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   BVerwG, 19.12.1984 - GrSen 1.84, GrSen 2.84   

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BVerwG, 19.12.1984 - GrSen 1.84, GrSen 2.84 (https://dejure.org/1984,51)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1984 - GrSen 1.84, GrSen 2.84 (https://dejure.org/1984,51)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84, GrSen 2.84 (https://dejure.org/1984,51)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Erkenntnis einer Behörde vom rechtswidrigen Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts aufgrund unzureichender Berücksichtigung eines vollständig bekannten Sachverhaltes oder unrichtiger Würdigung - Fristbeginn bei Kenntniserlangung der Behörde von der ...

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Erkenntnis einer Behörde vom rechtswidrigen Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts aufgrund unzureichender Berücksichtigung eines vollständig bekannten Sachverhaltes oder unrichtiger Würdigung - Fristbeginn bei Kenntniserlangung der Behörde von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücknahmefrist - Begünstigender Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit - Sachverhalt - Berücksichtigung - Würdigung - Kenntnis - Fristbeginn - Tatsachen - Erheblichkeit - Rücknahmeentscheidung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücknahmefrist - Begünstigender Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit - Sachverhalt - Berücksichtigung - Würdigung - Kenntnis - Fristbeginn - Tatsachen - Erheblichkeit - Rücknahmeentscheidung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zwei/Drei-Kontenmodelle steuerlich anerkannt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 356
  • NJW 1985, 819
  • NVwZ 1985, 335 (Ls.)
  • DVBl 1985, 522
  • DÖV 1985, 431
  • DÖV 1985, 442
  • DÖV 1992, 247
  • BauR 1985, 296
 
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Wird zitiert von ... (818)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.1985 - 2 C 101.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung einer Tätigkeit - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
    Die Beklagte des Verfahrens BVerwG 2 C 101.81 hat die anderweitige Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Klägerin damit gerechtfertigt, daß eine in einem privatrechtlichen Verhältnis ausgeübte Vordienstzeit der Klägerin irrtümlich als eine hauptberufliche Tätigkeit im Dienste eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn berücksichtigt worden sei.

    Die Beteiligten der Ausgangsverfahren streiten darüber, ob die jeweils beklagte Partei durch § 48 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - (BVerwG 2 C 101.81) bzw. durch den inhaltsgleichen Art. 48 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544) - BayVwVfG - (BVerwG 6 C 142.82) an der Rücknahme der streitbefangenen Begünstigung rechtlich gehindert war.

    Das sind die Tatsachen, die den im Einzelfall unterlaufenen Rechtsanwendungsfehler und die Kausalität dieses Fehlers für den Inhalt des Verwaltungsakts ausmachen: Es sind mit anderen Worten die konkreten Entscheidungsfehler - in den Vorlagefällen: Die unzutreffende Fristberechnung (BVerwG 6 C 142.82) und die unzutreffende Anrechnung von Vordienstzeiten (BVerwG 2 C 101.81) -, die im Einzelfall den Verwaltungsakt als "rechtswidrig" im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG qualifizieren.

  • BVerwG, 21.06.1985 - 6 C 142.82
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
    Der Beklagte des Verfahrens BVerwG 6 C 142.82 hat die teilweise Zurücknahme der Ruhegehaltsfestsetzung des Klägers damit begründet, das Ruhegehalt sei seinerzeit zu Unrecht unter Gewährung auch von Unfallversorgung festgesetzt worden, obwohl der Kläger die gesetzliche Frist zur Anmeldung von Ansprüchen auf Unfallversorgung eindeutig versäumt habe.

    Die Beteiligten der Ausgangsverfahren streiten darüber, ob die jeweils beklagte Partei durch § 48 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - (BVerwG 2 C 101.81) bzw. durch den inhaltsgleichen Art. 48 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544) - BayVwVfG - (BVerwG 6 C 142.82) an der Rücknahme der streitbefangenen Begünstigung rechtlich gehindert war.

    Das sind die Tatsachen, die den im Einzelfall unterlaufenen Rechtsanwendungsfehler und die Kausalität dieses Fehlers für den Inhalt des Verwaltungsakts ausmachen: Es sind mit anderen Worten die konkreten Entscheidungsfehler - in den Vorlagefällen: Die unzutreffende Fristberechnung (BVerwG 6 C 142.82) und die unzutreffende Anrechnung von Vordienstzeiten (BVerwG 2 C 101.81) -, die im Einzelfall den Verwaltungsakt als "rechtswidrig" im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG qualifizieren.

  • BFH, 21.12.1982 - VII S 25/82

    Eingang eines Antrags - Aussetzung der Vollziehung - Mündliche Erörterung -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
    Sie ist getroffen, sobald diese Tatsachen vollständig, uneingeschränkt und zweifelsfrei ermittelt sind (Bundesfinanzhof, Beschluß vom 21. Dezember 1982 - VII S 25/82 -, insoweit nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 122.81

    Verwaltungsakt - Rechtswidrig - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
    Sie sehen sich an der beabsichtigten Entscheidung wegen der in den Urteilen des 8. Senats vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 122.81 - (BVerwGE 66, 61 [BVerwG 25.06.1982 - 8 C 122/81]) und vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 164.81 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 27) vertretenen entgegengesetzten Rechtsauffassung gehindert.
  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 164.81

    Verwaltungsverfahren - Steuerbegünstigung - Ferienwohnung - Rücknahme -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
    Sie sehen sich an der beabsichtigten Entscheidung wegen der in den Urteilen des 8. Senats vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 122.81 - (BVerwGE 66, 61 [BVerwG 25.06.1982 - 8 C 122/81]) und vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 164.81 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 27) vertretenen entgegengesetzten Rechtsauffassung gehindert.
  • VGH Bayern, 20.05.1983 - 23 B 81 A.1968
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
    Beide Arten von Rechtsanwendungsfehlern können überdies nebeneinander auftreten (vgl. BayVGH, Urteil vom 20. Mai 1983 - Nr. 23 B 81 A. 1968 - in DVBl. 1983, 946 = DÖV 1984, 216).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).

    Das ist der Fall, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme oder den Widerruf zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ; Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 29).

    So liegt es insbesondere, wenn das Ermessen der Behörde auf Null reduziert oder doch im Sinne eines "intendierten" Ermessens regelhaft gebunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ; Vorlagebeschluss vom 28. September 1994 - 11 C 3.93 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 133 S. 27 f.).

    Allerdings ist zu bedenken, dass eine rechtliche Fehlvorstellung die Behörde möglicherweise zu fehlgehenden oder unvollständigen Ermittlungen verleitet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ).

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

    Seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Erst wenn die Behörde auf der Grundlage aller entscheidungserheblichen Tatsachen den zutreffenden rechtlichen Schluss gezogen hat, dass ihr die Rücknahmebefugnis zusteht, muss sie innerhalb eines Jahres entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht (Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 33 S. 16 ff.).

    Auch wenn der Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts darauf beruht, dass die Behörde den ihr vollständig bekannten Sachverhalt rechtsfehlerhaft gewürdigt oder das anzuwendende Recht verkannt hat, beginnt die Jahresfrist erst mit der Kenntnis des Rechtsfehlers zu laufen (Beschluss vom 19. Dezember 1984 a.a.O.; Urteile vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199 = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 S. 3 f. und vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 = Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 40 S. 4 ff.).

    Dies ist anzunehmen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung imstande ist, diese Voraussetzungen des § 48 VwVfG, d.h. vor allem die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts, zutreffend zu beurteilen und daraus die richtigen rechtlichen Schlüsse zieht (Beschluss vom 19. Dezember 1984 a.a.O. S. 358 bzw. S. 16; Urteile vom 19. Dezember 1995 a.a.O. S. 202 bzw. S. 3 und vom 24. Januar 2001 a.a.O. S. 363 bzw. S. 6).

    Die einheitliche Behandlung der beiden Fehlerarten ist die zwingende Folge des Verständnisses der Jahresfrist als reiner Entscheidungsfrist, das der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts vor allem aus dem Normzweck hergeleitet hat (Beschluss vom 19. Dezember 1984 a.a.O. S. 359 f. bzw. S. 17 f.).

    In Anbetracht des Beschlusses des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 (a.a.O.) kann diese Rechtsprechung aber nicht auf § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG übertragen werden.

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