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   BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13   

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https://dejure.org/2014,13581
BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13 (https://dejure.org/2014,13581)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2014 - GrS 2/13 (https://dejure.org/2014,13581)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - GrS 2/13 (https://dejure.org/2014,13581)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Begriff der "Entscheidung" i. S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse

  • openjur.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften; Begriff der "Entscheidung" i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 180 S 3, ZPO § 189, FGO § 11, FGO § 53 Abs 2, FGO § 11 Abs 3, FGO § 11 Abs 2
    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Begriff der "Entscheidung" i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse

  • Bundesfinanzhof

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Begriff der "Entscheidung" i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 S 3 ZPO, § 189 ZPO, § 11 FGO, § 53 Abs 2 FGO, § 11 Abs 3 FGO
    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Begriff der "Entscheidung" i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften – Begriff der “Entscheidung” i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse

  • Betriebs-Berater

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • rewis.io

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Begriff der "Entscheidung" i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zustellung durch Einlegen in Briefkasten - Zustelldatum nicht notiert - Zugangsdatum?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 180, § 189; FGO § 11, § 53 Abs. 2
    Rechtsfolgen des Unterlassens des Vermerks der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks

  • datenbank.nwb.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Ersatzzustellung - und der Beginn der Rechtsmittelfrist

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlendem Zustellvermerk

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur fehlerhaften Zustellung - Rechtsmittelfrist beginnt erst mit Entgegennahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen des Unterlassens des Vermerks der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Große Senat zum Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristen: Wann gilt ein Brief als zugestellt?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

  • anwaltverein.de (Auszüge und Zusammenfassung)

    Heilung von Zustellungsmängeln nur durch tatsächliches In den Händen-Halten des Schriftstücks

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Urteilszustellung - Brief ohne Datum erst bei Kenntnis amtlich

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Beginn der Rechts-mittelfrist bei fehler-hafter Ausführung der Zustellung eines Urteils

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beginn der Einspruchsfrist: Einwurf in den Briefkasten genügt nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil ohne Datumsvermerk gilt mit Briefkastenleerung als zugestellt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Postzustellung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Tatsächlicher Zugang eines Dokuments bei formellem Zustellungsmangel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil ohne Datumsvermerk gilt mit Briefkastenleerung als zugestellt

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 536
  • NJW 2014, 2524
  • BB 2014, 1622
  • BStBl II 2014, 645
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher

    Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt (Anschluss an BFH, Beschluss vom 6. Mai 2014, GrS 2/13, BFHE 244, 536).

    Das ist der Fall, wenn der Adressat das Dokument in die Hand bekommt (BFHE 244, 536 Rn. 65; vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257 Rn. 14; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953 Rn. 9).

  • BFH, 19.10.2022 - X R 14/21

    Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den

    Der Gesetzgeber hat daran festgehalten, dass eine Zustellung in ihrer Grundform durch körperliche Übergabe stattfindet (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 06.05.2014 - GrS 2/13, BFHE 244, 536, BStBl II 2014, 645, Rz 68; BGH-Beschluss vom 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081, Rz 19).

    Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, tritt eine Heilung nach § 189 ZPO erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommt (BFH-Beschluss in BFHE 244, 536, BStBl II 2014, 645, Rz 65 ff.).

  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    Soweit der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 6. Mai 2014 (BFH, GrS 2/13, NJW 2014, 2524) davon ausgehe, dass die Regelung des § 180 Satz 3 ZPO eine zwingende Zustellungsvorschrift sei, nehme er Bezug auf den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 (GmS-OGB 2/75, BGHZ 67, 355), der für das bis zum 1. Juli 2002 geltende Zustellungsrecht entschieden habe, dass § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO aF eine zwingende Zustellungsnorm sei.

    Nach anderer Ansicht handelt es sich bei § 180 Satz 3 ZPO um eine zwingende Zustellungsvorschrift, so dass bei einem Verstoß hiergegen das Schriftstück gemäß § 189 ZPO und § 8 VwZG erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs als zugestellt gilt (vgl. BFH, Großer Senat, NJW 2014, 2524 Rn. 63 ff. mwN; BFH, DStR 2015, 2824 Rn. 17 ff.; BFH, Beschluss vom 15. Mai 2020 - IX B 119/19, juris Rn. 3 mwN; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: November 2021, § 3 VwZG Rn. 94a; Gräber/Stapperfend, FGO, 9. Aufl., § 53 Rn. 97; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 56 Rn. 81; Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Januar 2020, § 56 Rn. 74; Lampe in KK-OWiG, 5. Aufl., § 51 Rn. 35; Preisner in BeckOK OWiG, Stand: 1. April 2022, § 3 VwZG Rn. 27).

    a) Bei der Neuordnung der Zustellungsvorschriften hat der Gesetzgeber daran festgehalten, dass eine Zustellung in ihrer Grundform durch körperliche Übergabe stattfindet (BFH, Großer Senat, NJW 2014, 2524 Rn. 68).

    Diese Ausweitung der Heilungsmöglichkeit auf fristauslösende Zustellungen ist aus der Sicht eines Zustellungsadressaten eine deutliche Verschärfung (BFH, Großer Senat, NJW 2014, 2524 Rn. 69).

    Der tatsächliche Zugang entspricht dabei dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Dokument in die Hand bekommt (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13, juris Rn. 78).

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