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   BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78   

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BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78 (https://dejure.org/1978,1369)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1978 - 1 BvR 117/78 (https://dejure.org/1978,1369)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1978 - 1 BvR 117/78 (https://dejure.org/1978,1369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen - Verlust und Gewinn eines Steuerpflichtigen aus einzelnen Gewerbebetrieben oder gewerblichen Beteiligungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1978, 1764
  • HFR 1978, 293
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 1 EStG 1961

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78
    Dabei können die Beschwerdeführer auch geltend machen, daß ein Steuererlaß verfassungsrechtlich geboten erscheint (vgl. BVerfGE 43, 1 [BVerfG 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73] [12]).
  • BVerfG, 10.07.1970 - 1 BvR 434/70
    Auszug aus BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78
    Soweit danach der Abzug eines Verlustes aus Land- und Porstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in Frage steht, der nicht durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt worden ist, läßt sich dies nicht als verfassungswidrig beanstanden, weil es dem Steuerpflichtigen freigestanden hätte, die genauere Art der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zu wählen (BVerfG, Beschluß nach § 93a Abs, 3 BVerfGG vom 10. Juli 1970 - 1 BvR 434/70 -).
  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2

    Die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte Einkunftsarten und damit der Ausschluss anderer Einkunftsarten von jeglichem Verlustvortrag ist ebenso wenig verfassungsrechtlich beanstandet worden wie die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsverluste (BVerfG Beschluss vom 8. März 1978, 1 BvR 117/78, DB 1978, 1764; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 1980, 1 BvR 785/80, HFR 1981, 181).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    Die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte Einkunftsarten und damit der Ausschluss anderer Einkunftsarten von jeglichem Verlustvortrag ist ebenso wenig verfassungsrechtlich zu beanstanden (BVerfG-Beschluss vom 8. März 1978  1 BvR 117/78, HFR 1978, 293) wie die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsverluste (BVerfG-Beschluss in HFR 1978, 293; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 1980  1 BvR 785/80, HFR 1981, 181).
  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte Einkunftsarten und damit der Ausschluss anderer Einkunftsarten von jeglichem Verlustvortrag ist ebenso wenig verfassungsrechtlich beanstandet worden wie die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsverluste (BVerfG Beschluss vom 08.03.1978 - 1 BvR 117/78, DB 1978, 1764; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 30.10.1980 - 1 BvR 785/80, HFR 1981, 181).
  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für

    Auch wenn man die allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG für negative Kapitaleinkünfte mit den positiven Einkünften tariflich besteuerter Einkunftsarten mit Blick auf den proportionalen Sondertarif des § 32d Abs. 1 EStG als gerechtfertigt ansieht, weil die Verrechnung proportional niedrig besteuerter Verluste aus Kapitalvermögen mit progressiv hoch besteuerten Gewinnen aus anderen Einkunftsarten nicht folgerichtig wäre, bedarf es einer gesonderten verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dafür, dass innerhalb der schedulär besteuerten Kapitaleinkünfte Aktienveräußerungsverluste wiederum anders als die übrigen negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden (vgl. HHR/Buge, § 20 EStG Rz 8; Wernsmann, DStR 2009, Beihefter zu Heft 34, 101 (104); BVerfG-Beschluss in BVerfGE 145, 106, Rz 105; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 08.03.1978 - 1 BvR 117/78, HFR 1978, 293).
  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

    Die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte Einkunftsarten und damit der Ausschluss anderer Einkunftsarten von jeglichem Verlustvortrag war ebenso wenig verfassungsrechtlich zu beanstanden (BVerfG-Beschluss vom 8. März 1978  1 BvR 117/78, HFR 1978, 293) wie die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsverluste (BVerfG-Beschluss in HFR 1978, 293; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 1980  1 BvR 785/80, HFR 1981, 181).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Er könne auf dem Gebiet des Steuerrechts im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit zwischen Selbständigen und Nichtselbständigen unterscheiden (BVerfG-Beschluss vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, HFR 1978, 293).
  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

    Die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte Einkunftsarten und damit der Ausschluss anderer Einkunftsarten von jeglichem Verlustvortrag war ebenso wenig verfassungsrechtlich zu beanstanden (BVerfG-Beschluss vom 8. März 1978  1 BvR 117/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1978, 293) wie die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsverluste (BVerfG-Beschluss in HFR 1978, 293; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 1980  1 BvR 785/80, HFR 1981, 181).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Denn Arbeitnehmern verbleibt nach der Kürzung des Vorwegabzugs gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Vergünstigung aus § 3 Nr. 62 EStG soweit der Arbeitgeberanteil höher ist als der Betrag des Vorwegabzugs (vgl. BVerfG-Beschluss nach § 93a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht --BVerfGG-- vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, HFR 1978, 293).

    Der Gesetzgeber hat die Unterschiede zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern im Rahmen der ihm zukommenden Gestaltungsfreiheit in verfassungsgemäßer Weise insoweit berücksichtigt, als er die Begünstigung des § 3 Nr. 62 EStG auf Arbeitnehmer beschränkte; die Einräumung eines über die Höchstbetragsgrenzen hinausgehenden Abzugs ist nicht geboten (BVerfG-Beschluss in HFR 1978, 293).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15

    Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz

    Die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte Einkunftsarten und damit der Ausschluss anderer Einkunftsarten von jeglichem Verlustvortrag wurde ebenso wenig verfassungsrechtlich beanstandet (BVerfG-Beschluss vom 8.3.1978 1 BvR 117/78, HFR 1978, 293) wie die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsverluste (BVerfG-Beschluss in HFR 1978, 293; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30.10.1980 1 BvR 785/80, HFR 1981, 181).
  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Denn Arbeitnehmern verbleibt nach der Kürzung des Vorwegabzugs gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, b (Streitjahr 1990) bzw. gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (Streitjahr 1997) eine Vergünstigung aus § 3 Nr. 62 EStG soweit der Arbeitgeberanteil höher ist als der Betrag des Vorwegabzugs (vgl. BVerfG-Beschluss nach § 93a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht --BVerfGG-- vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, HFR 1978, 293).

    Der Gesetzgeber hat die Unterschiede zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern im Rahmen der ihm zukommenden Gestaltungsfreiheit in verfassungsgemäßer Weise insoweit berücksichtigt, als er die Begünstigung des § 3 Nr. 62 EStG auf Arbeitnehmer beschränkte; die Einräumung eines über die Höchstbetragsgrenzen hinausgehenden Abzugs ist nicht geboten (BVerfG-Beschluss in HFR 1978, 293).

  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/86

    Die Nichtgewährung eines Verlustrücktrags nach § 10a GewStG verstößt nicht gegen

  • BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Beschränkung des Verlustvortrags

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 41/99

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als SA

  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 4/84

    Alleinerziehende Eltern - Kinderbetreuungskosten - Kürzung - Zumutbare Belastung

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer

  • FG Hamburg, 20.02.2020 - 2 K 293/15

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6144/15

    Sachgerechte Aufteilung eines auf den Schluss des Veranlagungszeitraums 2008

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

  • VG Wiesbaden, 15.03.2007 - 1 E 234/06
  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 303/97

    Verlustrücktrag und Kürzung von Ausschüttungen im Außensteuergesetz (AStG) bei

  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 144/97

    Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Erhebung einer Gewerbesteuer; Kriterien

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - II 318/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 10d Abs. 2 S.1 Einkomenssteuergesetz (EStG);

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