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   OLG Oldenburg, 21.01.2010 - 1 U 18/09   

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https://dejure.org/2010,3049
OLG Oldenburg, 21.01.2010 - 1 U 18/09 (https://dejure.org/2010,3049)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.01.2010 - 1 U 18/09 (https://dejure.org/2010,3049)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 1 U 18/09 (https://dejure.org/2010,3049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretung einer GmbH in einem Passivprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 46 Nr. 8
    Vertretung einer GmbH in einem Passivprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG, Gesellschafterversammlung, GmbH § 46 Nr. 8, GmbHG § 46 Nr. 8, Vertretung der Gesellschaft in Prozessen gegen Geschäftsführer und Gesellschafter

  • pressemitteilungen-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Geschäftsführer der Klinik Norderney verliert Prozess wegen fristloser Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2010, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 282/07

    Vertretung einer AG in Prozess mit einem Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2010 - 1 U 18/09
    Nachdem der Senat auf mögliche Mängel der Vertretung der Beklagten und die Entscheidung des BGH vom 16.2.2009, Az. II ZR 282/07, hingewiesen hatte, hat der Kläger seine Klage auch gegen die Beklagte, vertreten durch den Beirat, dieser vertreten durch die Beiratsvorsitzende, gerichtet.

    Dieser Mangel der ordnungsgemäßen Vertretung der Beklagten kann nicht - wie der BGH für die vergleichbare Fallgestaltung einer Klage eines Vorstandsmitglieds gegen eine von anderen Vorstandsmitgliedern vertretenen Aktiengesellschaft entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.2.2009, Az. II ZR 282/07, NJW-RR 2009, 690) - durch eine schlichte Rubrumsberichtigung beseitigt werden.

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2010 - 1 U 18/09
    Nach der Rspr. soll es ausnahmsweise dann nicht auf eine tatsächliche Zustimmung des neuen Beklagten angekommen, wenn dieser die Zustimmung offensichtlich rechtsmissbräuchlich verweigert (vgl. BGHZ 21, 285, 289.90, 17, 19. BGH NJW 1997, 2885, 2886. Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 263 ZPO Rn. 19).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2010 - 1 U 18/09
    Nach der Rspr. soll es ausnahmsweise dann nicht auf eine tatsächliche Zustimmung des neuen Beklagten angekommen, wenn dieser die Zustimmung offensichtlich rechtsmissbräuchlich verweigert (vgl. BGHZ 21, 285, 289.90, 17, 19. BGH NJW 1997, 2885, 2886. Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 263 ZPO Rn. 19).
  • BGH, 22.03.2016 - II ZR 253/15

    Rechtsstreit der GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer: Vertretung der

    Die in der Anmerkung geäußerte und im ersten Leitsatz zusammengefasste Auffassung des Verfassers, die GmbH werde in dem Rechtsstreit über die Frage, ob das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers durch Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag wirksam beendet worden ist, nur dann durch die Geschäftsführer vertreten, wenn die Gesellschafterversammlung dies nach § 46 Nr. 8 GmbHG beschließe, wird daher zu Unrecht von einigen Vertretern des Schrifttums und einzelnen Instanzgerichten dem Senat zugeschrieben (vgl. OLG Oldenburg, GmbHR 2010, 258, 259; OLG Karlsruhe, NZG 2011, 987, 988 = Berufungsurteil zu BGH, Urteil vom 6. März 2012  II ZR 76/11, ZIP 2012, 824 mit Bestätigung der Senatsrechtsprechung in Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10

    GmbH: Schadensersatzanspruch eines wegen der Beschränkung seiner Kompetenzen

    Der Senat verkennt nicht, dass allerdings in einem Rechtsstreit, über die Frage, ob das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers durch Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag wirksam beendet worden ist, die GmbH nur dann durch die Geschäftsführer vertreten wird, wenn die Gesellschafterversammlung dies nach § 46 Nr. 8, Alt. 2 GmbHG beschließt (BGH, DStR 1993, 843, 844; OLG Oldenburg, GmbHR 2010, 258 ff., juris Tz. 37; Baumbach/Hueck, a.a.O.).
  • LG Kassel, 25.08.2016 - 11 O 4232/15

    GmbH-Geschäftsanteile - Einziehung aus wichtigem Grund

    Die Klägerin hat ausweislich des Protokolls der Gesellschafterversammlung gegen den Antrag gestimmt, sodass der Zustimmungsbeschluss nicht zustande gekommen und die Beschlussfassung auf die rechtzeitig erhobene Anfechtungsklage für nichtig zu erklären ist (vgl. OLG Frankfurt, GmbHR 2010, 260 [OLG Oldenburg 21.01.2010 - 1 U 18/09] ).
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