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   BFH, 20.09.1990 - V R 92/85   

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BFH, 20.09.1990 - V R 92/85 (https://dejure.org/1990,1872)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1990 - V R 92/85 (https://dejure.org/1990,1872)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1990 - V R 92/85 (https://dejure.org/1990,1872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 493
  • BB 1990, 2400
  • DB 1990, 2571
  • BStBl II 1991, 35
  • HFR 1991, 230
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 20.09.1990 - V R 92/85
    Das gilt nicht nur für sog. Hilfsgeschäfte, wie die Veräußerung von Anlagegegenständen des Unternehmens (vgl. BFH, Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649), sondern auch für andere vereinzelte Leistungen gegen Entgelt neben dem "eigentlichen" Unternehmensgegenstand (vgl. Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, § 2 Abs. 1 und 2 Anm. 169 ff.).

    Für die Beurteilung der gesamten Bauträgerbetätigung als nichtunternehmerisch lediglich aufgrund einer weitgehenden Zuordnungsfreiheit des Unternehmers - wie sie bei Bezug von sog. gemischt nutzbaren Leistungsgegenständen (z.B. PKW) anerkannt ist (vgl. BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) - bleibt nach den Umständen des Falles kein Raum.

    Ob ein Leistungsbezug für die unternehmerische Tätigkeit notwendige Voraussetzung ist, ist zwar kein erhebliches Zuordnungskriterium zum Rahmen des Unternehmens (BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, mit Nachweisen).

  • BFH, 26.04.1962 - V 293/59 U

    Begründung der Unternehmereigenschaft durch einmalige Übertragung eines Patents

    Auszug aus BFH, 20.09.1990 - V R 92/85
    Nicht die Tätigkeit, sondern erst die ausgeführte Leistung sei umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 26. April 1962 V 293/59 U, BFHE 74, 715, BStBl III 1962, 264).
  • BFH, 13.11.2019 - V R 5/18

    Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

    In den Rahmen seines Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte, die den eigentlichen Gegenstand der geschäftlichen Betätigung bilden, sondern auch die Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte, ohne dass es insoweit auf die nachhaltige Ausführung dieser Geschäfte ankommt (BFH-Urteil vom 20.09.1990 - V R 92/85, BFHE 162, 493, unter II.1.b).
  • BFH, 08.09.2022 - V R 26/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

    Danach ist im Streitfall der Erwerb der Fahrzeuge auch nicht aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs mit der unternehmerischen Tätigkeit der Klägerin als "Nebengeschäft" (vgl. Senatsurteil vom 20.09.1990 - V R 92/85, BFHE 162, 493, unter II.1.b) anzusehen.
  • BFH, 08.09.2022 - V R 27/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Luxusfahrzeugs

    Danach ist im Streitfall der Erwerb des Fahrzeugs auch nicht aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs mit der unternehmerischen Tätigkeit des Klägers als "Nebengeschäft" (vgl. Senatsurteil vom 20.09.1990 - V R 92/85, BFHE 162, 493, unter II.1.b) anzusehen.
  • BFH, 11.11.1993 - V R 52/91

    Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der

    Der Senat braucht nicht weiter darauf einzugehen, inwieweit darüber hinaus gelegentliche Umsätze neben dem "eigentlichen" Unternehmensgegenstand ebenfalls in den Rahmen des Unternehmens gehören (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. September 1990 V R 92/85, BFHE 162, 493, BStBl II 1991, 35, unter II. 1. b).
  • BFH, 25.04.2013 - XI B 123/12

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts

    Steht die Unternehmereigenschaft aufgrund nachhaltiger Ausführung der sog. laufenden Umsätze --im Streitfall als Landwirt-- ohnehin fest, kann das Merkmal der Nachhaltigkeit für sonstige einzelne (entgeltliche) Umsätze vernachlässigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1990 V R 92/85, BFHE 162, 493, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 230, unter II.1.b; vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853, unter II.2., jeweils m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 5/12

    Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts aufgrund GAP-Reform als

    Dies sehe auch der BFH so und verweise unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 20.09.1990 (V R 92/85, BStBl II 1991, 35) und auf das BFH-Urteil vom 27.07.1995 (V R 44/94, BStBl II 1995, 853) darauf, dass das Merkmal der Nachhaltigkeit für sonstige einzelne (entgeltliche) Umsätze vernachlässigt werden könne, wenn die Unternehmereigenschaft aufgrund nachhaltiger Ausführung der so genannten "laufenden" Umsätze - im Streitfall als Landwirt - ohnehin feststehe.

    In der mündlichen Verhandlung hat der Kläger ergänzend vorgetragen, dass in den vom BFH entschiedenen Fällen vom 20.9.1990, V R 92/85 und vom 27.7.1995, V R 44/94, auf die im Beschluss vom 25.4.2013, XI 123/12 zur Frage der Nachhaltigkeit der Tätigkeit Bezug genommen worden sei, wonach das Merkmal der Nachhaltigkeit für einzelne entgeltliche Umsätze vernachlässigt werden könne, wenn der Steuerpflichtige bereits Unternehmer sei, die dortigen Steuerpflichtigen für die Umsätze Umsatzsteuer ausgewiesen und damit eine Zuordnung zum Unternehmensbereich vorgenommen hätten.

  • BFH, 24.06.1992 - V R 60/88

    Umsatzsteuerfreie Leistung (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG

    Das FA wendet sich mit seiner Revision zwar zutreffend dagegen, daß das FG die Abbruchleistungen des Klägers nicht dem Rahmen seines Unternehmens zugerechnet habe (vgl. insoweit Senatsurteil vom 20. September 1990 V R 92/85, BFHE 162, 493, BStBl II 1991, 35).
  • BFH, 19.12.1991 - V R 35/87

    Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gemeinschafter nach den

    Der Miteigentümer kann - unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG 1967 ff. - die Vorsteuer für die an ihn erbrachten Leistungen abziehen (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1990 V R 92/85, BFHE 162, 493 [BFH 20.09.1990 - V R 92/85], BStBl II 1991, 35, und speziell für Ehegatten-Grundstücke BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309, und in BFHE 148, 361, BStBl II 1987, 233).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.2002 - 3 K 1787/00

    Wettbewerbsverbot als steuerpflichtiger Umsatz

    Hier ist maßgeblich, ob nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles die Tätigkeit noch im Rahmen des Unternehmens oder aber im nichtunternehmerischen Bereich/Privatbereich des Unternehmers ausgeführt wird (BFH, Urteil vom 20. September 1990, V R 92/85, BStBl II 1991, 35), was im Wege der Wertung des insgesamt verwirklichten Sachverhaltes zu entscheiden ist.
  • FG München, 28.05.1998 - 7 V 1/98

    Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte; Voraussetzungen für das Bestehen der

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  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 1 K 4/92

    Vorsteuerabzug bei Treuhandgebühren

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.1999 - 3 K 1655/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumen der Klagefrist; Verschulden des

  • FG München, 07.11.1997 - 7 V 3061/97

    Unterhalten einer Vertreterbetriebsstätte; Existenz eines ständigen Vertreters

  • FG Niedersachsen, 13.11.1996 - XII 682/95

    Finanzierung einer Fahrlehrerausbildung als Betriebskosten; Bestimmung von

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 2 K 411/01

    Wirksamkeit eines Antrags auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung;

  • FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99

    Vermittlungsleistungen eines Handelsunternehmers als steuerplichtige Leistungen;

  • FG Niedersachsen, 08.11.1995 - XI 268/93

    Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken; Einkünfte aus Gewerbebetrieb;

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 1728/94

    Umsatzsteuer; Preis für Schönheitskönigin als Entgelt für sonstige Leistung

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 1064/94

    Umsatzsteuer; Vermittlungsleistungen bei Veräußerung eines Grundstücks

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