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   BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78   

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https://dejure.org/1979,334
BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78 (https://dejure.org/1979,334)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1979 - GrS 3/78 (https://dejure.org/1979,334)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1979 - GrS 3/78 (https://dejure.org/1979,334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der Revision - Verfahrenskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 135 Abs. 1, § 138 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 155
  • NJW 1980, 1592 (Ls.)
  • BStBl II 1979, 378
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch beklagtes Finanzamt - Prüfung durch

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    Er sehe sich an der beabsichtigten Entscheidung gehindert durch das Urteil des IV. Senats vom 22. Januar 1976 IV R 169/71 (BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495).

    Ist hingegen durch Urteil die Erledigung der Hauptsache festzustellen und über die Kosten nach § 138 Abs. 1 FGO zu befinden, so entfällt eine Entscheidung über die mit der Revision ursprünglich gestellten Anträge und ist in dem Erledigungsurteil eine Kostenentscheidung unter Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. BFH-Urteile IV R 169/71 und IV 162/65).

    Der VI. Senat würde mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung - Aufhebung der Vorentscheidung und Klageabweisung mit Kostenfolge aus § 135 Abs. 1 FGO - von dem Urteil des IV. Senats IV R 169/71 - Feststellung der Erledigung der Hauptsache durch Urteil und Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO - und ebenso vom Urteil des V. Senats V R 144/71 (vgl. oben B.I.1 a) abweichen.

    Für den im Ausgangsverfahren gegebenen Fall, daß nach Erledigung der Hauptsache im zweitinstanzlichen Verfahren nur das beklagte FA in seiner Stellung als Revisionskläger die Erledigung erklärt und der Kläger seinen Sachantrag aufrechterhält, wurde in der bisherigen Rechtsprechung des BFH die Auffassung vertreten, daß nicht mehr über die mit der Revision ursprünglich gestellten Sachanträge zu entscheiden, sondern durch Urteil festzustellen sei, daß die Hauptsache erledigt ist; die Kostenregelung ergebe sich dann aus § 138 Abs. 1 FGO (vgl. Urteile IV R 169/71 und V R 144/71).

    Der Große Senat lehnt die in den Entscheidungen IV R 169/71 und V R 144/71 geäußerten Auffassungen ab.

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    In dem Vorlagebeschluß vom 14. April 1978 VI R 88/75 (BFHE 125, 331, BStBl II 1978, 545) - Verfahren vor dem Großen Senat GrS 4/78 - habe er, der VI. Senat, ausgeführt, daß bei einer einseitigen Erledigungserklärung des beklagten FA im erstinstanzlichen Verfahren die Klage als unzulässig abzuweisen und die Kosten nach § 135 Abs. 1 FGO dem Kläger aufzuerlegen seien.

    b) Daß der BFH nach Aufhebung der Vorentscheidung auf Klageabweisung und nicht auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache zu erkennen hat, beruht auf den gleichen Erwägungen, die zu dieser Sachentscheidung bei der ähnlichen Fallgestaltung im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FG führen und die der Große Senat in dem Beschluß vom heutigen Tag GrS 4/78 unter B. II Nr. 5 a) der Gründe niedergelegt hat.

  • BFH, 29.01.1970 - IV 162/65

    Berichtigungsbescheid als Grundlage für die Steuererhebung

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    b) Keine Divergenz liegt vor zu den BFH-Entscheidungen vom 24. April 1975 I B 66/74 - nicht veröffentlicht -, vom 29. Januar 1970 IV 162/65 (BFHE 99, 157, BStBl II 1970, 623) und vom 25. Oktober 1968 III 142/65 (BFHE 94, 302, BStBl II 1969, 167).

    Ist hingegen durch Urteil die Erledigung der Hauptsache festzustellen und über die Kosten nach § 138 Abs. 1 FGO zu befinden, so entfällt eine Entscheidung über die mit der Revision ursprünglich gestellten Anträge und ist in dem Erledigungsurteil eine Kostenentscheidung unter Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. BFH-Urteile IV R 169/71 und IV 162/65).

  • BFH, 16.06.1978 - VI R 148/77

    Erledigung der Hauptsache - Revisionsverfahren - Kostentragung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 16. Juni 1978 VI R 148/77 (BFHE 125, 339, BStBl II 1978, 527) in einem Fall, in dem das beklagte Finanzamt (FA) Revision eingelegt hatte, nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.

    Die Sachverhalte lagen jedoch insofern anders, als das erklärende FA nicht wie im Ausgangsverfahren VI R 148/77 Revisionskläger, sondern Revisionsbeklagter oder Beschwerdegegner war.

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    Dazu gehören Tatsachen, welche die vom Revisionsgericht in jeder Lage zu prüfenden Prozeßvoraussetzungen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285) oder den Fortgang des Verfahrens betreffen.
  • BGH, 18.11.1960 - IV ZR 62/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    Diese Rechtsmeinung stimmt insoweit nicht überein mit den Auffassungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. BVerwG-Urteil vom 30. Oktober 1969 VIII C 149/67, Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 276, Monatsschrift für Deutsches Recht 1970 S. 261; BGH-Urteil vom 18. November 1960 IV ZR 62/60, Juristenzeitung 1961 S. 127), als danach bei nur einseitiger Erledigungserklärung des Beklagten über die Klage zu entscheiden ist.
  • BFH, 16.07.1969 - I R 81/66

    Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    Auch das Revisionsgericht darf dem Kläger nichts anderes zusprechen als das, worauf sein Klageantrag im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BFHE 96, 510, BStBl II 1970, 15).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67

    Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    Diese Rechtsmeinung stimmt insoweit nicht überein mit den Auffassungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. BVerwG-Urteil vom 30. Oktober 1969 VIII C 149/67, Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 276, Monatsschrift für Deutsches Recht 1970 S. 261; BGH-Urteil vom 18. November 1960 IV ZR 62/60, Juristenzeitung 1961 S. 127), als danach bei nur einseitiger Erledigungserklärung des Beklagten über die Klage zu entscheiden ist.
  • BFH, 25.10.1968 - III 142/65

    Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch nur einen Prozessbeteiligten in der

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    b) Keine Divergenz liegt vor zu den BFH-Entscheidungen vom 24. April 1975 I B 66/74 - nicht veröffentlicht -, vom 29. Januar 1970 IV 162/65 (BFHE 99, 157, BStBl II 1970, 623) und vom 25. Oktober 1968 III 142/65 (BFHE 94, 302, BStBl II 1969, 167).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
    Der Große Senat hat in der Besetzung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 FGO geprüft (vgl. Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), ob wegen weiterer Abweichungen der beabsichtigten Entscheidung von anderen Entscheidungen des BFH noch andere Senate zur Entsendung eines weiteren Richters nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FGO berechtigt sein könnten, und die Frage wie folgt beantwortet.
  • BFH, 19.05.1976 - I R 154/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Kläger - Erledigung des Verwaltungsaktes vor

  • BFH, 15.02.1968 - V B 46/67

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der Hauptsache -

  • BFH, 14.04.1978 - VI R 88/75

    Erledigung der Hauptsache - Rechtsschutzinteresse - Abweisung der Klage -

  • BVerwG, 17.01.1975 - I B 66.74

    Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis - Befristete Ausweisung eines Ausländers -

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Abgesehen davon, dass eine teilweise Erledigung der Hauptsache nur hinsichtlich eines abtrennbaren Teils des Streitgegenstands eintreten und nur insoweit zur Beendigung des Verfahrens führen kann (BFH-Beschluss vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378) fehlt es im Streitfall bereits daran, dass kein Abhilfebescheid des FA vorliegt und im Hinblick auf die möglicherweise in der Erklärung zu sehende Zusage keine übereinstimmenden Erledigungserklärungen abgegeben worden sind.
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06

    BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen

    Die Rechtsverfolgung kann auch durch ein außerprozessuales Ereignis gegenstandslos werden, das durch die Erklärung eines Beteiligten (hier: des FA) in das Verfahren eingeführt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 39/14

    Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und

    Eine Unrichtigkeit des FG-Urteils kann deshalb auch nachträglich noch während des Revisionsverfahrens durch Tatsachen eintreten, die den Fortgang des Verfahrens betreffen (BFH-Urteil vom 8. März 1996 VIII R 92/89, BFH/NV 1996, 776, unter II.4.; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378, unter II.5.a, Rz 33).
  • BFH, 01.10.2020 - IV R 4/18

    Betrag aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG

    Unrichtig wird die Vorentscheidung danach u.a. dann, wenn in der Revisionsinstanz das Rechtsschutzinteresse und damit eine Prozessvoraussetzung für die Klage entfällt (z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.03.1979 - GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378; BFH-Urteil vom 08.03.1996 - VIII R 92/89, BFH/NV 1996, 776; vgl. ferner BFH-Urteil vom 18.08.2015 - V R 39/14, BFHE 251, 125, BStBl II 2017, 755).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 36/88

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache bei Erledigung eines

    Vielmehr ist bei einseitiger Erledigungserklärung des beklagten FA als Revisionskläger und bei Aufrechterhaltung des Sachantrags des Klägers durch Urteil des Revisionsgerichts die Vorentscheidung des FG aufzuheben und auf Klageabweisung mit der Kostenfolge aus § 135 Abs. 1 FGO zu erkennen (BFH-Beschluß vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378; BFH-Urteil vom 29. Mai 1990 VII R 67/87, NV; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1970 VIII C 149/67, Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 276, Monatsschrift für Deutsches Recht 1970, 261).

    Wie der Große Senat in den Gründen des Beschlusses in BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378 ausgeführt hat, ändert die einseitige Erledigungserklärung des beklagten FA, das gegen die zu seinem Nachteil ergangene Vorentscheidung Revision eingelegt hatte, nichts daran, daß der in der Vorinstanz gestellte Sachantrag der Klägerin (Klageantrag) Gegenstand des Revisionsverfahrens und der Nachprüfung durch den BFH bleibt.

    Da das FA seine Rechtsauffassung in einem geänderten, für den gleichen Veranlagungszeitraum ergangenen und bestandskräftigen Steuerbescheid uneingeschränkt aufrechterhalten hat, besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für den auf Aufhebung des ursprünglichen Bescheids und der Einspruchsentscheidung gerichteten Klageantrag (BFH in BFHE 127, 155, 160, BStBl II 1979, 378).

    Die Unrichtigkeit kann noch im Revisionsverfahren durch Tatsachen eintreten, die den Fortgang des Verfahrens betreffen (BFH in BFHE 127, 155, 160, BStBl II 1979, 378).

  • BFH, 08.03.1996 - VIII R 92/89

    Folgen eines Änderungsbescheides auf die Wirksamkeit des ursprünglichen

    Bei einseitiger Erledigungserklärung des FA als Revisionskläger und Aufrechterhaltung des Sachantrages seitens des Klägers ist die Vorentscheidung des FG durch Urteil aufzuheben und auf Abweisung der Klage mit der Kostenfolge des § 135 Abs. 1 FGO zu erkennen (vgl. BFH-Beschluß vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378, 380; BFH-Urteile vom 29. Mai 1990 VII R 67/87, BFH/NV 1991, 175; in BFH/NV 1991, 835, 836, m. w. N.; vom 30. August 1994 IX R 19/92, BFH/NV 1995, 596).

    Für den auf Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 18. Mai 1989 und der Einspruchsentscheidung vom 30. September 1987 gerichteten Klageantrag bestand danach kein Rechtsschutzinteresse mehr (BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378, 380; ferner BFH-Beschluß vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375, 377).

    Eine Unrichtigkeit kann noch während des Revisionsverfahrens durch Tatsachen eintreten, die den Fortgang des Verfahrens betreffen (BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378, 380).

  • BFH, 27.04.1982 - VIII R 36/70

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Erklärung der Erledigung -

    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 3/78 (BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378) hat der BFH, wenn im Revisionsverfahren der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, das beklagte FA als Revisionskläger die Erledigung erklärt und der Kläger seinen Sachantrag aufrechterhält, unter Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils die Klage als unzulässig abzuweisen und die Kosten des gesamten Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.

    Über einen Sachverhalt der Erledigung der Hauptsache im Revisionsverfahren, in dem das FA Revisionsbeklagter ist und den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, hat der Große Senat des BFH in dem Beschluß in BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378 nicht entschieden, wie sich aus den Ausführungen unter B. I. 1. b) dieses Beschlusses ergibt.

    Die Überlegungen des Großen Senats über die Notwendigkeit einer Sachentscheidung durch das Revisionsgericht, wie sie in den Ausführungen des Beschlusses in BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378 unter B. II. 5. b) enthalten sind, gelten nach Auffassung des erkennenden Senats jedoch sinngemäß für den Fall, daß das FA nicht Revisionskläger, sondern Revisionsbeklagter ist.

  • BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99

    Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des

    Denn der Gegenstand des Revisionsverfahrens ist grundsätzlich --vorbehaltlich insbesondere einer Einschränkung des Klageantrages im Revisionsverfahren oder eines zulässigen Übergangs zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage-- derselbe wie im erstinstanzlichen Verfahren (BFH-Beschluss vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378).
  • BFH, 29.05.1990 - VII R 67/87

    Aufhebung des Steuerbescheids und der Einspruchsentscheidung

    Die Revision des HZA führt in Anlehnung an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 1979 GrS 3/78 (BFHE 127, 155, 160, BStBl II 1979, 378; vgl. dazu auch Urteil des BFH vom 27. April 1982 VIII R 36/80, BFHE 135, 264, BStBl II 1982, 407) zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage als unzulässig mit der Kostenfolge zum Nachteil der Klägerin nach § 135 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung.

    Da das HZA den Steuerbescheid in der Gestalt der Einspruchsentscheidung während des Revisionsverfahrens aufgehoben hat, ist das Rechtsschutzinteresse für das Klagebegehren weggefallen, so daß die Klage unzulässig geworden ist (vgl. BFHE 127, 155, 160).

  • BFH, 17.07.1979 - VII B 20/77

    Einstweilige Anordnung - Beschwerde - Erledigung in der Hauptsache

    Daraus ist eine Erledigungserklärung zu entnehmen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1979 GrS 3/78 und GrS 4/78, BFHE 127, 155 und 147, BStBl II 1979, 378, 375).

    Auch sie bezieht sich auf die Erklärung (Klage, Antrag), durch die das finanzgerichtliche Verfahren eingeleitet, und nicht auf die Erklärung, mit der das Rechtsmittel eingelegt worden ist (vgl. Beschlüsse des BFH GrS 3/78 und GrS 4/78).

  • BFH, 17.01.1985 - VII B 46/84

    Finanzgerichtsverfahren - Feststellungsklage - Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

  • BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84

    Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte -

  • BFH, 03.05.1991 - V R 105/86

    Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Stundung einer Umsatzsteuer - Folgen einer

  • BFH, 21.12.1982 - VIII B 36/82

    Berechtigtes Interesse - Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts - Erhöhung des

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78

    Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung -

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 19/92

    Wirkung eines ursprünglichen Bescheides bei Bestand eines Änderungsbescheides

  • BFH, 18.02.1994 - VIII B 46/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revison bei Entsprechung

  • BFH, 24.03.1992 - VII B 62/91

    Einseitige Erledigungserklärung des Klägers in der Revisionsinstanz - Rücknahme

  • BFH, 29.09.1987 - IX R 42/86

    Kostentragung bei beiderseitiger Erledigungserklärung und im Ergebnis

  • BFH, 24.06.1986 - III R 293/84

    Erledigung des Rechtsstreits durch Schweigen des Klägers

  • BFH, 15.04.1986 - VII R 152/83

    Erklärungen über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache -

  • BFH, 24.04.1991 - I R 15/90
  • BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88

    Bestätigung eines klageabweisenden Urteils bei Erledigungserklärung des

  • BFH, 12.02.1986 - IV B 54/85

    Zwischenrechtsstreit über die Bestellung eines Bevollmächtigten

  • FG München, 02.08.2005 - 10 K 160/05

    Hauptsacheerledigung; Einseitige Erledigungserklärung; Beschwer

  • BFH, 29.04.1987 - III R 46/84

    Rechtsschutzbedürfnis als in jeder Lage des Verfahrens zu prüfende

  • BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82

    Entfallen des Feststellungsinteresses während des Revisionsverfahrens - Teilnahme

  • BFH, 14.11.1985 - IV R 273/83

    Veranlagung eines freien Erfinders ohne die beantragte Steuerermäßigung für freie

  • BFH, 11.10.1985 - III B 59/84

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung für das

  • FG München, 04.11.1996 - 7 K 555/96

    Abweisung einer Klage gegen einen geänderten Körperschaftssteuerbescheid wegen

  • BFH, 08.02.1984 - I B 101/81
  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 253/81
  • FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 157/95
  • BFH, 21.11.1995 - VII B 224/95
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