Weitere Entscheidung unten: KG, 24.08.2015

Rechtsprechung
   KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15   

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https://dejure.org/2015,48836
KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15 (https://dejure.org/2015,48836)
KG, Entscheidung vom 10.12.2015 - 23 U 99/15 (https://dejure.org/2015,48836)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 23 U 99/15 (https://dejure.org/2015,48836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 3 GmbHG, § 34 GmbHG, § 40 GmbHG, § 940 ZPO, § 935 ZPO
    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Vorgehen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren beim Streit der Gesellschafter über die Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses; Zulässigkeit der Einberufung von Eventualversammlungen bei Schweigen der Satzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung des Rechts auf Einreichung einer vom Verfügungskläger für richtig gehaltenen Gesellschafterliste und seiner weiteren Behandlung als Gesellschafter im Wege einstweiliger Verfügung; Zulässigkeit einer Eventualeinladung zu einer beschlussfähigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 16 ; GmbHG § 40 ; ZPO § 940
    Durchsetzung des Rechts auf Einreichung einer vom Verfügungskläger für richtig gehaltenen Gesellschafterliste und seiner weiteren Behandlung als Gesellschafter im Wege einstweiliger Verfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein vorläufiger Rechtsschutz zur Erzwingung der Einreichung einer bestimmten Gesellschafterliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausübung der Gesellschafterrechte, Bei inhaltlichen Fehlern der Gesellschafterliste, Einreichungspflicht einer geänderten Gesellschafterliste durch Geschäftsführer, Einstweiliger Rechtsschutz auf Änderung der Gesellschafterliste, Einstweiliger Rechtsschutz gegen ...

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Erzwingung der Einreichung einer Gesellschafterliste im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Besprechungen u.ä.

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einziehungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1166
  • GmbHR 2016, 416
  • NZG 2016, 624
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    Eine solche ist nach gefestigter Rechtsprechung nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig, wie z.B. bei Existenzgefährdung oder bei Gefahr endgültigen Rechtsverlustes (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 25/07; OLG Hamm, Urt. vom 14.03.2000 - 27 U 102/99; KG, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 W 36/10 sowie Senat, Beschluss vom 06.01.2014 - 23 U 231/13).

    Wenn man dies anders sähe, könnte sich die Verfügungsbeklagte jedenfalls im Falle verspäteter Anfechtung nicht auf die Versäumung der Anfechtungsfrist berufen (vgl. KG, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 W 36/10 Rn. 37 ).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 25/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einziehung von Mitgliedschaftsrechten;

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    Eine solche ist nach gefestigter Rechtsprechung nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig, wie z.B. bei Existenzgefährdung oder bei Gefahr endgültigen Rechtsverlustes (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 25/07; OLG Hamm, Urt. vom 14.03.2000 - 27 U 102/99; KG, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 W 36/10 sowie Senat, Beschluss vom 06.01.2014 - 23 U 231/13).
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    Die Ausschließung kommt nur als "ultima ratio" in Betracht, nämlich wenn die Unzumutbarkeit nicht durch mildere Mittel beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 8/01 = ZIP 2003, 1037, 1038, zu § 737 BGB m.w.N.).
  • KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Mehrheits- und Formerfordernisse bei der

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    cc) Soweit der Verfügungskläger sich auf die fehlende Einberufungsbefugnis des Geschäftsführers Dr. J... beruft, hält der Senat daran fest, dass dieser durch den Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.12.2014 nicht wirksam abberufen worden ist (vgl. Senat, Urt. vom 23.07.2015 - 23 U 18/15 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 16 U 95/98

    Vollbeendigung einer GmbH; Durchführung eines Schiedsverfahrens bei

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    So führt beispielsweise die Einladung verfeindeter Gesellschafter in die Wohnung des Mitgesellschafters oder eines nahen Angehörigen (vgl. OLG Celle v. 12.5.1997 - 9 U 204/96 = GmbHR 1997, 748) oder die Einladung zerstrittener Mitgesellschafter in die Kanzleiräume des Rechtsanwalts der Gegenpartei zur Anfechtbarkeit dort gefasster Beschlüsse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2003 - I-16 U 95/98, 16 U 95/98 Rn. 109; OLG Düsseldorf v. 31.7.2003 - 6 U 27/03 = GmbHR 2003, 1006, 1007).
  • OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99

    Einziehung eines Geschäftsanteils in einer aus zwei gleichberechtigten

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    Eine solche ist nach gefestigter Rechtsprechung nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig, wie z.B. bei Existenzgefährdung oder bei Gefahr endgültigen Rechtsverlustes (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 25/07; OLG Hamm, Urt. vom 14.03.2000 - 27 U 102/99; KG, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 W 36/10 sowie Senat, Beschluss vom 06.01.2014 - 23 U 231/13).
  • OLG Celle, 12.05.1997 - 9 U 204/96
    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    So führt beispielsweise die Einladung verfeindeter Gesellschafter in die Wohnung des Mitgesellschafters oder eines nahen Angehörigen (vgl. OLG Celle v. 12.5.1997 - 9 U 204/96 = GmbHR 1997, 748) oder die Einladung zerstrittener Mitgesellschafter in die Kanzleiräume des Rechtsanwalts der Gegenpartei zur Anfechtbarkeit dort gefasster Beschlüsse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2003 - I-16 U 95/98, 16 U 95/98 Rn. 109; OLG Düsseldorf v. 31.7.2003 - 6 U 27/03 = GmbHR 2003, 1006, 1007).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 6 U 27/03

    Verletzung eines Mitwirkungs- oder Partizipationsrechts durch fehlerhafte Auswahl

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    So führt beispielsweise die Einladung verfeindeter Gesellschafter in die Wohnung des Mitgesellschafters oder eines nahen Angehörigen (vgl. OLG Celle v. 12.5.1997 - 9 U 204/96 = GmbHR 1997, 748) oder die Einladung zerstrittener Mitgesellschafter in die Kanzleiräume des Rechtsanwalts der Gegenpartei zur Anfechtbarkeit dort gefasster Beschlüsse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2003 - I-16 U 95/98, 16 U 95/98 Rn. 109; OLG Düsseldorf v. 31.7.2003 - 6 U 27/03 = GmbHR 2003, 1006, 1007).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1996 - 24 U 249/94
    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    Die Frage, ob beim Schweigen der Satzung bereits vor Durchführung der ersten Einladung Eventualeinladungen zu einer beschlussfähigen Folgeversammlung ausgesprochen werden können, ist bisher höchstrichterlich für das GmbH-Recht nicht entschieden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.1996 - 24 U 249/94 Rn. 27).
  • KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15

    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Effektiver und ausreichender

    Auszug aus KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
    Der Senat hält daran fest, dass bei einem Streit um die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Einziehungsbeschlusses grundsätzlich effektiver und ausreichender vorläufiger Rechtsschutz durch die Zuordnung eines Widerspruchs gemäß § 16 III GmbHG; ggf. auch die Anordnung, dass der betroffene Anteilseigner vorläufig weiter wie ein Gesellschafter zu behandeln sei, erlangt werden kann (vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 24.08.2015 - 23 U 20/15 ).
  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12

    Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 216/96

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Gesellschafterversammlung

  • OLG Hamburg, 09.11.1990 - 11 U 92/90
  • FG München, 05.06.2003 - 11 K 715/01

    Personelle Verflechtung als Voraussetzung für das Vorliegen einer

  • KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15
  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Diese einstweilige Verfügung hob das Berufungsgericht auf (KG, ZIP 2016, 1166).
  • KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15

    GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten

    Diese einstweilige Verfügung hat der Senat mit Urteil vom 10.12.2015 - 23 U 99/15 (ZIP 2016, 1166) aufgehoben.
  • OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16

    Aussetzung der Ausschließung des Verfügungsklägers als Gesellschafter im Wege

    b) Auch mit diesem Inhalt hat das Begehren des Verfügungsklägers keinen Erfolg, da die beantragte einstweilige Verfügung die Hauptsache vorwegnimmt und deshalb als Leistungsverfügung nur dann geboten und zulässig ist, wenn der von der Gesellschafterversammlung der Verfügungsbeklagten am 29.12.2014 gefasste Ausschluss- und Einziehungsbeschluss zu Lasten des Verfügungsklägers mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist und ohne die Suspendierung des Beschlusses dem Verfügungskläger konkrete wesentliche und nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen (KG 10.12.2015, GmbHR 2016, 416).

    Die damit verbundene Inkaufnahme der den betroffenen Gesellschafter treffenden Nachteile ist - wie das Kammergericht in dem Urteil vom 10.12.2015 (GmbHR 2016, 416) zutreffend ausgeführt hat - vom Gericht zu respektieren.

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die Befugnis zur Anfechtung der von der Hauptversammlung der Verfügungsbeklagten gefassten Beschlüsse nicht von der Aufnahme in das Aktienregister, sondern allein von der materiellen Rechtslage abhängt (zur Anfechtungsberechtigung bei fehlender Eintragung in der Gesellschafterliste KG 10.12.2015, GmbHR 2016, 416).

  • BGH, 08.11.2022 - II ZR 91/21

    A) Dem Gesellschafter einer GmbH steht kein Anspruch gegen den Geschäftsführer

    Nach anderer Ansicht besteht bereits der Anspruch auf Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste allein gegenüber dem Geschäftsführer (OLG Brandenburg, NZG 2013, 507, 508; KG, ZIP 2016, 1166 f.; Hasselmann, NZG 2009, 486, 489; Preuss, ZGR 2008, 676, 679; gegen jeden Erfüllungsanspruch: Bednarz, BB 2008, 1854, 1857), was entsprechend auch für den diesbezüglichen Unterlassungsanspruch zu gelten hätte.
  • OLG Hamm, 19.06.2023 - 8 U 21/23

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Diese Vereinbarung der Gesellschafter ist im Rahmen der Prüfung eines Verfügungsgrundes von dem Gericht zunächst zu respektieren (KG Berlin, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, juris, Rn. 33; Thüringer OLG, Urteil vom 24.08.2016, 2 U 168/16, juris, Rn. 36; jeweils zur Einziehung von GmbH-Anteilen).
  • KG, 17.05.2023 - 23 U 14/23

    Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz: Erledigendes Ereignis durch Einreichung

    Nach dieser Rspr. lässt sich die strenge Linie des Senats in seiner Entscheidung vom 10.12.2015 - 23 U 99/15, Rn. 11 - 14, beck-online) nicht aufrechterhalten.

    Die in seiner Entscheidung vom 10.12.2015 (a.a.O., Rn. 25ff.) vertretene strengere Auffassung hält der Senat angesichts des Urteils des BGH vom 02.07.2019 nicht aufrecht.

  • LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18

    Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses in einer Zwei-Personen-GmbH

    Dies ist dann der Fall, wenn ohne Suspendierung eines mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksamen oder für unwirksam zu erklärenden Beschlusses konkrete wesentliche und nicht wieder gut zu machende Nachteile drohen (KG Berlin, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, ZIP 2016, 1166 Rn 31).

    Es ist daher auch hinreichend glaubhaft, dass sie als formale Gesellschafterin nach § 16 Abs. 1 GmbHG eine weitere Beeinträchtigung ihrer Rechte verhindern kann (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, GmbHR 2016, 416 Rn 35).

  • OLG München, 30.03.2022 - 7 U 6050/21

    Widerspruch gegen Eintragung in die Gesellschafterliste

    Die Gefährdungsvermutung ist aber nicht schon dann widerlegt, wenn die Drei-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist und nicht demnächst abzulaufen droht (KG, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 W 36/10, Rdnrn 42 ff. und Urteil vom 10.12.2015 - 23 U 99/15, Rdnr. 32, vgl. auch Drescher in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, München, 2020, Rdnr. 64 zu § 935 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 02.05.2019 - 6 U 23/19

    Hinweisbeschluss zur Entscheidung des OLG Brandenburg 6 U 23/19 v. 11.07.2019

    Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen einer hohen Wahrscheinlichkeit der Unwirksamkeit dieses Beschlusses und das Drohen konkreter wesentlicher und nicht wiedergutzumachender Nachteile aufseiten des ausgeschlossenen Gesellschafters im Falle der Ablehnung der Suspendierung des in Rede stehenden Gesellschafterbeschlusses (Kammergericht, Urteil vom 10.12.2015 - 23 U 99/15; Wertenbruch, in MünchnerKomm/GmbHG, 3. Aufl., Anhang § 47 Rn 396).
  • LG Düsseldorf, 17.05.2018 - 19 T 50/18

    Kein Anspruch aus § 15 BNotO auf Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste

    Die gilt erst Recht bzgl. der beantragten Regelung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, denn vorläufige Regelungen sind mit der Publizität des Handelsregisters (welche nicht nach Rechtskraft umgeschrieben werden kann) unvereinbar (vgl. KG, Urt. v. 10.12.2015, 23 U 99/15 Rz. 18, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 5 W 18/22

    Widerlegung der Dringlichkeit in gesellschaftsrechtlichem Eilverfahren

  • KG, 28.06.2023 - 23 U 41/23

    Möglichkeit eines Widerspruchs nach § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG bei einer Einziehung

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 6 U 352/20
  • OLG Hamm, 18.12.2019 - 8 U 50/19

    Kein Erfolg für einstweilige Verfügung zur Behandlung als Gesellschafterin;

  • OLG Hamm, 10.03.2021 - 8 U 151/20

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der

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Rechtsprechung
   KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48837
KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15 (https://dejure.org/2015,48837)
KG, Entscheidung vom 24.08.2015 - 23 U 20/15 (https://dejure.org/2015,48837)
KG, Entscheidung vom 24. August 2015 - 23 U 20/15 (https://dejure.org/2015,48837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 3 S 3 GmbHG, § 16 Abs 3 S 4 GmbHG, § 34 GmbHG, § 40 GmbHG, § 16 Abs 2 HGB
    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Effektiver und ausreichender vorläufiger Rechtsschutz beim Streit der Gesellschafter über die Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH durch Untersagung der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste im Wege einstweiliger Verfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausübung der Gesellschafterrechte, Einstweiliger Rechtsschutz auf Änderung der Gesellschafterliste, Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gesellschafterliste, Gesellschafterliste bei Ausschlussvorgängen, GmbHG § 34, GmbHG § 40 Abs. 1, Unzulässig-Erklärung i.S.v. § 16 Abs. 2 HGB, ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 16 Abs. 2
    Verhinderung der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH durch Untersagung der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste im Wege einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einziehungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2016, 416
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15
    Bedarf es zum Vollzug der Eintragung in das Handelsregister, so besteht nach § 16 Abs. 2 HGB die Möglichkeit, die Eintragung eines Gesellschafterbeschlusses in das Handelsregister dadurch zu verhindern, dass eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, in der die Eintragung für unzulässig erklärt wird (vgl. OLG München, Urt. vom 13.09.2006 - 7 U 2912/06 Rn. 35; BVerfG, Beschluss vom 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00 Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 116/03

    Keine zwingende Alleinstellungsberühmung i.S.e. absoluten Vorrangbehauptung bei

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15
    Dem Antragsteller soll nicht mehr an Rechtsschutz zuteil werden, als er selbst für notwendig erachtet (KG, Urteil vom 26. November 1999 - 5 U 6936/99 = KGR Berlin 2000, 200, 201; OLG Hamburg, Urteil vom 06. Mai 2004 - 3 U 116/03 = NJW-RR 2005, 188).
  • KG, 26.11.1999 - 5 U 6936/99

    Zulässigkeit eines Räumungsverkaufs aufgrund Kündigung der Geschäftsräume

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15
    Dem Antragsteller soll nicht mehr an Rechtsschutz zuteil werden, als er selbst für notwendig erachtet (KG, Urteil vom 26. November 1999 - 5 U 6936/99 = KGR Berlin 2000, 200, 201; OLG Hamburg, Urteil vom 06. Mai 2004 - 3 U 116/03 = NJW-RR 2005, 188).
  • OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06

    Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15
    Bedarf es zum Vollzug der Eintragung in das Handelsregister, so besteht nach § 16 Abs. 2 HGB die Möglichkeit, die Eintragung eines Gesellschafterbeschlusses in das Handelsregister dadurch zu verhindern, dass eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, in der die Eintragung für unzulässig erklärt wird (vgl. OLG München, Urt. vom 13.09.2006 - 7 U 2912/06 Rn. 35; BVerfG, Beschluss vom 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00 Rn. 8).
  • KG, 06.01.2015 - 23 W 2/15
    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15
    2 1. Dem Verfügungskläger ist aus dem Verfügungsverfahren 91 O 3/15 LG Berlin = 23 W 2/15 bekannt, dass der Senat im Falle eines streitigen Einziehungsbeschlusses das Verbot, eine neue Gesellschafterliste bei dem Registergericht einzureichen, nicht als geeignete und zulässige Maßnahme vorläufigen Rechtsschutzes erachtet.
  • KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15

    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Vorgehen im vorläufigen

    Der Senat hält daran fest, dass bei einem Streit um die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Einziehungsbeschlusses grundsätzlich effektiver und ausreichender vorläufiger Rechtsschutz durch die Zuordnung eines Widerspruchs gemäß § 16 III GmbHG; ggf. auch die Anordnung, dass der betroffene Anteilseigner vorläufig weiter wie ein Gesellschafter zu behandeln sei, erlangt werden kann (vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 24.08.2015 - 23 U 20/15 ).
  • KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20

    Schutzbereich der Einreichenspflicht des Notars aus § 40 Absatz 2 Satz 1 GmbHG;

    Die Aufnahme der Gesellschafterliste in den Registerordner ist keine Eintragung in das Handelsregister (vgl. die in diesem Sachkomplex ergangene Entscheidung des KG Berlin, Beschluss vom 24. August 2015 - 23 U 20/15 -, Rn. 4, juris).

    Vielmehr wäre effektiver und ausreichender vorläufiger Rechtsschutz gegen streitige Einziehungsbeschlüsse durch ein Gebot, den betroffenen Anteilseigner vorläufig weiter als Gesellschafter zu behandeln, und/oder die Zuordnung eines Widerspruchs gemäß § 16 III 3, 4 GmbHG zu erlangen (KG Berlin, Beschluss vom 24. August 2015 - 23 U 20/15 -, Rn. 2, juris; a.A. Kleindiek, GmbhR 2017, 815, 821 f., der dies ohne abschließende Begründung für "höchst problematisch" hält, dem sich ein "Analogieschluss auf[drängt]).

  • KG, 28.06.2023 - 23 U 41/23

    Möglichkeit eines Widerspruchs nach § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG bei einer Einziehung

    Soweit der Senat in seinem Beschluss 24.8.2015 (23 U 20/15, Rn. 2) und seinem Urteil vom 10.12.2015 (23 U 99/15, Rn. 16) die Eintragung eines Widerspruchs zum Schutz des betroffenen Gesellschafters bei Einziehung erwogen hat, hält er hieran nicht fest.
  • OLG Hamm, 18.12.2019 - 8 U 50/19

    Kein Erfolg für einstweilige Verfügung zur Behandlung als Gesellschafterin;

    Aus Sicht des Senats ist dies jedenfalls im vorliegenden Fall die betroffene Gesellschaft und nicht die um den Geschäftsanteil konkurrierende Verfügungsbeklagte (vgl. auch Klein diek, GmbHR 2017, 815, 823 unter Verweis auf KG Berlin, Beschluss vom 24.08.2015- 23 U 20/15, juris).
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