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   BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98   

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https://dejure.org/2001,20
BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98 (https://dejure.org/2001,20)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2001 - GrS 1/98 (https://dejure.org/2001,20)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 (https://dejure.org/2001,20)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1
    Drei Objekt-Grenze gilt auch für Bauträger

  • Wolters Kluwer

    Errichtung von Wohnobjekten - Eigentumswohnung - Drei-Objekt-Grenze - Bild des produzierenden Bauunternehmers - Gewerbliche Tätigkeit - Veräußerungsabsicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 9 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen beim gewerblichen Grundstückshandel

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Großer Senat: Drei-Objekt-Grenze gilt auch in Errichtungsfällen

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    EStG § 15; GewStG § 2
    Anwendung der "Drei-Objekte-Grenze" zur Bestimmung gewerblicher Tätigkeit auch bei Errichtung und zeitnahem Verkauf von Eigentumswohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drei-Objekte-Grenze: Gilt sie auch bei selbst bebauten Grundstücken? (IBR 2002, 294)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das zweite BMF-Schreiben (2004)
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Private Vermögensverwaltung
    Voraussetzung
    Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Errichtung von Wohneinheiten; Gewerbebetrieb; Grundstückshandel; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 240
  • NJW 2002, 1518
  • NVwZ 2002, 1024 (Ls.)
  • NZM 2002, 395
  • BB 2002, 1068
  • BB 2002, 660
  • DB 2002, 616
  • BStBl II 2002, 21
  • BStBl II 2002, 291
  • BauR 2002, 1451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (412)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Die Begründung des Steuertatbestands lässt sich aber auch an Hand der Grenzen der privaten Vermögensverwaltung verdeutlichen, wie sie der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel gezogen hat: Danach wird die Grenze von den nicht steuerbaren zu den steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäften nach derzeitiger einfachrechtlicher Lage regelmäßig dann überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne der Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. BFH Großer Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C III 1).
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14

    Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine

    aa) Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung der Vermögenswerte im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.1., m.w.N.).

    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.II., m.w.N.).

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen ist, wenn bei dem Ankauf, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird (Fortführung zum BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Der Große Senat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) entschieden, dass die Errichtung von Wohnobjekten auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt-Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem "Bild des produzierenden Bauunternehmers/Bauträgers" eine gewerbliche Tätigkeit darstelle.

    Die Entscheidung des FG, die Klägerin habe mit einem "gewerbsmäßigen Herstellen und Handeln von und mit Eigentumswohnungen" Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) erzielt, entspricht nicht den Grundsätzen des in dieser Sache ergangenen Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291.

    Darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. vor I.).

    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 2.).

    Hierzu hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C. III. 5.) entschieden:.

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt.

    Denn der Große Senat des BFH hat entschieden, dass die Drei-Objekt-Grenze in der Regel auch in den Fällen der Bebauung und des anschließenden Verkaufs zu beachten ist (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 3. und 4.).

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