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   BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66   

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https://dejure.org/1967,82
BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66 (https://dejure.org/1967,82)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1967 - GrS 3/66 (https://dejure.org/1967,82)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1967 - GrS 3/66 (https://dejure.org/1967,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Verjährung - Zustellung eines Steuerbescheids - Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 213
  • NJW 1968, 1743
  • DB 1968, 1052
  • BStBl II 1968, 285
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Auszug aus BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) nimmt allerdings an, daß der Große Senat nachprüfen könne, ob die den Gegenstand der Anrufung bildende Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung habe, und daß die Bindung an die Beurteilung des anrufenden Senats nur insoweit bestehe, als dieser die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich halte (Beschlüsse GS 1/58 vom 22. Mai 1958, Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 6 S. 149 -- BAGE 6, 149 --, und GS 2/59 vom 17. Dezember 1959, BAGE 8, 285).
  • BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
    Ist das erfolgt und werden hierbei keine Einwände erhoben, so verstieße es gegen wichtige Grundsätze der Prozeßökonomie, das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuverweisen, nur damit dort eine Entscheidung getroffen werde, deren Ergebnis mit Sicherheit jetzt schon feststeht, selbst wenn der BFH damit in beschränktem Umfang zur Tatsacheninstanz wird (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 158/52 vom 16. November 1953, NJW 1954 S. 150).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Auszug aus BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) nimmt allerdings an, daß der Große Senat nachprüfen könne, ob die den Gegenstand der Anrufung bildende Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung habe, und daß die Bindung an die Beurteilung des anrufenden Senats nur insoweit bestehe, als dieser die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich halte (Beschlüsse GS 1/58 vom 22. Mai 1958, Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 6 S. 149 -- BAGE 6, 149 --, und GS 2/59 vom 17. Dezember 1959, BAGE 8, 285).
  • BVerwG, 13.02.1956 - Gr. Sen. 2.54

    Revisibilität von Normenkontrollentscheidungen?

    Auszug aus BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
    Das BVerwG hat in seinem Beschluß Gr.Sen. 2.54/BVerw VC 64.54 vom 13. Februar 1956 (BVerwGE 3, 143) für § 47 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGG), der im wesentlichen § 11 Abs. 4 VwGO entspricht, gleichfalls diese Auffassung vertreten.
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Im übrigen entscheidet der vorlegende Senat, ob die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Im Übrigen entscheidet der vorlegende Senat, ob die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Der von der Klägerin angeführte BFH-Beschluss vom 17. Juli 1967 GrS 3/66 (BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285) führt zu keinem anderen Ergebnis.
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