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   LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12   

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LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,49712)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,49712)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2012 - H 6 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,49712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 95 Abs 3 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG, § 25 Abs 1 BetrVG
    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Berücksichtigung der Freistellung des Betriebsratsmitglieds bei der Auswahlentscheidung - Verhinderung des sich bewerbenden Betriebsratsmitgliedes bei Beratung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungleichbehandlung eines Betriebsratsmitgliedes bei der Beförderung; Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei nachteiliger Berücksichtigung der Freistellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungleichbehandlung eines Betriebsratsmitgliedes bei der Beförderung; unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei nachteiliger Berücksichtigung der Freistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert iSd. § 25 Abs. 1 BetrVG und darf sich an der Beratung und der Beschlussfassung der ihn betreffenden Angelegenheit nicht beteiligen (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 -zu B II 1 a, b der Gründe, BAGE 92, 162).

    Eine solche Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht bei dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds nach § 103 Abs. 1 BetrVG (BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258) und bei einer den Amtsträger individuell und unmittelbar betreffenden Herabgruppierung angenommen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO) .

    Wirkt das betroffene Betriebsratsmitglied trotz einer bestehenden Interessenkollision an der Beratung oder Beschlussfassung in einer eigenen Angelegenheit mit, leidet der Betriebsratsbeschluss an einem erheblichen Mangel und ist grundsätzlich unwirksam (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 der Gründe, aaO).

    Wirkt an der Beschlussfassung des Betriebsrats eine hierzu nicht berechtigte Person mit, führt dies zwar in der Regel zur Nichtigkeit des Beschlusses (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - BAGE 92, 167 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 33 Nr. 1, zu B II 2 b der Gründe); dies gilt aber dann nicht, wenn der Fehler offensichtlich keinen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hatte (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 19; vgl. hierzu auch Fitting BetrVG 26. Aufl. § 33 Rn. 56).

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur dann verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 23; 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 23; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 a aa der Gründe).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen deshalb nur dann gegeben, wenn das Ziel der Verbotsnorm allein dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 23).

    (b) Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang erkannt (23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 25 f, 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 24), dass ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX (Prüfpflicht, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können) den Betriebsrat berechtigt, die Zustimmung zur Einstellung eines externen Arbeitnehmers (auch eines Leiharbeitnehmers) nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur dann verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 23; 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 23; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 a aa der Gründe).

    (b) Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang erkannt (23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 25 f, 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 24), dass ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX (Prüfpflicht, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können) den Betriebsrat berechtigt, die Zustimmung zur Einstellung eines externen Arbeitnehmers (auch eines Leiharbeitnehmers) nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.

    Die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers stelle sich als potentielle Benachteiligung der Gruppe arbeitsloser schwerbehinderter Menschen dar und könne damit das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 1 AGG verletzen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 26).

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 75/91

    Schutz der freigestellten Betriebsratsmitglieder - Verbot der Benachteiligung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG setzt nach Auffassung der Beschwerdekammer auch nicht voraus, dass das Betriebsratsmitglied befördert worden wäre, wenn die Arbeitgeberin die Freistellung nicht zu dessen Lasten berücksichtigt hätte bzw. dass das Betriebsratsmitglied besser geeignet wäre als der ausgewählte Bewerber (vgl. dazu LAG Niedersachsen 21. November 2003 - 16 Sa 147/03; LAG Hamburg 25. August 2011 - 1 TaBV 4/11 - nv.; BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18, 19).

    Diese Frage ist in Fallkonstellationen relevant, in denen das nicht ausgewählte Betriebsratsmitglied Schadensersatz auf Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 78 Satz 2 BetrVG oder Entgelt unmittelbar auf Grundlage von § 78 Satz 2 BetrVG als Erfüllungsnorm (vgl. dazu BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91) fordert.

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Die persönliche Betroffenheit bedeutet nicht, dass der von der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats ausgeschlossene Betriebsratsvorsitzende auch gehindert ist, den Arbeitgeber schriftlich über den Betriebsratsbeschluss zu informieren (BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - Rn. 12).

    Er trifft daher nicht anstelle des Betriebsrats eine diesem obliegende Entscheidung, sondern informiert lediglich den Arbeitgeber über die von dem Betriebsrat getroffene Entscheidung (BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - Rn. 12).

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Der Arbeitgeber muss den Mitgliedern der in § 78 Satz 1 BetrVG genannten Arbeitnehmervertretungen eine berufliche Entwicklung gewährleisten, die derjenigen entspricht, die sie ohne ihre Amtstätigkeit durchlaufen hätten (BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18).

    Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG setzt nach Auffassung der Beschwerdekammer auch nicht voraus, dass das Betriebsratsmitglied befördert worden wäre, wenn die Arbeitgeberin die Freistellung nicht zu dessen Lasten berücksichtigt hätte bzw. dass das Betriebsratsmitglied besser geeignet wäre als der ausgewählte Bewerber (vgl. dazu LAG Niedersachsen 21. November 2003 - 16 Sa 147/03; LAG Hamburg 25. August 2011 - 1 TaBV 4/11 - nv.; BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18, 19).

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert iSd. § 25 Abs. 1 BetrVG und darf sich an der Beratung und der Beschlussfassung der ihn betreffenden Angelegenheit nicht beteiligen (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 -zu B II 1 a, b der Gründe, BAGE 92, 162).

    (c) Es kann dahinstehen, ob der Ansicht des LAG Baden-Württemberg in der zitierten Entscheidung zu folgen ist oder nur bei personellen Maßnahmen, die das Betriebsratsmitglied unmittelbar betreffen oder bei denen jedenfalls die Entscheidung des Betriebsrates über die Zustimmung dem Betriebsratsmitglied, das sich ebenfalls beworben hatte, einen unmittelbaren Vorteil verschafft (in diesem Sinne BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 23) von dessen Verhinderung auszugehen ist.

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Der Betriebsratsvorsitzende handelt bei der Übermittlung der Beschlüsse des Betriebsrats an den Arbeitgeber nicht als Vertreter des Betriebsrats im Willen, sondern lediglich als dessen Vertreter in der Erklärung (BAG 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80, zu I1 1 a aa der Gründe).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97

    Eingruppierung: Freigestelltes Personalratsvorsitzende - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat demgemäß z.B. zu §§ 8, 46 BPersVG angenommen, in der Nichtberücksichtigung eines freigestellten Personalratsmitglieds könne eine Benachteiligung liegen, wenn die Übertragung der Stelle daran scheitere, dass das Personalratsmitglied an seiner Freistellung festhält (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - Rn. 27; vgl. auch die Entscheidung vom selben Tag - 7 AZR 202/97 - zum LPersVG NW).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat demgemäß z.B. zu §§ 8, 46 BPersVG angenommen, in der Nichtberücksichtigung eines freigestellten Personalratsmitglieds könne eine Benachteiligung liegen, wenn die Übertragung der Stelle daran scheitere, dass das Personalratsmitglied an seiner Freistellung festhält (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - Rn. 27; vgl. auch die Entscheidung vom selben Tag - 7 AZR 202/97 - zum LPersVG NW).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 954/07

    Betriebsratsmitglied - Nutzung eines Firmenfahrzeugs zur Wahrnehmung von

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 49/08

    Zustimmungsersetzung - Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

  • LAG Niedersachsen, 21.11.2003 - 16 Sa 147/03

    Benachteiligung wegen Betriebsratstätigkeit bei einer Bewerbung auf eine höhere

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05

    Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von der Beschlussfassung bei interner

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

    Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Betriebsratsvorsitzende den Betriebsrat (BAG 07.07.2011 - 6 AZR 248/10, BAGE 138, 301; LAG Hamburg 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12 -).
  • ArbG Hamburg, 25.11.2020 - 16 Ca 211/20

    Schadensersatzansprüche in Folge eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das

    Eine Benachteiligung iSv. § 78 Satz 2 BetrVG ist jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 39/99, NZA 2001, 516; LAG Hamburg vom 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12, BeckRS 2013, 67957).

    Eine Maßnahme rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Art kann auch in einem Unterlassen liegen, etwa indem einem von § 78 Satz 2 BetrVG geschützten Mandatsträger Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt (BAG vom 25.06.2014 - 7 AZR 847/12, a.a.O; LAG Hamburg vom 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12, a.a.O.).

    Soweit vertreten wird, dass bei Beförderungsentscheidungen Erwägungen, die auf der Betriebsratstätigkeit eines Bewerbers oder dessen Freistellung beruhen, vollständig außer Betracht zu bleiben haben (vgl. LAG Hamburg vom 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12, a.a.O.), folgt hieraus nicht, dass im Rahmen des Bewerbungsgesprächs dieser Aspekt grundsätzlich nicht zur Sprache kommen darf.

    Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Besetzung einer Stelle schon dann übergangen werden kann, wenn der andere Bewerber nur gleich gut geeignet ist (vgl. BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04, NZA 2006, 448; LAG Niedersachsen vom 21.11.2003 - 16 Sa 147/03, a.a.O; offengelassen LAG Hamburg vom 25.08.2011 - 1 TaBV 4/11, n.v; anders LAG Hamburg vom 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12, a.a.O.).

  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung - nicht mitbestimmte Auswahl-Richtlinie

    Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG setzt nicht voraus, dass das Betriebsratsmitglied ohne die Benachteiligung befördert worden wäre (LAG Hamburg, Beschluss vom 19. September 2012 - H 6 TaBV 2/12 -, Rn. 79 - 80, juris).

    Benachteiligt der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied entgegen § 78 Satz 2 BetrVG, folgt daraus ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (LAG Hamburg, Beschluss vom 19. September 2012 - H 6 TaBV 2/12 -, Rn. 85, juris).

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