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   OLG Oldenburg, 13.07.2004 - 3 W 42/04   

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https://dejure.org/2004,10527
OLG Oldenburg, 13.07.2004 - 3 W 42/04 (https://dejure.org/2004,10527)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2004 - 3 W 42/04 (https://dejure.org/2004,10527)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 3 W 42/04 (https://dejure.org/2004,10527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 1 KostO; § 66 GmbHG; § 67 GmbHG
    Aufhebung einer Kostenberechnung; Möglichkeit der Einstufung einer Anmeldung der Auflösung einer GmbH einerseits und der Bestellung eines Liquidators andererseits als kostenrechtlich verschiedene Gegenstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Kostenberechnung; Möglichkeit der Einstufung einer Anmeldung der Auflösung einer GmbH einerseits und der Bestellung eines Liquidators andererseits als kostenrechtlich verschiedene Gegenstände

  • Judicialis

    KostO § 44 Abs. 1; ; GmbHG § 65; ; GmbHG § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 44 Abs. 1; GmbHG § 65; GmbHG § 67
    Anmeldung der Auflösung einer GmbH und Anmeldung der Person des Liquidators als "derselbe Gegenstand" im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2005, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 70/97

    Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2004 - 3 W 42/04
    Die Eintragung im Handelsregister hat dann lediglich deklaratorische Bedeutung (BGH ZIP 1999, 281, 283; Altmeppen, GmbHG, 4. Aufl., § 65 Rn. 2; Baumbach/ SchulzeOsterloh, GmbHG, 17. Aufl., § 65 Rn. 13; Hachenburg/Ulmer/Hohner, GmbHG, 8. Aufl., § 65 Rn. 2; Lutter/Kleindiek, GmbHG; 16. Aufl., § 65 Rn. 5; Rowedder/Rasner, GmbHG, § 65 Rn. 6).
  • BGH, 18.10.2016 - II ZB 18/15

    Notarkostenrechnung: Geschäftswertberechnung für den Entwurf einer Anmeldung der

    Dies war anerkannt für die Eintragung der durch Gesellschafterbeschluss herbeigeführten Auflösung der Gesellschaft nebst Anmeldung der bisherigen Geschäftsführer als Liquidatoren (so OLG Oldenburg, GmbHR 2005, 367 mit zust. Anm. Tiedtke, ZNotP 2005, 160; Tiedtke in Limmer/Hertel/Frenz/Mayer, Würzburger Notarhandbuch, [2005] Teil 5 Kapitel 9 Ziff. 4 Rn. 1214; Notarkasse A.d.ö.R, Streifzug KostO, 9. Aufl., Rn. 827; Gores in Hauschild/Kallrath/Wachter, Notarhandbuch Gesellschafts- und Unternehmensrecht, § 13 Rn. 817; H. Schmidt/Sikora/Tiedtke, Praxis des Handels- und Kostenrechts, 5. Aufl., Rn. 2026; Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 7. Aufl., A 115; Rohs in Rohs/Wedewer, Kostenordnung, § 44 Rn. 14 (Stand: Dezember 2009); aA Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, Teil 21 Rn. 148).
  • OLG Hamm, 29.04.2016 - 15 W 498/15

    Geschäftswert für die Gebühren für den Entwurf einer Registeranmeldung der

    Aufgrund der Vorschriften der §§ 65 bis 67 GmbHG stehen die Auflösung der UG durch Gesellschafterbeschluss, das dadurch bedingte Ende der Vertretungsmacht der Geschäftsführer und der Beginn der Stellung der Liquidatoren in einer materiell-rechtlichen Verbindung, die dazu führt, dass alle Tatsachen notwendigerweise zusammen und gleichzeitig angemeldet werden müssen (vgl. OLG Oldenburg GmbHR 2005, 367; Kleindiek, a.a.O., § 65 Rn. 1; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Auflage, § 65 Rn.11; vgl. auch Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Auflage, Rn. 1124).
  • OLG Dresden, 05.09.2006 - 2 W 1131/06

    Anmeldepflichtigkeit der abstrakten Vertretungsbefugnis bei Vorhandensein

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