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   BFH, 24.08.1962 - VI 57/62   

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https://dejure.org/1962,11095
BFH, 24.08.1962 - VI 57/62 (https://dejure.org/1962,11095)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1962 - VI 57/62 (https://dejure.org/1962,11095)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1962 - VI 57/62 (https://dejure.org/1962,11095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1963, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    bb) Hingegen beurteilte der BFH Aufwendungen für die Anschaffung eines (gebrauchten) Flügels und eines Tonbandgerätes bei einem Musiklehrer in vollem Umfang als Werbungskosten (Urteil vom 24. August 1962 VI 57/62, HFR 1963, 57; für einen neuen Flügel später allerdings a. A. das BFH-Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76, BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Deshalb hat z. B. die Rechtsprechung mit Recht zwar bei einem Musiklehrer das Tonbandgerät als Arbeitsmittel angesehen und damit die Voraussetzung des Aufteilungsverbotes, daß es sich nämlich funktionsmäßig um ein Wirtschaftsgut der Lebensführung handeln muß, verneint (BFH-Urteil VI 57/62 vom 24. August 1962, HFR 1963, 57), dagegen in dem Normalfall, wo ein in der Wohnung befindliches Tonbandgerät sowohl der Lebensführung als auch dem Beruf dient, eine Aufteilung abgelehnt (BFH-Urteil VI 164/59 U vom 8. April 1960, BFH 71, 70 BStBl III 1960, 274).
  • BFH, 29.01.1971 - VI R 31/68

    Anschaffung eines Tonbandgeräts - Richter - Kosten der Lebensführung -

    Der Senat hat zwar im Urteil VI 57/62 vom 24. August 1962 (HFR 1963, 57) ausgeführt, bei einem Musiklehrer könnten die Aufwendungen für die Anschaffung eines Tonbandgeräts voll als Werbungskosten berücksichtigt werden, da die berufliche Verwendung außer Frage stehe und die Benutzung für private Zwecke offenbar zurücktrete.

    Mit der Begründung, die berufliche Veranlassung der Aufwendungen stehe so entscheidend im Vordergrund, daß etwaige private Überlegungen für die steuerliche Beurteilung außer Betracht bleiben müßten, hat der erkennende Senat, wie unter 1. ausgeführt, im Urteil VI 57/62 vom 24. August 1962 (a. a. O.) ausgeführt, Aufwendungen für die Anschaffung eines Tonbandgeräts bei einem Musiklehrer könnten voll als Werbungskosten berücksichtigt werden, das Tonbandgerät also als Arbeitsmittel angesehen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.1973 - I 78/70
    Bei einem Tonbandgerät in der Hand eines Musiklehrers hat das der BFH jedoch anders gesehen (HFR 1963, 57).

    Ob mit dem Urteil des BFH vom 24.08.1962 (HFR 1963, 57) die Abzugsfähigkeit von Anschaffungskosten eines Musiklehrers für ein Tonbandgerät generell bejaht werden kann, oder ob es wie das FA vorträgt stets auf die Sachlage im Einzelfall ankommt, kann der Senat offenlassen.

  • BFH, 10.03.1978 - VI R 111/76

    Kreditzinsen für die Anschaffung eines Flügels einer Musiklehrerin sowie AfA sind

    Zur Vorbereitung des schulischen Unterrichts und zum Nachprüfen der schriftlichen Aufsichtsarbeiten hätte die Anschaffung eines Klaviers oder eines gebrauchten Flügels genügt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. August 1962 VI 57/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 57 - HFR 1963, 57 -).
  • BFH, 29.01.1971 - VI R 6/68

    Hauptberuflicher Musiker - Instrumentengeld - Kleidergeld - Pauschsätze -

    Bei einem Berufsmusiker hat ein Tonbandgerät eine wesentlich andere funktionelle Verwendung als bei einem Lehrer, für den der erkennende Senat in den Urteilen VI 183/57 U vom 6. Mai 1959 (a. a. O.) und VI 164/59 U vom 8. April 1960 (a. a. O.) die Berücksichtigung der Aufwendungen für ein Tonbandgerät als Werbungskosten abgelehnt hat, und einem Richter, bei dem der erkennende Senat in dem im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 2/70 vom 19. Oktober 1970 (BFH 100, 309, BStBl II 1971, 17) ergangenen Urteil VI R 31/68 vom 29. Januar 1971 (BStBl II 1971, 327) gleichfalls ein Tonbandgerät als Wirtschaftsgut der Lebensführung angesehen und demgemäß die Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten abgelehnt hat (vgl. auch das Urteil des Senats VI 57/62 vom 24. August 1962, HFR 1963, 57, wegen der Aufwendungen eines Musiklehrers für die Anschaffung eines Tonbandgeräts).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1984 - I 141/82

    Aufwendungen eines Musiklehrers für die Anschaffung eines Klaviers oder Flügels

    Zu der Frage, ob die Aufwendungen eines Lehrers für die Anschaffung eines Klaviers oder Flügels als Werbungskosten abgezogen werden können, hat der Bundesfinanzhof für einen angehenden Mittelschullehrer ausgesprochen, daß bei Anschaffung eines gebrauchten Flügels eine zeitanteilige AfA vorgenommen werden könne (HFR 1963, 57).
  • FG Niedersachsen, 10.12.1979 - IX L 457/77
    Zwar hat der BFH im Urteil vom 24.08.1962 VI 57/62 (HFR 1963, 57) geäußert, er habe keine Bedenken, 10 v. H. der Anschaffungskosten für einen gebrauchten Flügel als AfA anzuerkennen; nach den Erfahrungen des Senats unterliegen jedoch gute Klaviere kaum einer Abnutzung, sondern werden über Generationen hinaus vererbt, ohne daß sich der Wert wesentlich mindert.
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