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   BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86   

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BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86 (https://dejure.org/1991,24)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1991 - 1 BvL 50/86 (https://dejure.org/1991,24)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 (https://dejure.org/1991,24)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Zweifamilienhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung von Lohnsteuerzahlern im Zusammenhang mit Absetzungen für teilweise selbstgenutzte Zweifamilienhäuser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (IBR 1992, 172)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 348
  • NJW 1992, 423
  • NVwZ 1992, 259 (Ls.)
  • WM 1992, 77
  • DB 1991, 2522
  • HFR 1992, 75
 
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Wird zitiert von ... (605)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 17, 1 [23]; 21, 12 [27]; 26, 265 [275 f.]; 63, 119 [128]; 71, 146 [157]; st. Rspr.).

    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. BVerfGE 63, 119 [128] m.w.N.; st. Rspr.).

    Entstehen dabei aber erhebliche Abweichungen vom Gleichheitssatz und betreffen sie nicht nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Personen (vgl. BVerfGE 63, 119 [128]), so ist Art. 3 Abs. 1 GG allenfalls dann nicht verletzt, wenn eine schonendere Zwischenlösung aus sachlichen Gründen nicht möglich ist.

    Wesentlich ist allein, daß die Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer und der sonstigen Steuerpflichtigen, die durch die zur Prüfung gestellte Norm verursacht wird, auf ein Maß reduziert wird, welches den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen (vgl. BVerfGE 63, 119 [128]) gerecht wird.

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, welche von diesen Elementen er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (vgl. BVerfGE 13, 181 [202]; 26, 302 [310]; 50, 386 [391 f.]; 81, 108 [117]).

    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 287 [301]; 81, 108 [118]).

    Solche Gesichtspunkte sind zwar grundsätzlich geeignet, die Verschiedenbehandlung an sich vergleichbarer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sachverhalte zu rechtfertigen (vgl. zuletzt BVerfGE 81, 108 [117] m.w.N.).

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Die Gründe, die dafür maßgebend gewesen seien, daß das Bundesverfassungsgericht den § 39 a Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG im Jahre 1977 für verfassungsgemäß erklärt habe (BVerfGE 43, 231 ), seien 1986 nicht mehr geeignet gewesen, diese Aussage zu rechtfertigen.

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom Jahre 1977 (BVerfGE 43, 231 ) die zeitnähere Besteuerung der Lohnsteuerzahler im Vergleich zu den Einkommensteuerzahlern für verfassungsmäßig erklärt.

    Die verfassungsgerichtliche Entscheidung vom Jahre 1977 (BVerfGE 43, 231 ) schließt die Zulässigkeit der Vorlage nicht aus.

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Er ist hier vielmehr berechtigt, von einem Gesamtbild auszugehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 78, 214 [227]).

    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 17, 1 [23]; 21, 12 [27]; 26, 265 [275 f.]; 63, 119 [128]; 71, 146 [157]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 17, 1 [23]; 21, 12 [27]; 26, 265 [275 f.]; 63, 119 [128]; 71, 146 [157]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 17, 1 [23]; 21, 12 [27]; 26, 265 [275 f.]; 63, 119 [128]; 71, 146 [157]; st. Rspr.).
  • BFH, 26.09.1969 - VI R 158/67

    Gleichheitssatz - Arbeitnehmer-Freibetrag - Land- und Forstwirtschaft -

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die insoweit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, verfolgte er ähnliche Zwecke wie der Arbeitnehmer-Freibetrag (vgl. BFH, BStBl. 1969 II S. 730 [731]; 1986 II S. 862 [864]), so daß dem Ausgleich für die raschere Belastung des Lohnsteuerzahlers insgesamt Freibeträge in Höhe von 1.080 DM dienten.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Er ist hier vielmehr berechtigt, von einem Gesamtbild auszugehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 78, 214 [227]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 17, 1 [23]; 21, 12 [27]; 26, 265 [275 f.]; 63, 119 [128]; 71, 146 [157]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; 17, 1 [23]; 21, 12 [27]; 26, 265 [275 f.]; 63, 119 [128]; 71, 146 [157]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BFH, 07.06.1989 - X R 12/84

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).

    Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ).

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    cc) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).

    Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 143, 246 ).

    c) Die Unterscheidung von betrieblicher zu privater Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Ausschluss einer Beteiligung des Arbeitgebers ist für die Kranken- und Pflegekassen ohne großen Aufwand nachvollziehbar und daher die Härte der Beitragspflicht ohne besondere Schwierigkeiten vermeidbar (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr).

    d) Diese Beitragsbelastung betrifft nicht lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 143, 246 ).

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