Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9010
OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03 (https://dejure.org/2003,9010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.12.2003 - HEs 41/03 (https://dejure.org/2003,9010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - HEs 41/03 (https://dejure.org/2003,9010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sachliche Unzuständigkeit der Staatsschutzkammer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG ; § 129 StGB
    Sachlich zuständiges Strafgericht bei gemischter Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Betäubungsmittelverstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlich zuständiges Strafgericht bei gemischter Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Betäubungsmittelverstößen

  • Judicialis

    GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 74a Abs. 1 Nr. 4
    Zuständigkeit, funktionale, Vereinigung, kriminelle, Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 10 KLs 45/03
  • OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 25.10.1989 - 23 KLs 80 Js 20257/88
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03
    Diese Erwägung trifft aber uneingeschränkt auch auf Fälle zu, bei denen zu BtMG-Verstößen noch weitere Straftaten treten, jedenfalls sofern diesen - wie hier der Zuhälterei - im Vergleich zu den Betäubungsmitteldelikten ein minderes Gewicht zukommt, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Februar 1989, Aktz. 1 HEs 23/89; noch weitergehend: LG Frankfurt/Main StV 1990, 490.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    (3) Aus den dargelegten Gründen folgt auch, dass die Zuständigkeit der Staatsschutzkammer nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG nicht davon abhängen kann, welches Gewicht die zu dem Betäubungsmitteldelikt hinzukommende Straftat hat (wohl aA OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - HEs 41/03, NStZ-RR 2004, 174, 175; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., GVG § 74a Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht