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   BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81   

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BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81 (https://dejure.org/1981,1452)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1981 - 6 B 19.81 (https://dejure.org/1981,1452)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 (https://dejure.org/1981,1452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unrichtiger Zusatz in der Rechtsmittelbelehrung - Schriftlicher Widerspruch - Niederschrift - Erschwernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 635
  • HFR 1982, 181
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Denn es ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß für die Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung gemäß der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306] und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 -).

    Dabei müssen etwaige Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (BVerwGE 41, 305 [306]; 48, 279 [281, 282]).

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - [BVerwGE 57, 188] mit weiteren Nachweisen) schließt die in § 58 Abs. 1 VwGO geforderte Belehrung "über den Rechtsbehelf" nicht eine Belehrung über die gesetzlich vorgeschriebene Form der Einlegung des Rechtsbehelfs ein.

    Das trifft vielmehr auch dann zu, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwGE 25, 191 [192]; 28, 178; 37, 85 [86]; 57, 188 [190]).

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Denn es ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß für die Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung gemäß der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306] und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 -).
  • BVerwG, 01.11.1967 - V C 92.67

    Versäumung der Klagefrist - Irreführung durch die dem Widerspruchsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Das trifft vielmehr auch dann zu, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwGE 25, 191 [192]; 28, 178; 37, 85 [86]; 57, 188 [190]).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Denn es ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß für die Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung gemäß der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306] und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschriften hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65

    Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Das trifft vielmehr auch dann zu, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwGE 25, 191 [192]; 28, 178; 37, 85 [86]; 57, 188 [190]).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Dabei müssen etwaige Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (BVerwGE 41, 305 [306]; 48, 279 [281, 282]).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81
    Das trifft vielmehr auch dann zu, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwGE 25, 191 [192]; 28, 178; 37, 85 [86]; 57, 188 [190]).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17

    Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn;

    Damit handelt es sich bei dem Hinweis auf die Form der Einlegung des Rechtsbehelfs um einen Zusatz, der den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO entspricht, wenn er keinen unzutreffenden oder irreführenden Inhalt hat, der generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen, und ihn dadurch davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise einzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.8.2018, a. a. O., Rn. 15; Beschlüsse vom 14.2.2000 - 7 B 200.99, 7 PKH 71.99 - juris Rn. 3; vom 3.6.1992 - 4 B 100.92 - juris Rn. 2; vom 16.3.1989 - 8 B 26.89 - juris Rn. 1; vom 27.2.1981 - 6 B 19.81 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635, vom 11. Mai 1994 - 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 S. 1, vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 S. 10 f., vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 - NZWehrr 2013, 168 , vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 92 Rn. 8 und vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 - juris Rn. 6).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2021 - 2 LB 15/19

    Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form; Unrichtigkeit einer

    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, Rn. 15; vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, Rn. 12 und vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 -, Rn. 23, jeweils juris; BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 -, Rn. 6; vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 -, Rn. 8; vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 -, Rn. 14; vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 -, Rn. 3; vom 11. Mai 1994 - 11 B 66.94 -, Rn. 3 und vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 -, Rn. 5, jeweils juris), auch wenn dieser lediglich in einem (entbehrlichen) Zusatz enthalten ist.
  • OVG Bremen, 08.08.2012 - 2 A 53/12

    Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsmittelbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Enthält die Belehrung allerdings nicht zwingende Hinweise, dann entsprechen solche Zusätze nur dann den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, wenn sie keinen unzutreffenden oder irreführenden Inhalt haben, der generell geeignet ist, den Betroffenen davon abzuhalten, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise einzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2000 - 7 B 200.99, 7 PKH 71.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; vom 16.03.1989 - 8 B 26.89; vom 27.02.1981 - 6 B 19.81; vom 03.06.1992 - 4 B 100.92 - sämtlich juris; Urt. vom 27.05.1981 - 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 Nr. 42).
  • VG Neustadt, 22.09.2011 - 4 K 540/11

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung bei elektronischer Möglichkeit der

    Fehlerhaft war nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (DÖV 1981, 635) auch die Formulierung in der Rechtsbehelfsbelehrung eines Bescheids, der Widerspruch könne "schriftlich bzw. zur Niederschrift" eingelegt werden.
  • VG Stade, 05.11.2021 - 6 A 1264/17

    Abschiebungsverbote; elektronische Akte; Einscannen; Klagefrist;

    aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635, vom 11. Mai 1994 - 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 S. 1, vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 S. 10 f., vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 - NZWehrr 2013, 168 , vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 92 Rn. 8 und vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 - juris Rn. 6).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).

  • OVG Sachsen, 17.10.2018 - 5 A 69/18

    Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635, vom 11. Mai 1994 - 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 S. 1, vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 S. 10 f., vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 - NZWehrr 2013, 168 , vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 92 Rn. 8 und vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 - juris Rn. 6).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte(BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2019 - A 12 S 852/18

    Asylverfahren; Rechtsbehelfsbelehrung, dass Klage in deutscher Sprache abgefasst

    Dabei stellt das Bundesverwaltungsgericht darauf ab, wie ein Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Beschluss vom 27.02.1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95

    Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4

    Bei dem Formerfordernis "zur Niederschrift bei der Behörde" handelt es sich um eine herkömmlich von der Schriftform unterschiedene, selbständige und gesondert erwähnte Form für die Einlegung eines Rechtsbehelfs, nicht um eine bloße Modalität der Schriftform (BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1981 - BVerwG 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 8 A 3144/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 -, juris Rn. 6 (zu § 58 VwGO).
  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2011 - 11 K 4808/10

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form

  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 71.81

    Anforderungen an den Anspruch auf Erstattungszinsen ab Empfang der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2023 - 1 M 70/23

    Strompolizeiliche Verfügung; Ermessensausübung; Austauschmittel

  • FG Hamburg, 27.02.2017 - 6 K 141/16

    Notwendiger Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung - Einspruchseinlegung in

  • VG Münster, 08.06.2006 - 5 L 338/06

    Scheinehe führt zur Ausweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 103/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung; Richtigkeit einer

  • VG Magdeburg, 22.07.2014 - 7 A 482/12

    Rechtsbehelfsbelehrung; Möglichkeit der Erhebung der Klage in elektronischer Form

  • OLG Koblenz, 24.06.2003 - 3 W 723/02

    Antrag auf Erteilung einer Grundstückverkehrsgenehmigung; Wirksame Ingangsetzung

  • VG Münster, 08.01.2001 - 5 K 2886/98

    Bewilligung einer Beihilfe für den Erwerb eines Kinderfahrrades ; Hilfe zum

  • VG Hamburg, 20.07.2009 - 8 K 994/09

    Zur Frage des Verschuldens bei der Versäumung der Klagefrist - zur Unrichtigkeit

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