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   OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04   

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https://dejure.org/2004,5064
OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04 (https://dejure.org/2004,5064)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.2004 - 2 U 1507/04 (https://dejure.org/2004,5064)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 2004 - 2 U 1507/04 (https://dejure.org/2004,5064)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abtretung etwaiger Steuererstattungsansprüche nach der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht; Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Gläubigerstellung an Zinsforderungen und der steuerlichen Zurechnung abgeführter Steuerbeträge; Verlagerung des ...

  • Judicialis

    EStG § 36; ; HGB § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 36; HGB § 109
    Pflicht eines in der Insolvenz befindlichen Gesellschafters zur Einstellung von zu Lasten der Masse abgeführten Zahlungen in die Einkommensteuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kapitalertragsteuer in der Insolvenz der Gesellschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kapitalertragsteuer in der Insolvenz der Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2005, 238
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 42/94

    Anspruch der Gesellschaft auf Abführung erstatteter Körperschaftssteuer

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Daher sind auf die vorliegende Sachlage auch nicht jene Grundsätze übertragbar, die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.01.1995 - II ZR 42/94 - (ZIP 1995, 462 [464 f.]) zu abgeführten Kapitalertragsteuerbeträgen auf - infolge eines Gewinnverwendungsbeschlusses - ausgeschüttete Gewinne einer Kapitalgesellschaft entwickelt worden sind.

    b) Allein nach gesellschaftsrechtlichen Kriterien kann sich aber bestimmen, ob und in welchem Umfang die Beklagte berechtigt sein konnte, aus der Masse Vermögen zu empfangen (vgl. BGH ZIP 1995, 462 [464 f.]).

    Zwar wurde im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.01.1995 - II ZR 42/94 (ZIP 1995, 462 ff.) die Auskehrungspflicht auf die dem Gesellschafter auf Grund der abgeführten Kapitalertragsteuer tatsächlich erstatteten Beträge begrenzt.

  • BFH, 09.11.1994 - I R 5/94

    1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Hiermit einhergehend sind die zu Lasten der - an den Zinserträgen berechtigten (vgl. BFHE 176, 248 [250 f.]) - Masse abgeführte Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag einkommensteuerrechtlich als inländischer Zinsabschlag der Beklagten zu behandeln und damit entweder auf deren Einkommensteuerschuld anzurechnen oder aber bei einem Überschuss an diese auszukehren (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 4 EStG; zusammenfassende Darstellung bei: Onusseit/Kunz, Steuern in der Insolvenz, 2. Aufl., Rn. 572 ff.).

    aa) Aus steuerrechtlichen Gründen konnte die Klägerin weder eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung noch eine Freistellungsbescheinigung für die Zinsabschlagsteuer nach § 44a Abs. 1 und 4 EStG erlangen (vgl. BFHE 176, 248 [249 f.], BFH, Urteil vom 18.09.1996 - I R 56/95 - Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 06.04.1995 - 1 K 465/95 - [Verfassungsbeschwerde gegen die letztgenannten Entscheidungen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.1997 - 2 BvR 54/97 - zurückgewiesen]; Welzel, DStZ 1993, 197 [200]; Maus, ZIP 1993, 74 [746]).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 2/92

    Wirksamkeit der Urteilszustellung bei abweichendem Ausfertigungsvermerk

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    aa) Aus steuerrechtlichen Gründen konnte die Klägerin weder eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung noch eine Freistellungsbescheinigung für die Zinsabschlagsteuer nach § 44a Abs. 1 und 4 EStG erlangen (vgl. BFHE 176, 248 [249 f.], BFH, Urteil vom 18.09.1996 - I R 56/95 - Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 06.04.1995 - 1 K 465/95 - [Verfassungsbeschwerde gegen die letztgenannten Entscheidungen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.1997 - 2 BvR 54/97 - zurückgewiesen]; Welzel, DStZ 1993, 197 [200]; Maus, ZIP 1993, 74 [746]).
  • BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97

    Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Zum einen wäre die Klägerin auch im Falle einer Abtretung nicht befugt gewesen, an Stelle der Beklagten ein Steuerfestsetzungsverfahren einzuleiten (vgl. für Pfändungsgläubiger: BFHE 191, 311 [313 f.]; BFHE 187, 1 [5 ff.]; BGHZ 157, 195 [198 ff.]).
  • BFH, 29.02.2000 - VII R 109/98

    Kein Veranlagungswahlrecht für Pfändungsgläubiger

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Zum einen wäre die Klägerin auch im Falle einer Abtretung nicht befugt gewesen, an Stelle der Beklagten ein Steuerfestsetzungsverfahren einzuleiten (vgl. für Pfändungsgläubiger: BFHE 191, 311 [313 f.]; BFHE 187, 1 [5 ff.]; BGHZ 157, 195 [198 ff.]).
  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 115/03

    Durchsetzung eines gepfändeten Einkommensteuererstattungsanspruchs gegenüber dem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Zum einen wäre die Klägerin auch im Falle einer Abtretung nicht befugt gewesen, an Stelle der Beklagten ein Steuerfestsetzungsverfahren einzuleiten (vgl. für Pfändungsgläubiger: BFHE 191, 311 [313 f.]; BFHE 187, 1 [5 ff.]; BGHZ 157, 195 [198 ff.]).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Angesichts der sich daraus ergebenden Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Gläubigerstellung an den Zinsforderungen und der steuerlichen Zurechnung der abgeführten Steuerbeträge oblag es der Beklagten, die zu ihren Gunsten abgeführten Steuerbeträge als anzurechnenden Zinsabschlag in ihre Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2001 einzustellen und den hierdurch erlangten Steuervorteil an die Klägerin auszukehren (vgl. LG Freiburg NZI 2000, 87 [88]; LG Hildesheim, Urteil vom 11.05.2004 - 3 O 527/03 - Onusseit, EWiR 1999, 1169 f.; im Ergebnis ebenso: BFH ZIP 1995, 1275 [1277]; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18.03.2004 - 4 K 3137/02 - Schöne/Ley, DB 1993, 1405 [1410]).
  • FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02

    Verpflichtungsklage; Zulässigkeit; Haftung; Zinsabschlag; Kapitalertragsteuer;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Angesichts der sich daraus ergebenden Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Gläubigerstellung an den Zinsforderungen und der steuerlichen Zurechnung der abgeführten Steuerbeträge oblag es der Beklagten, die zu ihren Gunsten abgeführten Steuerbeträge als anzurechnenden Zinsabschlag in ihre Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2001 einzustellen und den hierdurch erlangten Steuervorteil an die Klägerin auszukehren (vgl. LG Freiburg NZI 2000, 87 [88]; LG Hildesheim, Urteil vom 11.05.2004 - 3 O 527/03 - Onusseit, EWiR 1999, 1169 f.; im Ergebnis ebenso: BFH ZIP 1995, 1275 [1277]; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18.03.2004 - 4 K 3137/02 - Schöne/Ley, DB 1993, 1405 [1410]).
  • LG Freiburg, 03.08.1999 - 12 O 39/99

    Steuererstattungen für Gesellschafter einer im Konkurs befindlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    Angesichts der sich daraus ergebenden Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Gläubigerstellung an den Zinsforderungen und der steuerlichen Zurechnung der abgeführten Steuerbeträge oblag es der Beklagten, die zu ihren Gunsten abgeführten Steuerbeträge als anzurechnenden Zinsabschlag in ihre Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2001 einzustellen und den hierdurch erlangten Steuervorteil an die Klägerin auszukehren (vgl. LG Freiburg NZI 2000, 87 [88]; LG Hildesheim, Urteil vom 11.05.2004 - 3 O 527/03 - Onusseit, EWiR 1999, 1169 f.; im Ergebnis ebenso: BFH ZIP 1995, 1275 [1277]; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18.03.2004 - 4 K 3137/02 - Schöne/Ley, DB 1993, 1405 [1410]).
  • BFH, 18.09.1996 - I R 56/95
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
    aa) Aus steuerrechtlichen Gründen konnte die Klägerin weder eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung noch eine Freistellungsbescheinigung für die Zinsabschlagsteuer nach § 44a Abs. 1 und 4 EStG erlangen (vgl. BFHE 176, 248 [249 f.], BFH, Urteil vom 18.09.1996 - I R 56/95 - Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 06.04.1995 - 1 K 465/95 - [Verfassungsbeschwerde gegen die letztgenannten Entscheidungen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.1997 - 2 BvR 54/97 - zurückgewiesen]; Welzel, DStZ 1993, 197 [200]; Maus, ZIP 1993, 74 [746]).
  • BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 54/97
  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Dies gilt auch im Hinblick auf Verfahrenshandlungen im Besteuerungsverfahren (vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 18. Oktober und 23. Dezember 2010  7 U 3343/10, juris; Beschluss des OLG Dresden vom 29. November 2004  2 U 1507/04, GmbH-Rundschau 2005, 238) und in einer aufgelösten Gesellschaft bzw. als nachlaufende Treuepflicht (MünchKommHGB/Karsten Schmidt, 3. Aufl., § 105 Rz 188).
  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 118/11

    Kommanditgesellschaft: Anspruch der Gesellschaft gegen ihren Kommanditisten auf

    In der Rechtsprechung und von einem Teil des Schrifttums wird - mit unterschiedlicher Begründung - ein Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse gegen den Gesellschafter bejaht (vgl. OLG Dresden, GmbHR 2005, 238, 239; LG Freiburg, ZIP 1999, 2063, 2064 f.; MünchKommInsO/Kling/Schüppen/Ruh, 2. Aufl., Insolvenzsteuerrecht Rn. 65, 70; Mitlehner, NZI 2002, 143, 145; Onusseit, EWiR 1999, 1169, 1170; Onusseit/Kunz, Steuern in der Insolvenz, 2. Aufl., Rn. 577, 591), teils nur unter der Voraussetzung, dass der Zinsabschlag zur Anrechnung auf die Steuerschuld des Gesellschafters gelangt (vgl. Boochs in FK-InsO, 7. Aufl., § 155 Rn. 691; Schöne/Ley, DB 1993, 1405, 1410).

    Wie oben unter III. 1. c) bb) aufgezeigt, würde ein - vom Berufungsgericht angenommener - Anspruch der Gesellschaft auf Erstattung der aus ihren Zinseinkünften abgeführten Kapitalertragsteuern unabhängig davon bestehen, ob der Gesellschafter sein daraus folgendes Anrechnungsrecht gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wirtschaftlich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung verwertet (aA OLG Dresden, GmbHR 2005, 238, 240).

  • FG Hamburg, 18.04.2012 - 3 K 89/11

    Realteilung ohne Spitzenausgleich bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Jedoch besteht zwischen den Gesellschaftern einer GbR eine Treuepflicht gegenüber ihren Mitgesellschaftern (BGH-Urteil vom 09.09.2002 II ZR 198/00, NJW-RR 2003, 169), die sich auch auf steuerrechtliche Angelegenheiten erstreckt und eine Verpflichtung der Gesellschafter zur Mitwirkung bzw. zu einem Zusammenwirken gegenüber der Finanzbehörde begründen kann (OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 7 U 3343/10, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2010 39 O 219/09, StuB 2010, 759; OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2004 2 U 1507/04, GmbHR 2005, 238).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/14

    Ansprüche der Gesellschaft auf Erstattung für Erträge eines Gesellschafters

    Die Kammer folge insoweit den in der Entscheidung des OLG Dresden vom 29.11.2004 (2 U 1507/04) niedergelegten Grundsätzen.

    b) Es kann dahinstehen, ob man eine Entnahme nach Insolvenzeröffnung deswegen nicht gestattet, weil mit Rücksicht darauf, dass das Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegt und die Insolvenzmasse in vollem Umfang der Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger zu dienen hat, der Abzug der Kapitalertragsteuer einer unzulässigen Entnahme gleichzustellen ist und deshalb einen bereicherungsrechtlichen oder gesellschaftsvertraglichen Erstattungsanspruch bejaht (LG Freiburg, Urt. v. 03.08.1999,12 O 39/99, NZI 2000, 87, 88; OLG Jena Urt. v. 02.05.2011, 9 U 927, 10, BeckRS 2013, 09376, GA 153, 154; Waza/Uhländer/ Schmidtmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Auflage, Rz. 1564, GA 55 f.) oder ob man insoweit die Abzüge zwar im Hinblick auf das Fehlen des voluntativen Elements nicht als Entnahme qualifiziert, dennoch aber von einem Anspruch aus gesellschafterlicher Treuepflicht ausgeht (OLG Dresden, Urt. v. 29.11.2004, 2 U 1507/04, juris Rz. 5, 8 = GmbHR 2005, 238 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/15

    Anspruch einer Personenhandelsgesellschaft auf Erstattung für einen

    Die Kammer folge insoweit den in der Entscheidung des OLG Dresden vom 29.11.2004 ( 2 U 1507/04) niedergelegten Grundsätzen.

    b) Es kann dahinstehen, ob man eine Entnahme nach Insolvenzeröffnung deswegen nicht gestattet, weil mit Rücksicht darauf, dass das Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegt und die Insolvenzmasse in vollem Umfang der Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger zu dienen hat, der Abzug der Kapitalertragsteuer einer unzulässigen Entnahme gleichzustellen ist und deshalb einen bereicherungsrechtlichen oder gesellschaftsvertraglichen Erstattungsanspruch bejaht (LG Freiburg, Urt. v. 03.08.1999, 12 O 39/99, NZI 2000, 87, 88; OLG Jena Urt. v. 02.05.2011, 9 U 927, 10, BeckRS 2013, 09376, GA 153, 154; Waza/Uhländer/ Schmidtmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Auflage, Rz. 1564, GA 55 f.) oder ob man insoweit die Abzüge zwar im Hinblick auf das Fehlen des voluntativen Elements nicht als Entnahme qualifiziert, dennoch aber von einem Anspruch aus gesellschafterlicher Treuepflicht ausgeht (OLG Dresden, Urt. v. 29.11.2004, 2 U 1507/04, [...] Rz. 5, 8 = GmbHR 2005, 238 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/145
    Die Kammer folge insoweit den in der Entscheidung des OLG Dresden vom 29.11.2004 (2 U 1507/04) niedergelegten Grundsätzen.

    b) Es kann dahinstehen, ob man eine Entnahme nach Insolvenzeröffnung deswegen nicht gestattet, weil mit Rücksicht darauf, dass das Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegt und die Insolvenzmasse in vollem Umfang der Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger zu dienen hat, der Abzug der Kapitalertragsteuer einer unzulässigen Entnahme gleichzustellen ist und deshalb einen bereicherungsrechtlichen oder gesellschaftsvertraglichen Erstattungsanspruch bejaht (LG Freiburg, Urt. v. 03.08.1999,12 O 39/99, NZI 2000, 87, 88; OLG Jena Urt. v. 02.05.2011, 9 U 927, 10, BeckRS 2013, 09376, GA 153, 154; Waza/Uhländer/ Schmidtmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Auflage, Rz. 1564, GA 55 f.) oder ob man insoweit die Abzüge zwar im Hinblick auf das Fehlen des voluntativen Elements nicht als Entnahme qualifiziert, dennoch aber von einem Anspruch aus gesellschafterlicher Treuepflicht ausgeht (OLG Dresden, Urt. v. 29.11.2004, 2 U 1507/04, juris Rz. 5, 8 = GmbHR 2005, 238 ff.).

  • LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11

    Anspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen der F GmbH & Co. KG einen

    Dies führt zu der problematischen Situation, dass die wirtschaftliche Belastung mit der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag bei der insolventen GmbH & Co. KG eintritt, obwohl diese-bzw. ihr Insolvenzverwalter-nicht selbst in der Lage ist, eine Anrechnung bzw. Erstattung zu erreichen (Wälzholz, DStR 2005, 615).
  • LG Erfurt, 05.10.2010 - 1 HKO 294/09

    Anspruch des Insolvenzverwalters einer Personenhandelsgesellschaft gegenüber dem

    Dabei kommt es - im Insolvenzfall - nicht darauf an, ob nach dem Gesellschaftsvertrag entsprechende Entnahmen dem Gesellschafter unentgeltlich gestattet sind (a.A. OLG Dresden, GmbHR 2005, 238, 239).
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