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   BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89   

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https://dejure.org/1990,2
BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89 (https://dejure.org/1990,2)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1990 - GrS 2/89 (https://dejure.org/1990,2)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - GrS 2/89 (https://dejure.org/1990,2)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4, 5, § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 und 3; EStDV § 7 Abs. 1, § 11d Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Erbfall und Erbauseinandesetzung als zwei einkommensteuerrechtlich selbstständige Rechtsvorgänge - Anwendbarkeit der Grundsätze über die Auseinandersetzung einer Mitunternehmerschaft bei der Erbauseinandersetzung - Erwerb der Erbteile der Miterben gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 332
  • NJW 1991, 249
  • NJW-RR 1991, 642 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 64
  • DB 1990, 2144
  • BStBl II 1990, 837
 
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (57)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Daß es einen solchen, seiner Art nach mit der Regelung des § 738 BGB vergleichbaren Weg auch zur Auflösung einer Erbengemeinschaft gebe, haben in der Rechtsprechung bisher vor allem das Kammergericht in einem obiter dictum (OLGZ 1965, 244, 247) sowie der Große Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil NJW 1991, 249, 251 f. (unter b und c) angenommen.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    f.; vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C.III.1.).
  • BFH, 20.04.2004 - IX R 5/02

    Erwerb eines Erbteils als Anschaffung

    Erwirbt nämlich ein Miterbe den Erbanteil eines anderen Miterben, entstehen ihm Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile am Gemeinschaftsvermögen (so BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, C. II. 2. a; vgl. dazu Groh, Der Betrieb --DB-- 1990, 2135, 2138; G. Söffing, DB 1991, 773, 778).

    Bei einer solchen Erbauseinandersetzung durch Realteilung (§ 2042 Abs. 2 i.V.m. § 752 BGB) ist ein entgeltlicher --auch zu einer Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 EStG führender-- Erwerb eines Erben insoweit gegeben, als der Wert des Erlangten den Wert seines Erbanteils übersteigt und der Erbe deshalb Ausgleichszahlungen leistet (BFH-Beschluss in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, und BFH-Urteil in BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250).

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