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   LAG Hamburg, 18.11.2008 - H 2 TaBV 101/08   

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LAG Hamburg, 18.11.2008 - H 2 TaBV 101/08 (https://dejure.org/2008,67806)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.2008 - H 2 TaBV 101/08 (https://dejure.org/2008,67806)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08 (https://dejure.org/2008,67806)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Die Umstände, unter denen der Arbeitgeber wegen Notfalls trotz bestehender Mitbestimmungsrechte zu einseitigen Maßnahmen berechtigt ist (vgl. BAG, Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, BAGE 90, 194, juris-Rz. 39; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08, juris-Rz. 44; Richardi, 13. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 62), sind in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt.

    Unter Notfall in diesem Sinne sind Fälle höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen oder Unfälle (BAG, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06, BAGE 122, 127, Rz. 11; Beschluss vom 29. September 2004 - 1 ABR 29/03, BAGE 112, 87, juris-Rz. 18) zu verstehen, also plötzlich auftretende, nicht vorhersehbare und schwerwiegende Situationen, in denen dem Betrieb bzw. den Arbeitnehmern erhebliche, nicht wieder gut zu machende Schäden drohen (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08, BAGE 133, 75, Rz. 29; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08, juris-Rz. 44; Hess. LAG, Beschluss vom 11. November 2010 - 5 TaBV 60/10, juris-Rz. 31 f.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 15 TaBV 2/99, juris-Rz. 41).

    Von den Unterlassungsverpflichtungen auszunehmen waren jeweils nur durch Notfälle oder Arbeitskämpfe bedingte Maßnahmen, in denen der Arbeitgeber jeweils zu einseitigen Maßnahmen berechtigt ist (vgl. zu Notfällen: BAG, Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, BAGE 90, 194, juris-Rz. 39; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08, juris-Rz. 44; Richardi, 13. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 62 und zum Arbeitskampf: BAG, Beschluss vom 30. August 1994 - 1 ABR 10/94, BAGE 77, 335, juris-Rz. 21; Fitting, 26. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 165 mwN) sowie die in § 5b der Betriebsvereinbarung definierten Ausnahmefälle.

  • ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17

    Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß

    Dieser Anspruch setzt auch keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG voraus, vgl LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08 mit weiteren Nachweisen.
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