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   GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83   

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https://dejure.org/1983,232
GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83 (https://dejure.org/1983,232)
GemSOGB, Entscheidung vom 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83 (https://dejure.org/1983,232)
GemSOGB, Entscheidung vom 24. Oktober 1983 - GmS-OGB 1/83 (https://dejure.org/1983,232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Witwe auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Verwerfung der Revision gegen das Scheidungsurteil nach dem Tod des Versicherten; Zeitpunkt der Rechtskraft eines Scheidungsurteils; Eintritt der Rechtskraft eines Urteils, wenn das eingelegte Rechtsmittel als ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Witwe auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Verwerfung der Revision gegen das Scheidungsurteil nach dem Tod des Versicherten; Zeitpunkt der Rechtskraft eines Scheidungsurteils; Eintritt der Rechtskraft eines Urteils, wenn das eingelegte Rechtsmittel als ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 353
  • BVerwGE 68, 379
  • NJW 1984, 1027
  • ZIP 1984, 486
  • MDR 1984, 373
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Beide Vorlagen setzen voraus, daß die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage für die Entscheidung des konkreten Falles nach Auffassung des vorlegenden Senats erforderlich wird, das vorlegende Gericht also bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einem anderen Ergebnis gelangen würde (BGH, Beschl. v. 15. Februar 2000, XI ZR 10/98, NJW 2000, 1185 zu § 132 GVG; GmS-OGB, BGHZ 88, 353, 357 zu § 2 RsprEinhG).
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Für eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kann - wovon auch die Vereinigten Großen Senate ausgehen (BGHZ 126, 63, 71 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 88, 353, 357; 112, 127, 129; 117, 217, 221) - nichts anderes gelten.
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Die Beantwortung dieser Rechtsfrage ist deshalb für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits im Ergebnis ohne Bedeutung, so daß es weder einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen (§ 132 GVG) noch an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (§ 2 RsprEinhG) bedarf (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Februar 2000, XI ZR 10/98, NJW 2000, 1185 zu § 132 GVG; GmS-OGB, BGHZ 88, 353, 357 zu § 2 RsprEinhG).
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