das angefochtene Urteil keinem von ihm gestellten Antrag entsprochen hat.

    Der Kläger und der Beklagte im Ausgangsverfahren haben schriftlich Stellung genommen; ersterer hält die Rechtsauffassung von BVerwGE 16, 273, letzterer hält die Rechtsauffassung des 12. Senats des Bundessozialgerichts, hilfsweise die des 6. Senats dieses Gerichts für richtig.

    Sowohl die Entscheidung, die im Ausgangsverfahren eingelegte Sprungrevision sei vollen Umfangs unzulässig, als auch die Entscheidung, sie sei insoweit unzulässig, als die Klageansprüche die beigeladenen Ortskrankenkassen betreffen, würde zu einer Abweichung von der zu § 134 VwGO ergangenen Entscheidung BVerwGE 16, 273 führen.

    Der VIII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts, von dessen Entscheidung BVerwGE 16, 273 der vorlegende Senat abweichen will, hat im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 RsprEinhG als letzter entschieden, daß die Mitwirkung des Beigeladenen bei Einlegung der Sprungrevision in keinem Falle zu fordern ist.

    Der Gemeinsame Senat folgt im Ergebnis dem VIII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 16, 273): Die Einlegung der Sprungrevision nach § 134 VwGO, § 161 SGG alter und neuer Fassung bedarf in keinem Fall der Zustimmung (Einwilligung) des Beigeladenen; dieser ist auch dann nicht als Rechtsmittelgegner (Gegner) des Revisionsklägers anzusehen, wenn er durch das erstinstanzliche Urteil begünstigt worden ist oder den Anträgen des Revisionsklägers entgegenstehende Anträge gestellt hat.

  • BSG, 08.07.1965 - 4 RJ 130/60

    Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Ansprüche gegen Rentenversicherungsträger -

    Auszug aus GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75
    Der 6. Senat sah sich jedoch gehindert, teilweise in der Sache selbst zu entscheiden, weil der 12. Senat des Bundessozialgerichts die Einwilligung des Beigeladenen zur Sprungrevision schon dann für erforderlich erklärt hat, wenn das Urteil des Sozialgerichts zu seinen Gunsten ergangen war (BSGE 23, 168).

    Wegen der beabsichtigten Abweichung von BSGE 23, 168 rief der 6. Senat des Bundessozialgerichts den Großen Senat dieses Gerichts an.

    Nachdem der 12. Senat des Bundessozialgerichts erklärt hatte, er halte an der Entscheidung BSGE 23, 168 fest, verhandelte der Große Senat dieses Gerichts zur Vorlegungsfrage.

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 51.74

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen in der Überleitungszeit zum neuen Recht -

    Auszug aus GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75
    Der VII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat ferner auf ein inzwischen ergangenes Urteil dieses Senats vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 51.74 - hingewiesen, in dem unter anderem dargelegt wird: Unabhängig davon, ob der Entscheidung BVerwGE 16, 273 vollen Umfangs zu folgen sei, sei der Beigeladene im Sinne von § 134 VwGO jedenfalls dann nicht Rechtsmittelgegner des Revisionsklägers, wenn er in der ersten Instanz keine Anträge gestellt und daher das angefochtene Urteil keinem von ihm gestellten Antrag entsprochen hat.

    Die inzwischen ergangene Entscheidung des VII. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG VII C 51.74 - bleibt bei Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 3 RsprEinhG schon deshalb außer Betracht, weil sie ergangen ist, als das Vorlegungsverfahren bereits anhängig war; andernfalls würde die Besetzung des Gemeinsamen Senats regelmäßig bis zu seiner Entscheidung in der Schwebe bleiben.

  • BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64

    Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75
    In solchen Fällen gibt ihm die Rechtsprechung der Revisionsgerichte die Möglichkeit, die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, die sich sonst zu seinem Nachteil auswirken könnten, im Wege einer nicht frist- und formgebundenen "Gegenrüge" geltend zu machen mit der Folge, daß das Revisionsgericht die Sache zurückverweist, wenn sich diese Gegenrüge als begründet erweist (BAGE 17, 236; BVerwGE 32, 228; BFH, NJW 1971, 168; BSG, MDR 1966, 878).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75
    In solchen Fällen gibt ihm die Rechtsprechung der Revisionsgerichte die Möglichkeit, die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, die sich sonst zu seinem Nachteil auswirken könnten, im Wege einer nicht frist- und formgebundenen "Gegenrüge" geltend zu machen mit der Folge, daß das Revisionsgericht die Sache zurückverweist, wenn sich diese Gegenrüge als begründet erweist (BAGE 17, 236; BVerwGE 32, 228; BFH, NJW 1971, 168; BSG, MDR 1966, 878).
  • BFH, 19.03.1970 - IV R 72/69

    Finanzgerichtliches Verfahren - Obsiegen des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75
    In solchen Fällen gibt ihm die Rechtsprechung der Revisionsgerichte die Möglichkeit, die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, die sich sonst zu seinem Nachteil auswirken könnten, im Wege einer nicht frist- und formgebundenen "Gegenrüge" geltend zu machen mit der Folge, daß das Revisionsgericht die Sache zurückverweist, wenn sich diese Gegenrüge als begründet erweist (BAGE 17, 236; BVerwGE 32, 228; BFH, NJW 1971, 168; BSG, MDR 1966, 878).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    Nach den im Rahmen der Sprungrevision vom Beklagten als Revisionskläger mit Verfahrensrügen nicht angreifbaren (§ 134 Abs. 4 VwGO) und auch von der Beigeladenen mit einer Gegenrüge nicht angegriffenen (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 C 35.87 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 39 S. 10) und damit für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) wird der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ an der Messstation Corneliusstraße nicht eingehalten.
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Nach den im Rahmen der Sprungrevision vom Beklagten als Revisionskläger mit Verfahrensrügen nicht angreifbaren (§ 134 Abs. 4 VwGO) und auch von der Beigeladenen mit einer Gegenrüge nicht angegriffenen (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 C 35.87 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 39 S. 10) und damit für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) wird sowohl der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ als auch der Stundengrenzwert für NO2 von 200 µg/m³ bei maximal 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr an mehreren Messstationen innerhalb der Umweltzone Stuttgart nicht eingehalten.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Diese Angriffe sind als Gegenrüge anzusehen (vgl. hierzu GS OGB, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228).
  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Mit dieser kann der Revisionsbeklagte geltend machen, dass in der Vorinstanz tatsächliche Feststellungen fehlerhaft getroffen worden seien; damit kann er gerade der Gefahr, die sich nach Auffassung der Beschwerdeführerin im hiesigen Verfahren realisiert habe, begegnen, dass bei einer vom Vordergericht abweichenden rechtlichen Würdigung des Revisionsgerichts eine abschließende Entscheidung zu seinem Nachteil auf der Grundlage von verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen tatsächlichen Feststellungen der letzten Tatsacheninstanz ergeht, er selbst aber mangels Beschwer keine Revision einlegen konnte (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1.75 -, BVerwGE 50, 369 , juris, Rn. 34; BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R -, BSGE 88, 96 , juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 27.05.2020 - 6 C 1.19

    Briefporto für Standardbriefe rechtswidrig

    Die Zustimmung der Beigeladenen ist nicht erforderlich gewesen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Mit diesem Inhalt ist die Gegenrüge, die unbefristet bis zum Schluss der Revisionsinstanz erhoben werden kann, allgemein anerkannt (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 26.83 - BVerwGE 68, 290 und vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 12 S. 1 ; Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 137 Rn. 240 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 46.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Zuweisung

    Eine Zustimmungserklärung der Beigeladenen ist nicht erforderlich (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 16. März 1975 - GmS-OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369 ).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, die weder von der Beklagten mit Revisionsgründen noch vom Kläger mit einer Gegenrüge (vgl. dazu Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1.75 - BVerwGE 50, 369 ; Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 26.83 - BVerwGE 68, 290 ) angegriffen und damit für den Senat bindend sind (§ 137 Abs. 2 VwGO), drohte dem Kläger zu dem nach § 77 Abs. 1 AsylVfG maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht im Falle seiner Abschiebung nach Togo nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Behandlung, die Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1, 2, 4 und 6 AuslG begründet (UA S. 13, 15, 30 bis 53).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Denn einer Zustimmung der Beigeladenen bedurfte es ohnehin nicht (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG VIII C 79.62 - in BVerwGE 16, 273; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 16. März 1976 - GmS-OBG 1/75 - in BVerwGE 50, 369).

    Für einen Beigeladenen, dessen Zustimmung dazu nicht erforderlich ist, mag sich insoweit zwar eine gewisse Schmälerung seiner prozessualen Rechtsstellung ergeben; das entspricht aber der im Verhältnis zu den Hauptbeteiligten ohnehin eingeschränkten Verfahrensposition des Beigeladenen und muß von ihm aus übergeordneten Gründen der Rechtsmittelklarheit und der Praktikabilität des Rechtsmittelverfahrens hingenommen werden (Gemeinsamer Senat, Beschluß vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 - a.a.O. S. 371).

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Ihm war gemäß § 96 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Zustimmungserklärung des Beteiligten als des Rechtsmittelgegners beigefügt; der Zustimmung der Landesanwaltschaft als Vertreterin des öffentlichen Interesses bedurfte es nicht (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R

    Pflegeversicherung - Aufsicht zur Verhinderung übermäßigen Essens - keine

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 13 TaBV 48/07

    Mitgliedschaft; Verein; konkludent; Aufnahmeantrag; Aufnahme; Antrag; Annahme;

  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 9.01

    Bundesverwaltungsgericht tagte letztmals in Berlin

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 35.87

    Beigeladener kein Rechtsmittelgegner bei Sprungrevision - Bindung des

  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 107.90

    Rechtliche Stellung der Beigeladenen im Prozess am Beispiel einer Beschwerde

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 3.01

    Voraussetzungen für die Bewilligung eines Asylantrags - Vorliegen von

  • BVerwG, 17.03.1976 - VIII C 84.74

    Umstellung der Sammelheizung in Mietshäusern von Koks auf Heizöl - Besondere

  • BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 29.75

    Umstellung einer Sammelheizung von Koks auf Öl - Voraussetzungen einer

  • BSG, 26.04.1977 - 4 RJ 61/76

    Anrechnung fremder Leistungen - Jugoslawien - Träger der Sozialversicherung -

  • BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 22.75

    Voraussetzungen für eine Mieterhöhung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1974 - GmS-OGB 1.75   

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