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   OLG Hamburg, 17.02.2006 - 11 U 98/05   

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https://dejure.org/2006,11220
OLG Hamburg, 17.02.2006 - 11 U 98/05 (https://dejure.org/2006,11220)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2006 - 11 U 98/05 (https://dejure.org/2006,11220)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 11 U 98/05 (https://dejure.org/2006,11220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierung zwischen kurzfristigen Überbrückungskrediten und langfristig angelegten Dispositionskrediten sowie unterschiedliche Rechtsfolgen in der Insolvenz des Schuldners; Kriterien für die Einordnung von Zahlungen des geschäftsführenden Gesellschafters als einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32a Abs. 1 § 32b
    Rückforderung der Vorfinanzierung von Lieferantenforderungen durch einen Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 30, 31, 32a, 64 Abs. 2; InsO §§ 135, 143
    Kein kurzfristiger Überbrückungskredit des Gesellschafters bei planmäßiger fortlaufender Vorfinanzierung von Lieferantenforderungen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1950
  • NZI 2007, 42
  • GmbHR 2006, 813
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2006 - 11 U 98/05
    Denn von einem solchen Überbrückungskredit kann nur dann gesprochen werden, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft für wenige Tage oder Wochen eine Zwischenfinanzierung gewährt; nur in diesen Fällen kann von einem lediglich vorübergehenden Geldbedarf der Gesellschaft ausgegangen werden (vgl. etwa BGH NJW 1996, 3203 ; Roth/Altmeppen, GmbHG . 5. Auflage, § 32a Rdn. 72).
  • BGH, 02.12.1996 - II ZR 243/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter von Leistungen - Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2006 - 11 U 98/05
    Das zur Bestimmung einer Krise entscheidende Merkmal der Kreditunwürdigkeit ist aus einer objektiven ex-ante-Sicht zu bestimmen (BGH NJW-RR 1997, 606; Scholz, GmbHG , 9. Aufl. 2000, §§ 32a, 32b Rn. 41; Roth/Altmeppen, GmbHG , 5. Aufl. 2005, § 32a Rn. 19).
  • LG Hamburg, 06.04.2005 - 404 O 107/04
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2006 - 11 U 98/05
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. April 2005 (Az.: 404 O 107/04) abzuändern und den Beklagten über den mit Anerkenntnisteilurteil vom 28. Januar 2005 anerkannten Teil des Klageanspruchs hinaus zur Zahlung weiterer EUR 76.730,- nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit zu verurteilen.
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 7/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat noch unter der Geltung des Eigenkapitalersatzrechts angenommen, dass das ständige Stehenlassen von fälligen Forderungen einem fortlaufend bestehenbleibenden Kredit zwar nicht in Höhe der jeweiligen Einzelforderung, wohl aber in Höhe der Gesamtdurchschnittsforderung gleichsteht (BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 77/93, ZIP 1995, 23, 24 f; vom 11. Oktober 2011 - II ZR 18/10, WM 2011, 2235 Rn. 10; vgl. auch OLG Hamburg, GmbHR 2006, 813, 814).
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