Rechtsprechung
   FG München, 19.07.2010 - 7 K 2384/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26603
FG München, 19.07.2010 - 7 K 2384/07 (https://dejure.org/2010,26603)
FG München, Entscheidung vom 19.07.2010 - 7 K 2384/07 (https://dejure.org/2010,26603)
FG München, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 7 K 2384/07 (https://dejure.org/2010,26603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,26603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - Anerkennung eines Beratervertrags

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pensionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung; Behandlung von gezahlten Versorgungsbezügen und Honoraren aufgrund eines Beratervertrags als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA); Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Nichtanrechnung eines laufenden Gehalts auf die Pension

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Nichtanrechnung eines laufenden Gehalts auf die Pension

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Pension für Geschäftsführer trotz Weiterarbeit

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Fortführen der Geschäftsführer- oder Beratertätigkeit nach Beginn der Pensionszahlungen ist vGA

Papierfundstellen

  • GmbHR 2010, 1113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.03.2008 - I R 12/07

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des

    Auszug aus FG München, 19.07.2010 - 7 K 2384/07
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 5. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273 m.w.N.).

    20 Unabhängig von der Frage, ob B als beherrschender Gesellschafter anzusehen ist, hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt (BFH in BFH/NV 2008, 1273 m.w.N.), von einem Nichtgesellschafter verlangt, dass das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistungen angerechnet wird.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin spielt es hierbei keine Rolle, ob - wie in dem vom BFH in BFH/NV 2008, 1273 entschiedenen Fall - der Geschäftsführer in vollem Umfange eine Kapitalabfindung erhält, oder - wie im Streitfall - neben einer Kapitalabfindung für einen Teilbetrag laufende Pensionszahlungen.

  • BFH, 23.10.2013 - I R 60/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem

    Der Senat hält daran fest, dass sich der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter an dieser typischen Sichtweise im Rahmen des hier anzustellenden hypothetischen Fremdvergleichs orientieren und dadurch verhindern wird, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit "benützt" (ebenso z.B. Pezzer, Finanz-Rundschau 2008, 1025; s. auch FG München, Urteil vom 19. Juli 2010  7 K 2384/07, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2010, 1113).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06

    Rückstellung für Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotz

    Die Besonderheit des vorliegenden Falls liegt aber darin, dass J. nicht, wie im vom BFH oder in den vom FG München entschiedenen Fällen (BFH-Urteil vom 05. März 2008 a.a.O.; FG München, Urteil vom 19. Juli 2010 7 K 2384/07, DStRE 2011, 891; FG München, Urteil vom 16. Dezember 2008 13 K 3118/05, juris) neben seiner Pension zu unveränderten Bedingungen als Geschäftsführer weitergearbeitet hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht