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   GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92   

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GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92 (https://dejure.org/1993,11)
GemSOGB, Entscheidung vom 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92 (https://dejure.org/1993,11)
GemSOGB, Entscheidung vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 (https://dejure.org/1993,11)
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Begründungsfrist für Urteile

§ 117 Abs. 4 VwGO, § 138 Nr. 6 VwGO, § 551 Nr. 7 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nun § 547 Nr. 6 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Urteile sind spätestens 5 Monate nach Verkündung zu begründen (vgl. §§ 516, 552 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, nun §§ 517, 548 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), andernfalls liegt ein absoluter Revisionsgrund vor

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 552, 551 ZPO; § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG; §§ 138 Nr. 6, 117 Abs. 4 Satz 2, 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; § 119 Nr. 6 FGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Divergenzentscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu § 138 Nr. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe; Zeitspanne zwischen Verkündung des Urteils und Übergabe an die Geschäftsstelle; Auslegung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 138 Nr. 6
    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 367
  • NJW 1993, 2603
  • ZIP 1993, 1341
  • NVwZ 1993, 1182 (Ls.)
  • NZA 1993, 1147
  • DVBl 1993, 1082
 
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Wird zitiert von ... (489)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 119/85

    Ablauf der 5-Monats-Frist

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Dies hindert jedoch nicht, zur Konkretisierung des Merkmals "alsbald" auf die in den §§ 516, 552 ZPO zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung zurückzugreifen und - wie im Zivilprozeß - "zur Vermeidung von Fehlerinnerung" und damit "aus Gründen der Rechtssicherheit" die Zeit für die nachträgliche Abfassung, Unterzeichnung und Übergabe des bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßten Urteils auf längstens fünf Monate zu begrenzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - NJW 1987, 2446 f.; Urteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - AP Nr. 18 zu § 551 ZPO m. w. N.).

    Daß er damit sowohl das Erinnerungsvermögen der Richter berücksichtigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - a. a. O.) als auch im Interesse der Prozeßbeteiligten das Verfahren nach Urteilsverkündung möglichst beschleunigen wollte, entspricht dem Sinn des § 552 ZPO.

    Gerade deswegen teilt der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsmeinung des Bundesgerichtshofes, der entschieden hat, § 552 ZPO ordne "aus Gründen der Rechtssicherheit" an, bis zu welchem Zeitpunkt "zur Vermeidung von Fehlerinnerung" das vollständige Urteil vorliegen müsse (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - a. a. O.).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    In der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1973 - Gms-OGB 1/72 - AP Nr. 1 § 4 RsprEinhG = NJW 1973, 1273 sowie Beschluß vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 - NJW 1980, 172) ist bereits entschieden, daß dann, wenn der anrufende Senat in einer Rechtsfrage von Entscheidungen mehrerer oberster Gerichtshöfe des Bundes abweichen will, außer dem anrufenden Senat nur der Senat beteiligt ist, der von allen divergierenden Senaten der im Vorlagebeschluß genannten obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage als letzter entschieden hat.

    Um "dieselbe Rechtsfrage" im Sinne dieser Vorschrift kann es sich auch dann handeln, wenn im wesentlichen gleiche Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - a. a. O.).

  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Der Große Senat hat darauf hingewiesen, daß der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht in ihrer Rechtsprechung zu den dem § 138 Nr. 6 VwGO entsprechenden Vorschriften des § 119 Nr. 6 FGO und des in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung findenden §§ 551 Nr. 7 ZPO im wesentlichen darin übereinstimmten, daß mit der Revision anfechtbare Urteile, deren Gründe erst nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt würden, dann als nicht mit Gründen versehen zu werten seien, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Absetzung seiner Gründe bzw. der Übergabe des nachträglich vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von einem Jahr und mehr liege (BFHE 151, 328 ; BAGE 38, 55 ; BAG, Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - <BB 1987, 1394/1395>; BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - ).

    Bei kürzeren Verzögerungszeiten hänge die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 ; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergebe (Urteil vom 22. Mai 1984 ).

  • BFH, 22.08.1989 - VIII R 215/85

    Verfassungsgemäße Besteuerung von Kapitalerträgen

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Bei kürzeren Verzögerungszeiten hänge die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 ; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergebe (Urteil vom 22. Mai 1984 ).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Maßgebend ist insoweit freilich nicht die letzte im Vorlagebeschluß zitierte, sondern die dem Vorlagebeschluß als letzte zeitlich vorangehende divergierende Entscheidung (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 - in BFHE 105, 101 ).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Der Große Senat hat darauf hingewiesen, daß der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht in ihrer Rechtsprechung zu den dem § 138 Nr. 6 VwGO entsprechenden Vorschriften des § 119 Nr. 6 FGO und des in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung findenden §§ 551 Nr. 7 ZPO im wesentlichen darin übereinstimmten, daß mit der Revision anfechtbare Urteile, deren Gründe erst nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt würden, dann als nicht mit Gründen versehen zu werten seien, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Absetzung seiner Gründe bzw. der Übergabe des nachträglich vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von einem Jahr und mehr liege (BFHE 151, 328 ; BAGE 38, 55 ; BAG, Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - <BB 1987, 1394/1395>; BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - ).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Bei kürzeren Verzögerungszeiten hänge die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 ; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergebe (Urteil vom 22. Mai 1984 ).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Dies hindert jedoch nicht, zur Konkretisierung des Merkmals "alsbald" auf die in den §§ 516, 552 ZPO zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung zurückzugreifen und - wie im Zivilprozeß - "zur Vermeidung von Fehlerinnerung" und damit "aus Gründen der Rechtssicherheit" die Zeit für die nachträgliche Abfassung, Unterzeichnung und Übergabe des bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßten Urteils auf längstens fünf Monate zu begrenzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - NJW 1987, 2446 f.; Urteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - AP Nr. 18 zu § 551 ZPO m. w. N.).
  • BSG, 22.05.1984 - 10 RKg 3/83

    Urteilszustellung - Verzögerung der Urteilszustellung - Kindergeld - Gewährung

    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Der Große Senat hat darauf hingewiesen, daß der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht in ihrer Rechtsprechung zu den dem § 138 Nr. 6 VwGO entsprechenden Vorschriften des § 119 Nr. 6 FGO und des in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung findenden §§ 551 Nr. 7 ZPO im wesentlichen darin übereinstimmten, daß mit der Revision anfechtbare Urteile, deren Gründe erst nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt würden, dann als nicht mit Gründen versehen zu werten seien, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Absetzung seiner Gründe bzw. der Übergabe des nachträglich vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von einem Jahr und mehr liege (BFHE 151, 328 ; BAGE 38, 55 ; BAG, Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - <BB 1987, 1394/1395>; BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - ).
  • BGH, 07.01.1970 - I ZB 6/68
    Auszug aus GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
    Der Bundesgerichtshof schließlich habe zu § 41 p Abs. 3 Nr. 5 des Patentgesetzes - PatG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1) - jetzt § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. I S. 1) - entschieden, daß ein mit Gründen versehener Beschluß des Bundespatentgerichts nicht schon deshalb wegen fehlender Begründung im Sinne der vorbezeichneten Regelung anfechtbar sei, weil die schriftliche Begründung erst längere Zeit - im damals zu beurteilenden Verfahren gut neuneinhalb Monate - nach der Verkündung zur Geschäftsstelle gelangt sei (Beschluß vom 7. Januar 1970 - I ZB 6/68 - <NJW 1970, 611>).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 350/81
  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91

    Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367; BAG 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44 = AP ZPO § 551 Nr. 22; 15. November 1995 - 2 AZR 1036/94 - AP ZPO § 551 Nr. 34 = EzA ZPO § 551 Nr. 4).
  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    aa) Ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil ist nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - zu II 3 der Gründe, BVerwGE 92, 367; BAG 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - zu I 1 der Gründe, BAGE 85, 208) .
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367; BVerfG 15. September 2003 - 1 BvR 809/03 -; BAG 9. Juli 2003 - 5 AZR 175/03 -) ist ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt und von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
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