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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7157
BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91 (https://dejure.org/1991,7157)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1991 - 2 BvR 39/91 (https://dejure.org/1991,7157)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 39/91 (https://dejure.org/1991,7157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei unzulässigem Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1991, 722
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 834/90

    Einkommensteuer; Unterhaltsaufwendungen für Kinder Alleinstehender im Jahr 1983

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
    Die Verfassungsbeschwerde ist auch insoweit unzulässig, als der Beschwerdeführer mit ihr sinngemäß rügt, der Bundesfinanzhof verletze sein aus dem Rechtsstaatsprinzip folgendes Recht auf ein faires Verfahren, indem er die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 834/90 zurückgestellt hat.
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
    Deshalb ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig, wenn der Bundesfinanzhof die Revision als unzulässig verwirft, denn in diesen Fällen hat der Beschwerdeführer nicht von einem gegen die Entscheidung des Finanzgerichts zulässigen Rechtsmittel ordnungsgemäß Gebrauch gemacht (vgl. bereits BVerfGE 1, 13 [14]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 73, 322 [325]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 73, 322 [325]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87   

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https://dejure.org/1991,4195
BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87 (https://dejure.org/1991,4195)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1991 - 1 BvR 752/87 (https://dejure.org/1991,4195)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 1 BvR 752/87 (https://dejure.org/1991,4195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    EStG § 1; GG Art. 4 Abs. 1, Art. 87a Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit det Steuerverwendung zum Unterhalt von Streitkräften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Zurücktreten der mit einer Steuerzahlungspflicht einhergehenden Gewissensbelastung gegenüber der Befugnis des Staates zur Verteidigung und das Recht der Volksvertretung, zu entscheiden, in welchem Maß dafür öffentliche Mittel verlangt und eingesetzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1991, 722
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87
    Hierzu gehören die Befugnis des Staates zur Verteidigung und das Recht der Volksvertretung zu entscheiden, in welchem Maß dafür öffentliche Mittel verlangt und eingesetzt werden (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 [261]; 32, 40 [46]; 48, 127 [159 ff]; 69, 1 [21 f]).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87
    Hierzu gehören die Befugnis des Staates zur Verteidigung und das Recht der Volksvertretung zu entscheiden, in welchem Maß dafür öffentliche Mittel verlangt und eingesetzt werden (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 [261]; 32, 40 [46]; 48, 127 [159 ff]; 69, 1 [21 f]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87
    Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG kommt nicht in Betracht, da diese Grundrechtsbestimmung ein Gericht nur verpflichtet, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch einen Schutz dagegen gewährt, daß das Gericht das Vorbringen aus Gründen des formellen Rechts ganz oder teilweise als unzulässig abweist und deshalb unberücksichtigt läßt (vgl BVerfGE 69, 141 [143 f]; st Rspr).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87
    Hierzu gehören die Befugnis des Staates zur Verteidigung und das Recht der Volksvertretung zu entscheiden, in welchem Maß dafür öffentliche Mittel verlangt und eingesetzt werden (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 [261]; 32, 40 [46]; 48, 127 [159 ff]; 69, 1 [21 f]).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87
    Hierzu gehören die Befugnis des Staates zur Verteidigung und das Recht der Volksvertretung zu entscheiden, in welchem Maß dafür öffentliche Mittel verlangt und eingesetzt werden (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 [261]; 32, 40 [46]; 48, 127 [159 ff]; 69, 1 [21 f]).
  • BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 1775/02

    Schutzbereich der Gewissensfreiheit (Art 4 Abs 1 GG) durch Steuerzahlungspflicht

    Eine Steuer ist ein Finanzierungsinstrument des Staates, aus dessen Aufkommen die Staatshaushalte allgemein - ohne jede Zweckbindung - ausgestattet werden (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 1991 - 1 BvR 752/87 -, HFR 1991, 722; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, NJW 1993, 455).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2004 - 8 A 10216/04

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist rechtens

    Denn auch die Gewissensfreiheit kann zugunsten der Grundrechte Dritter sowie sonstiger grundlegender Verfassungsprinzipien verhältnismäßig eingeschränkt werden (s. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 BvR 752/87 -).
  • BFH, 26.01.2012 - II B 70/11

    Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen

    a) Nach der Rechtsprechung sowohl des BFH (z.B. Entscheidungen vom 6. Dezember 1991 III R 81/89, BFHE 166, 315, BStBl II 1992, 303, und vom 16. Oktober 2003 IV B 46/02, BFH/NV 2004, 311) als auch des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (z.B. Beschlüsse vom 18. April 1984  1 BvL 43/81, BVerfGE 67, 26; vom 9. Oktober 1986  1 BvR 1013/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Abgabenordnung, § 3, Rechtsspruch 2; vom 26. Februar 1991  1 BvR 752/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 722; vom 26. August 1992  2 BvR 478/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 455; vom 2. Juni 2003  2 BvR 1775/02, NJW 2003, 2600; vom 2. Mai 2007  2 BvR 475/02, HFR 2007, 900) kann sich der Steuerbürger nicht der Mitfinanzierung von Staatstätigkeiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt, entziehen.
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2002 - 3 K 73/99

    Kein Billigkeitserlass geschuldeter Einkommensteuer wegen Finanzierung des

    Die Behörde hat ihre Entscheidung im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der finanzgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. das Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 15. November 1990 2 K 1576/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 642 sowie die Urteile des FG Düsseldorf vom 25. September 1996 16 K 6309/92, EFG 1997, 354 und vom 19. Februar 1997 8 K 215/94, EFG 1997, 653; das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1991 III R 81/89, BStBl II 1992, 303 sowie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Oktober 1986 1 BvR 1013/86, Steuer-Rechtsprechung in Karteiform - StRK - AO 1977 § 3 R 2; vom 26. Februar 1991 1 BvR 752/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 722 , vom 26. August 1992 2 BvR 478/92, HFR 1993, 89 ) darauf gestützt, dass die Heranziehung zur Steuerzahlung nicht unter Berufung auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG ) vermieden werden kann.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 1418/90   

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https://dejure.org/1991,7898
BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 1418/90 (https://dejure.org/1991,7898)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1991 - 2 BvR 1418/90 (https://dejure.org/1991,7898)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 2 BvR 1418/90 (https://dejure.org/1991,7898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; FGO § 115 Abs. 3
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1991, 722
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 1418/90
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 73, 322 [325]).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 1418/90
    Danach ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig, wenn der Bundesfinanzhof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig verwirft, denn in diesen Fällen hat der Beschwerdeführer nicht von einem gegen die Entscheidung des Finanzgerichts zulässigen Rechtsmittel ordnungsgemäß Gebrauch gemacht (vgl. bereits BVerfGE 1, 13 [14]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 1418/90
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 73, 322 [325]).
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