Rechtsprechung
BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
EStG § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; UmwStG § 24
- Wolters Kluwer
Einzelpraxis - Entgeltliche Aufnahme eines Sozius - Steuerbegünstigte Veräußerung
- Judicialis
EStG § 18 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; UmwStG § 24
- BRAK-Mitteilungen
Aufnahme eines Sozius in Einzelpraxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsstätte
- Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
- Betriebsveräußerung
- Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Veräußerungsgewinn
Sonstiges
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 189, 465
- NJW 2000, 900
- NZS 2000, 503
- BB 2000, 127
- BB 2000, 85
- DB 2000, 71
- BStBl II 2000, 123
- NZG 2000, 794
Wird zitiert von ... (119) Neu Zitiert selbst (18)
- BFH, 14.09.1994 - I R 12/94
1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 EStG ist insoweit dem § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG nachgebildet; sie bezieht sich deshalb hinsichtlich der Anteilsveräußerung auf Beteiligungen an freiberuflich tätigen Personengesellschaften (BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, m.w.N.).Anknüpfungspunkt dieser Rechtsauffassung ist die von der Finanzverwaltung und der herrschenden Meinung gebilligte ständige BFH-Rechtsprechung, wonach auf die Veräußerung des (Bruch-) Teils eines (bereits entstandenen) Mitunternehmeranteils und damit auch auf den Fall der entgeltlichen Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bereits bestehende Mitunternehmerschaft (Sozietät) die Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Veräußerung eines Mitunternehmeranteils) anwendbar sein und damit ein nach (§ 18 Abs. 3) § 16 Abs. 4, § 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn entstehen soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, mit Hinweisen auf die vorangegangene Rechtsprechung, und in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 601, am Ende; Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1996, R 139 Abs. 4;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 408, m.w.N.).
Gleichwohl soll seine Veräußerung in den Fällen der Aufnahme eines Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft sowie der Änderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern/Mitunternehmern zur Anwendung der Steuervergünstigung führen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, 212, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407).
Vielmehr hat der BFH in den Urteilen in BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407 auf die Kritik an dieser Rechtsprechung hingewiesen.
Der I. Senat des BFH will aus Gründen der Rechtssicherheit an der langjährigen Rechtsprechung festhalten (Urteil in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, 408, ebenso Urteil vom 14. September 1994 I R 41/94, BFH/NV 1995, 766, 767).
- BFH, 08.12.1994 - IV R 82/92
Mitunternehmeranteil
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung werden bei dieser Gestaltung die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung von Betriebsvermögen miteinander verbunden: Der Betrieb wird in die Personengesellschaft durch den bisherigen (Praxis-)Inhaber "teilweise für eigene Rechnung, und teilweise für Rechnung eines Dritten", des künftigen Mitgesellschafters, eingebracht, der dafür dem Einbringenden ein Entgelt zahlt (Zuzahlung); diese "Einbringung" stellt sich als Veräußerungsvorgang dar (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 138/80, BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, und vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599).Die Anwendung der Einbringungsvorschriften auf die Zuzahlung ist insbesondere deshalb nicht möglich, weil das nach § 24 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 UmwStG bestehende Wahlrecht der gewinneutralen Einbringung unter Fortführung der Buchwerte bei einer Barzahlung in das Vermögen des Einbringenden als Gegenleistung nach dem Sinn und Zweck des § 24 UmwStG nicht gerechtfertigt werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 600, 601, zur Unzulässigkeit der Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz für den durch die Zuzahlung entstehenden Gewinn;… ebenso: Offerhaus in Gedächtnisschrift für Knobbe/ Keuk, 1997, S. 499, 509, 510;… Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. B 72).
Der Tatbestand der Einbringung von Betriebsvermögen gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten (§ 24 UmwStG) ist demnach nur insoweit erfüllt, als der Einbringende durch die Einbringung die Rechtsstellung eines Gesellschafters und Mitunternehmers der neu entstandenen Personengesellschaft erlangt (BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 600;… Reiß in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 16 Rdnr. C 68;… Offerhaus, a.a.O., S. 499, 509; Patt/ Rasche, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 645, 649).
Soweit der bisherige Einzelunternehmer im Zusammenhang mit der Einbringung des Betriebs von dem neu aufgenommenen Gesellschafter und Mitunternehmer der Personengesellschaft eine Zuzahlung in sein Privatvermögen erhält, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, mit dem in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung und den Buchwerten der anteilig übertragenen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens ein zu versteuernder Gewinn entsteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 600, m.w.N.).
Anknüpfungspunkt dieser Rechtsauffassung ist die von der Finanzverwaltung und der herrschenden Meinung gebilligte ständige BFH-Rechtsprechung, wonach auf die Veräußerung des (Bruch-) Teils eines (bereits entstandenen) Mitunternehmeranteils und damit auch auf den Fall der entgeltlichen Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bereits bestehende Mitunternehmerschaft (Sozietät) die Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Veräußerung eines Mitunternehmeranteils) anwendbar sein und damit ein nach (§ 18 Abs. 3) § 16 Abs. 4, § 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn entstehen soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, mit Hinweisen auf die vorangegangene Rechtsprechung, und in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 601, am Ende; Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1996, R 139 Abs. 4;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 408, m.w.N.).
- BFH, 05.04.1984 - IV R 88/80
Zur Einbringung eines freiberuflichen Betriebs nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
An der beabsichtigten Entscheidung sieht er sich durch die Urteile des IV. Senats vom 26. Februar 1981 IV R 98/79 (BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568) und vom 5. April 1984 IV R 88/80 (BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518) gehindert, nach denen bei einer Praxiseinbringung mit Ausgleichszahlung diese Zahlung nicht gemäß § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt ist.Die Vorlage des XI. Senats, die sich auf § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO stützt (Abweichung von den Urteilen des IV. Senats in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518), ist zulässig.
Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).
Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG --wie in dem der Vorlage zugrundeliegenden Streitfall-- muß zudem der Einbringungsgewinn auf der Grundlage einer Einbringungsbilanz und einer Eröffnungsbilanz der Gesellschaft ermittelt werden (BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518).
In der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist die Einbringung einer freiberuflichen Praxis durch ihren bisherigen Alleininhaber in eine Sozietät gegen eine Ausgleichszahlung des neu aufgenommenen Mitgesellschafters in das Privatvermögen des Einbringenden nicht als eine nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Veräußerung angesehen worden (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518).
- BFH, 26.02.1981 - IV R 98/79
Tarifvergünstigung - Ausgleichszahlung
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
An der beabsichtigten Entscheidung sieht er sich durch die Urteile des IV. Senats vom 26. Februar 1981 IV R 98/79 (BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568) und vom 5. April 1984 IV R 88/80 (BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518) gehindert, nach denen bei einer Praxiseinbringung mit Ausgleichszahlung diese Zahlung nicht gemäß § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt ist.Die Vorlage des XI. Senats, die sich auf § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO stützt (Abweichung von den Urteilen des IV. Senats in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518), ist zulässig.
Diese Vorschrift gilt auch für die Einbringung eines freiberuflichen Betriebs (BFH-Urteil in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, m.w.N.).
Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).
In der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist die Einbringung einer freiberuflichen Praxis durch ihren bisherigen Alleininhaber in eine Sozietät gegen eine Ausgleichszahlung des neu aufgenommenen Mitgesellschafters in das Privatvermögen des Einbringenden nicht als eine nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Veräußerung angesehen worden (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518).
- BFH, 22.04.1998 - XI R 96/96
Aufnahme eines Sozius als begünstigter Veräußerungsgewinn?
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Vorlagebeschluß vom 22. April 1998 XI R 96/96 (BFHE 185, 486, BStBl II 1998, 475).Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 22. April 1998 XI R 96/96 (BFHE 185, 486, BStBl II 1998, 475) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
Wegen der Begründung der Vorlage wird auf den Beschluß des XI. Senats in BFHE 185, 486, BStBl II 1998, 475 Bezug genommen.
- BFH, 27.05.1981 - I R 123/77
Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Anteils am Betrieb …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Gleichwohl soll seine Veräußerung in den Fällen der Aufnahme eines Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft sowie der Änderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern/Mitunternehmern zur Anwendung der Steuervergünstigung führen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, 212, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407).Vielmehr hat der BFH in den Urteilen in BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407 auf die Kritik an dieser Rechtsprechung hingewiesen.
- BFH, 29.07.1981 - I R 2/78
Einzelunternehmer - Teilbetrieb - Veräußerungsgewinn - Tarifbegünstigung - Stille …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).Der BFH hat demgemäß jeweils bezogen auf den Gegenstand der Veräußerung geprüft, ob eine Vollrealisierung der darin enthaltenen stillen Reserven vorlag (so z.B. für die Einbringung/Veräußerung eines Teilbetriebs: Urteil in BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62; für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, bei der gleichzeitig Wirtschaftsgüter des dem Gesellschafter zuzurechnenden Sonderbetriebsvermögens zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen des veräußernden Gesellschafters überführt und somit nicht alle stillen Reserven des Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden: BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).
- BFH, 23.06.1981 - VIII R 138/80
Zur Besteuerung der Einbringung eines Einzelunternehmensin eine OHG
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung werden bei dieser Gestaltung die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung von Betriebsvermögen miteinander verbunden: Der Betrieb wird in die Personengesellschaft durch den bisherigen (Praxis-)Inhaber "teilweise für eigene Rechnung, und teilweise für Rechnung eines Dritten", des künftigen Mitgesellschafters, eingebracht, der dafür dem Einbringenden ein Entgelt zahlt (Zuzahlung); diese "Einbringung" stellt sich als Veräußerungsvorgang dar (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 138/80, BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, und vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599).Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.1996 - 2 K 2772/95
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage teilweise statt; das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 342 veröffentlicht.Es wird die Auffassung vertreten, auch bei Einbringung eines Einzelunternehmens (Einzelpraxis) in eine Personengesellschaft gegen eine von dem neu aufgenommenen Gesellschafter zu leistende Ausgleichszahlung erziele der bisherige Einzelunternehmer mit der Veräußerung eines Anteils an seinem freiberuflichen bzw. gewerblichen Betriebsvermögen einen nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und 4, § 34 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn (…so: Reiß in Kirchhof/ Söhn, a.a.O., § 16 Rdnr. B 73 und C 68;… Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 18 Rz. 230, 231 - demgegenüber aber Schmidt/Wacker, a.a.O., § 18 Rz. 233, 234; Hannes, DStR 1997, 685, 689; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 1996 2 K 2772/95, EFG 1997, 342; FG Münster, Urteil vom 27. März 1997 11 K 4326/96 E, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1997, 805).
- BFH, 14.09.1994 - I R 41/94
Veräußerungsgewinn von Anteilen am Vermögen einer Gesellschaft als Einkünfte aus …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Der I. Senat des BFH will aus Gründen der Rechtssicherheit an der langjährigen Rechtsprechung festhalten (Urteil in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, 408, ebenso Urteil vom 14. September 1994 I R 41/94, BFH/NV 1995, 766, 767). - BFH, 12.09.1979 - I R 146/76
Zur Frage der Gründung eines Teilbetriebs im Sinne des Gewerbesteuerrechts
- BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96
Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts - …
- BFH, 26.01.1994 - III R 39/91
Soll ein Betrieb zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden, …
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89
Ehelichkeitsanfechtung
- BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger …
- FG Münster, 27.03.1997 - 11 K 4326/96
- FG Hamburg, 11.10.1996 - V 59/95
Bindungswirkung bestandskräftiger Feststellungsbescheide gegen die Gesellschaft …
- BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung - …
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (vgl. BFH , Beschluss vom 18. Oktober 1999 - GrS 2/98 -, BStBl II 2000, S. 123 = BFHE 189, 465 ). - BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Die Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG erfordert demnach, dass alle stillen Reserven, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteil vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.). - BFH, 29.11.2017 - I R 7/16
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung
a) Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123;… BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661;… BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167; Senatsurteil in BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467).
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16
Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines …
Die hierdurch verwirklichte Veräußerung eines Teilanteils führt in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung der A sowie des Kaufpreises des F einerseits und den --ebenfalls im Wege der Durchschnittsbewertung zu bestimmenden-- anteiligen Buchwerten des von M für fremde Rechnung eingebrachten Betriebsvermögens (hier: ein Viertel seines Anteils) andererseits zu einem Veräußerungsgewinn (BFH-Urteile in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, sowie Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18.10.1999 - GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; vom 18.09.2013 - X R 42/10, BFHE 242, 489, BStBl II 2016, 639, Rz 50; vgl. zu einer alternativen Berechnungsweise auch das BFH-Urteil in BFHE 242, 489, BStBl II 2016, 639, Rz 50). - BFH, 07.04.2010 - I R 96/08
Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei …
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter C.V.2.a;… BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661;… BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167).
- BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen
Sie setzt demnach voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).Sie kann allein auf Gründe der Rechtssicherheit gestützt werden, nach denen eine von der Finanzverwaltung gebilligte langjährige Rechtsprechung trotz nicht auszuräumender steuersystematischer Bedenken nicht aufgegeben werden soll (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 2. c, letzter Absatz).
Eine zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven liegt nicht vor, wenn sie erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (so bereits BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).
- BFH, 18.09.2013 - X R 42/10
Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft gegen ein sog. …
Ebenso wie bei der entgeltlichen Aufnahme eines Dritten in ein Einzelunternehmen werden auch bei einer unentgeltlichen Aufnahme die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung parallel verwirklicht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter C.II., vor 1.).In derartigen Fällen ist anerkannt, dass der Veräußerungsvorgang getrennt von der Einbringung zu beurteilen ist und in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung und den anteiligen Buchwerten der Wirtschaftsgüter des eingebrachten Betriebsvermögens zu einer Gewinnrealisierung führt (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, sowie Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
- FG Niedersachsen, 14.03.2007 - 2 K 574/03
Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Behandlung …
Im Falle der Einbringung eines Betriebes werden die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung von Betriebsvermögen miteinander verbunden: Der Betrieb wird in die Personengesellschaft durch den bisherigen (Praxis-) Inhaber "teilweise für eigene Rechnung, und teilweise für Rechnung eines Dritten", des künftigen Mitgesellschafters, eingebracht, der dafür dem Einbringenden ein Entgelt zahlt (Zuzahlung); diese "Einbringung" stellt sich als Veräußerungsvorgang dar (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 138/80, BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, und vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; Beschluss des Großen Senats des BFH v. 18.10.1999, GrS 2/98, BStBl. 2000 II S. 123).Eine Gewinnentstehung lässt sich auch nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz für den durch die Zuzahlung entstehenden Gewinn vermeiden (Beschluss des Großen Senats des BFH v. 18. Oktober 1999, GrS 2/98, BStBl. 2000 II S. 123;… Offerhaus in Gedächtnisschrift für Knobbe/ Keuk, 1997, S. 499, 509, 510;… Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. B 72).
Die Einbringung des Betriebes ist dann in Höhe der Beteiligungsquote des Zuzahlenden eine Einlage für Rechnung des zuzahlenden Gesellschafters (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999, GrS 2/98, BStBl 2000 II S. 123).
Vielmehr ist der Gewinn aus der Veräußerung bei einer Buchwerteinbringung nach den allgemeinen Regeln als laufender Gewinn zu besteuern und kann nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz vermieden werden (BFH v. 21. September 2000 IV R 54/99, BStBl. 2001 II S. 178; BFH-Urteil in BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599, und Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465 , BStBl II 2000, 123 ).
Ginge im Falle einer Buchwertfortführung nämlich die Einbringung der Zuzahlung voraus, wäre es konsequent, die Veräußerung - entgegen der durch den Großen Senat vertretenen Auffassung (GrS vom 18. Oktober 1999, a.a.O.) als - nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG begünstigte - Übertragung eines Mitunternehmeranteils werten (…vgl. Widmann in Widmann/Mayer, UmwStG, § 24 Rz. 211.1).
Dieses Ergebnis ist indes nicht zutreffend (GrS vom 18. Oktober 1999, a.a.O.).
Diese - für den Fall der Einbringung zu Teilwerten getroffene - Aussage könnte im Fall des Buchwertansatzes der Entscheidung des Großen Senats vom 18.10.1999 (a.a.O.) widersprechen und zur - nach Auffassung des Senats nicht zutreffenden - Annahme verleiten, dass im Falle einer Zuzahlung ins Privatvermögen bei Buchwertfortführung ein Veräußerungsgeschäft und spiegelbildlich ein Anschaffungsgeschäft auf Ebene der Gesellschaft vorliegt.
- BFH, 16.12.2004 - III R 38/00
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG gegen Verzicht auf eine private …
Der Tatbestand der Einbringung von Betriebsvermögen gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten ist demnach nur insoweit erfüllt, als der Einbringende durch die Einbringung die Rechtsstellung eines Gesellschafters und Mitunternehmers der neu entstandenen Personengesellschaft erlangt (BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.).d) Der Gewinn, der durch eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden entsteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz vermieden werden (BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, m.w.N., und BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.).
Diese Auffassung liegt auch der Entscheidung des Großen Senats im Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zugrunde, nach der die Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen nicht als tarifbegünstigte Veräußerung zu beurteilen ist, weil zum Zeitpunkt der Veräußerung noch kein veräußerbarer Mitunternehmeranteil bestanden habe.
Der vom Kläger erzielte Veräußerungsgewinn ist ein laufender Gewinn (BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
- BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03
Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell
Veräußert ein Steuerpflichtiger den Anteil an einem Mitunternehmeranteil, ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn bis zum In-Kraft-Treten des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 steuerbegünstigt (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass --über den Wortlaut des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F. hinaus-- auch die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil zu einem steuerlich begünstigten Veräußerungsgewinn führt (BFH-Urteile vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211; vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407; Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
Allerdings hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 auf steuersystematische Bedenken an dieser Rechtsprechung hingewiesen und lediglich aus Gründen der Rechtssicherheit an ihr festgehalten.
Die Gründe hierfür sind im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 aufgeführt.
Allerdings hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 darauf hingewiesen, dass steuerlich unerwünschte Ergebnisse einer zweistufigen Gesellschaftsgründung unter dem Gesichtspunkt eines Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO 1977 weitgehend ausgeschlossen werden könnten (unter C.V.2.d).
- BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11
Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in …
- BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01
Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 41/09
Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i. S. des § 24 …
- BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils
- BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12
Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-) …
- FG Münster, 19.05.2011 - 11 K 2340/07
Tarifbegünstigung der Veräußerung im SBV bilanzierter WG einer …
- BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99
Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis
- FG Münster, 19.05.2020 - 13 K 571/16
Umwandlungssteuerrecht: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu …
- BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer …
- BFH, 16.12.2009 - I R 97/08
Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer …
- BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15
Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft
- BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
- BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder …
- FG Münster, 19.12.2002 - 1 K 1213/01
Begünstigung aus Gründen der Rechtssicherheit, Gestaltungsmißbrauch beim …
- BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung
- FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19
Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft …
- BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13
Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
"Selbständiger Teil des Vermögens" i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines …
- BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche …
- BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der …
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
- BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 …
- BFH, 12.10.2005 - X R 35/04
Personengesellschaft zwischen nahen Angehörigen; Einbringung Einzelunternehmen
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
- BFH, 05.06.2003 - IV R 18/02
Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05
Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …
- BFH, 25.04.2018 - VI R 51/16
Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
- BFH, 14.04.2005 - XI R 82/03
Abgrenzung "Bürogemeinschaft - Mitunternehmerschaft"
- BFH, 18.12.2003 - III R 31/03
Fahrtkosten bei Behinderten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99
Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung
- FG München, 13.09.2007 - 15 K 2426/04
Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns als laufenden Gewerbeertrag bei der …
- BFH, 10.03.2016 - IV R 22/13
Überführung von Sonderbetriebsvermögen in eine Schwesterpersonengesellschaft
- BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12
Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem …
- BFH, 07.03.2003 - IV B 163/02
Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung; Billigkeitsmaßnahme; …
- FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06
Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; …
- BFH, 12.04.2000 - XI R 96/96
Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis
- BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung …
- FG Münster, 19.12.2002 - 1K 1213/01
- FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04
Tarifvergünstigung i.R.e. Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer …
- BFH, 28.06.2006 - IV B 93/05
Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör; rückwirkende Anwendung einer …
- OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
Steuerberaterhaftung: Beratung über die Vertragsgestaltung zur Gründung einer …
- FG München, 12.08.2008 - 13 K 540/05
Tarifbegünstigung eines in der Zeit vom 1.1. bis 26.7.2002 erzielten Gewinns aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und …
- FG Schleswig-Holstein, 24.06.2004 - 3 K 229/00
Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen zur …
- BFH, 19.02.2004 - III R 1/03
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung
- BFH, 13.06.2022 - X B 148/21
Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?
- FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6926/01
Zur Mitunternehmerschaft bei Zusammenschluss von Steuerberatern und …
- FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07
Tarifbegünstigte Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils …
- BFH, 30.08.2007 - IV R 22/06
Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft
- BFH, 19.11.2009 - IV R 89/06
Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides - Unanfechtbarkeit i. S. d. § 171 Abs. …
- BFH, 21.10.2005 - XI B 5/05
NZB: Abgrenzung Verfahrensmangel/Sachverhaltsrüge
- BFH, 27.10.2004 - XI B 216/02
Einzelpraxis: Einbringung in GbR
- BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs
- FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Voraussetzungen der Gewährung einer Tarifbegünstigung für einen …
- BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
Teilbetrieb; Eisdiele
- FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03
Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung; …
- BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00
Einzelunternehmen, entgeltliche Aufnahme eines neues Gesellschafters
- FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 2 K 352/00
Einbringungsgewinn bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis
- FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07
Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe …
- FG Köln, 22.03.2012 - 10 K 2089/09
Zuordnung von Verbindlichkeiten zum Zwecke der Wertanpassung nach Einbringung …
- FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 102/07
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach dem sog. Zwei-Stufen-Modell
- FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08
Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 71/03
Voraussetzungen eines Regressanspruchs gegen einen Steuerberater
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 295/04
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des sog. Zwei-Stufen-Modells
- FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
Missbräuchliche Gestaltung durch das Zwei-Stufen-Modell
- FG Münster, 16.05.2003 - 11 K 5305/00
Gestaltungsmissbrauch bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
- FG Saarland, 10.04.2003 - 1 V 61/03
Zwei-Stufen-Modell als Gestaltungsmissbrauch
- FG Hessen, 23.11.2001 - 2 V 5039/00
Praxis; Beteiligung; Sozius; Anteilserwerb; abgestuft; Veräußerungsgewinn; …
- FG Münster, 26.08.2008 - 9 K 1660/05
Keine Rückstellung für Sanierungsgelder an eine Versorgungseinrichtung
- FG Bremen, 18.12.2003 - 1 K 643/02
Keine Sonderabschreibung gemäß § 82f EStDV nach Gesellschafterwechsel bei …
- FG Hessen, 15.08.2013 - 1 K 2111/09
Keine Tarifbegünstigung des Gewinns aus der entgeltlichen Veräußerung eines …
- BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08
Teilanteilsveräußerung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit - Keine …
- BFH, 18.03.2005 - XI B 158/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht
- BFH, 10.10.2001 - XI R 7/01
Vorruhestandsleistungen - Tarifvertrag - Abfindung - Außerordentliche Einkünfte - …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 3 K 2947/96
Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät; Zeitpunkt des Zuflusses von …
- FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung - …
- BFH, 30.10.2008 - VIII B 172/07
Voraussetzungen für die Annahme einer tarifbegünstigten Veräußerung einer …
- BFH, 27.10.2000 - XI B 25/00
Betriebsveräußerung nur bei Einstellung der Tätigkeit
- BFH, 28.06.2000 - IV B 35/00
Fortführung der Tätigkeit nach Praxisveräußerung
- FG Niedersachsen, 25.10.2011 - 15 K 10217/09
Möglichkeiten zur Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs der §§ 16 Abs. …
- FG Münster, 14.12.2007 - 12 K 4369/04
Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn
- FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98
Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04
Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den …
- FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter …
- FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung
- BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 …
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 10 K 193/97
Anwendbarkeit der Realteilungsgrundsätze auf eine anlässlich der Ehescheidung …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.02.2000 - 2 K 3523/97
Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung
- FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO - Ruhender Gewerbebetrieb
- FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 105/03
Rechtsmissbräuchlichkeit einer zweistufigen Sozietätsgründung bei Vorliegen eines …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04
Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Überführung einer Milchquote auf …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03
Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Übertragung eines Teilbetriebs bzw. …
- FG München, 25.07.2002 - 5 K 5285/99
Tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- BFH, 21.08.2000 - IV B 40/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Selbstvertretung durch …
- FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 161/12
Zurechnung der Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den …
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 277/11
Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Veräußerung eines Teilanteiles an …
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
- FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95
Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des …
- FG Thüringen, 23.11.2004 - III 1084/02
(Veräußerung eines Teils des Patientenstammes einer nuklearmedizinischen Praxis …
- FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02
In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete …
- FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04
Steuerliche Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer …
- FG Münster, 25.01.2012 - 15 K 461/08
- FG Köln, 17.03.2010 - 12 K 4494/07
Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus …
- FG München, 25.03.2003 - 13 K 1914/99
Teilbetrieb bei einem Taxiunternehmen; gesonderter Feststellung der Einkünfte aus …
- FG Saarland, 05.10.2001 - 1 V 166/01
Gründung einer Praxisgemeinschaft keine Praxisveräußerung
- FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 K 1370/07
Keine Auflösung einer Ansparrücklage durch Eintritt eines weiteren …
- FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung …
- FG München, 10.03.2005 - 15 K 4947/02
Praxisveräußerung; Zweistufenmodell; Einkommensteuer 1998