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   BFH, 12.11.1964 - IV 129/61   

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BFH, 12.11.1964 - IV 129/61 (https://dejure.org/1964,10500)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1964 - IV 129/61 (https://dejure.org/1964,10500)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1964 - IV 129/61 (https://dejure.org/1964,10500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1965, 283
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Der Steuerpflichtige ist durch die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer beschwert, wenn die Festsetzung sich in späteren Veranlagungszeiträumen zu seinen Ungunsten auswirken kann (Anschluß an BFH-Urteile vom 12. November 1964 IV 129/61, HFR 1965, 283, und vom 11. Januar 1967 I 49/64, BFHE 87, 431, BStBl III 1967, 215).

    Wenn der Begriff Höhe der Steuerfestsetzung im Sinne der angezogenen Bestimmung wie Maß verstanden werden muß, was die höchstrichterliche Rechtsprechung ständig mit Recht angenommen hat (Urteile des RFH vom 23. November 1933 III A 197/33, RStBl 1933, 1308; vom 6. Februar 1934 I A 78/33, RStBl 1934, 441; vom 20. Februar 1935 I A 270/34, RStBl 1935, 460; Urteile des BFH vom 26. September 1952 III 134/52 U, BFHE 56, 752, BStBl III 1952, 289; vom 12. November 1964 IV 129/61, HFR 1965, 283), so folgt daraus, daß die Frage nach einer Beschwer nicht allein durch isolierte Betrachtung des festgesetzten Steuerbetrags beantwortet werden kann, sondern daß hierbei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einbezogen werden müssen, die für die Festsetzung des Steuerbetrages rechtserheblich sind.

    In Erweiterung dieser Auffassung hat der IV. Senat des BFH zutreffend eine Beschwer auch dann bejaht, wenn eine derzeitige bilanzmäßige Behandlung in der Zukunft zu einer ungünstigen Auswirkung für den Steuerpflichtigen führen kann, weil gerade in dieser Ungewißheit die Beschwer liege (BFH-Urteil IV 129/61).

  • BFH, 11.01.1967 - I 49/64

    Beschwer des Steuerpflichtigen bei zu niedrig festgesetzer Steuer -

    Der Steuerpflichtige ist auch durch die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer beschwert, wenn sich diese Festsetzung in späteren Veranlagungszeiträumen zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (BFH-Urteil IV 129/61 vom 12. November 1964, HFR 1965 S. 283).

    Der Steuerpflichtige ist auch durch die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer beschwert, wenn sich diese Festsetzung in späteren Veranlagungszeiträumen zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (BFH-Urteil IV 129/61 vom 12. November 1964, HFR 1965 S. 283).

    Denn auch die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer kann nach § 232 Abs. 1 AO a. F. angefochten werden, wenn sie sich in späteren Veranlagungszeiträumen zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (Urteil des BFH IV 129/61 vom 12. November 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR - 1965 S. 283)).

  • FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11

    Beschwer bei zu niedriger Steuerfestsetzung

    Der Senat sieht in diesen Ausführungen auch keinen Widerspruch zur Entscheidung des BFH vom 12. November 1964 (IV 129/61, HFR 1965, 283).
  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    d) Das BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 129/61 (HFR 1965, 283), auf das die Vorentscheidung die Zulässigkeit der Klage stützt, besagt für den Streitfall nichts.
  • BFH, 18.12.1973 - VIII R 101/69

    Miteigentümer - Feststellungsbescheid - Änderung - Bestandskraft - AfA -

    Die Rechtsprechung habe in solchen Fällen das Vorliegen einer Beschwer bejaht (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 12. November 1964 IV 129/61, HFR 1965, 283, und vom 11. Januar 1967 I 49/64, BFHE 87, 431, BStBl III 1967, 215).
  • BFH, 08.03.1973 - IV R 77/72

    Atypische stille Gesellschaft - Beendigung einer KG - Negativer Kapitalanteil -

    Ein derartiger Rechtsbehelf wäre zulässig und damit auch geboten gewesen, weil ein Steuerpflichtiger auch durch eine zu niedrigere Gewinnfeststellung und damit durch eine zu hohe Verlustzurechnung beschwert sein kann (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 12. November 1964 IV 129/61, HFR 1965, 283; vom 11. Januar 1967 I 49/64, BFHE 87, 431, BStBl III 1967, 215).
  • BFH, 07.08.1974 - I R 108/73

    Beschwer - Versagung des Freibetrages - Gewerberückstellung - Bildung einer

    Sie wendet sich damit gegen eine Minderung des Gewinns, die sich -- die Richtigkeit ihrer sachlichen Einwendungen unterstellt -- in diesem Punkt in einem späteren Veranlagungszeitraum wieder ausgleichen muß (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 129/61, HFR 1965, 283; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung § 232, Rechtsspruch 39).
  • BFH, 29.09.1966 - IV 308/64

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von im Eigentum eines Gesellschafters oder

    Es liegt ein dem Urteil des Senats IV 129/61 vom 12. November 1964, Steuerrechtsprechung in Karteiform (StRK), Reichsabgabenordnung, § 232, Rechtsspruch 39, vergleichbarer Fall vor.
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