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OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sachliche Unzuständigkeit der Staatsschutzkammer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG ; § 129 StGB
Sachlich zuständiges Strafgericht bei gemischter Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Betäubungsmittelverstößen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sachlich zuständiges Strafgericht bei gemischter Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Betäubungsmittelverstößen
- Judicialis
GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 74a Abs. 1 Nr. 4
Zuständigkeit, funktionale, Vereinigung, kriminelle, Betäubungsmittel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück - 10 KLs 45/03
- OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 174
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 25.10.1989 - 23 KLs 80 Js 20257/88
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03
Diese Erwägung trifft aber uneingeschränkt auch auf Fälle zu, bei denen zu BtMG-Verstößen noch weitere Straftaten treten, jedenfalls sofern diesen - wie hier der Zuhälterei - im Vergleich zu den Betäubungsmitteldelikten ein minderes Gewicht zukommt, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Februar 1989, Aktz. 1 HEs 23/89; noch weitergehend: LG Frankfurt/Main StV 1990, 490.
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne …
(3) Aus den dargelegten Gründen folgt auch, dass die Zuständigkeit der Staatsschutzkammer nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG nicht davon abhängen kann, welches Gewicht die zu dem Betäubungsmitteldelikt hinzukommende Straftat hat (wohl aA OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - HEs 41/03, NStZ-RR 2004, 174, 175;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., GVG § 74a Rn. 4).