Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.05.1999

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99   

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BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99 (https://dejure.org/1999,2120)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1999 - 5 StR 155/99 (https://dejure.org/1999,2120)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 5 StR 155/99 (https://dejure.org/1999,2120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 373 AO; § 261 StPO;
    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft; Beweiswürdigung; Freispruch;

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftlicher Schmuggel - Gewerbsmäßigkeit - Bande - Revision - Oranisierte Vorgehensweise - Zigaretten - Kenntnis des Täters - Nachweis - Gesamtschau - Beendigung - Mittäterschaft - Zusage

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 27
    Tatbeiträge des Mittäters bzw. des Gehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 609
  • JR 2000, 423
  • JR 2000, 424
  • HFR 2000, 382
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Beihilfe zu einer Tat kann auch dadurch geleistet werden, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8-, BGH StV 1982, 517).

    In derartigen Fällen ist die Zusage, den geplanten Gehilfenbeitrag zu leisten, in der Regel geeignet, den Haupttäter in seinem Tatentschluß zu bestärken und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit zu geben (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8, BGH NStZ-RR 1996, 374).

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NStZ 1995, 120).

    Bei der Mittäterschaft treten auch alle Mittäter' einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGHSt 39, 236; BGH NStZ 1995, 120).

  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Beihilfe zu einer Tat kann auch dadurch geleistet werden, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8-, BGH StV 1982, 517).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Bei der Mittäterschaft treten auch alle Mittäter' einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGHSt 39, 236; BGH NStZ 1995, 120).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Bei einem solchen organisierten Zusammenwirken mehrerer Personen an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten zur Erreichung eines gemeinsamen Taterfolges, wobei der einzelne Tatbeteiligte nicht an dem gesamten Geschehensablauf beteiligt ist, sondern nur einzelnen Tatbeiträge leistet, durfte sich das Landgericht nicht auf die pauschale Feststellung, ein Tatnachweis sei nicht möglich, beschränken, sondern mußte in eine Gesamtwürdigung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen unter Bedacht auf die Besonderheiten des organisierten Zigarettenschmuggels einbeziehen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vgl. auch BGHSt 20, 333, 341/342).
  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Bei einem solchen organisierten Zusammenwirken mehrerer Personen an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten zur Erreichung eines gemeinsamen Taterfolges, wobei der einzelne Tatbeteiligte nicht an dem gesamten Geschehensablauf beteiligt ist, sondern nur einzelnen Tatbeiträge leistet, durfte sich das Landgericht nicht auf die pauschale Feststellung, ein Tatnachweis sei nicht möglich, beschränken, sondern mußte in eine Gesamtwürdigung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen unter Bedacht auf die Besonderheiten des organisierten Zigarettenschmuggels einbeziehen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vgl. auch BGHSt 20, 333, 341/342).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretischen Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5 und Überzeugungsbildung 22, 25; BGH StV 1994, 580; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988 19 Nr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretischen Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5 und Überzeugungsbildung 22, 25; BGH StV 1994, 580; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988 19 Nr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    Der Annahme einer Mittäterschaft steht nicht entgegen, daß die Angeklagten in eigener Person keine tatbestandlichen Ausführungshandlungen vorgenommen haben (BGH NStZ 1993, 180).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95

    Betäubungsmittelhandel - Arbeitnehmerverhältnis - Eigennutz

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99
    In derartigen Fällen ist die Zusage, den geplanten Gehilfenbeitrag zu leisten, in der Regel geeignet, den Haupttäter in seinem Tatentschluß zu bestärken und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit zu geben (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8, BGH NStZ-RR 1996, 374).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    In der Rechtsprechung anerkannt ist aber auch die Möglichkeit einer auf den Willen des Haupttäters einwirkenden psychischen Beihilfe durch Bestärkung des Tatentschlusses (BGHSt 40, 307 [315]; BGH NStZ 1999, 609 [610]).
  • BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17

    Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend);

    Allein die festgestellte vorherige Kenntnis des Angeklagten von der Tat und sein Wille, diese als gemeinsame anzusehen, kann eine Mittäterschaft nicht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - 5 StR 155/99, NStZ 1999, 609, 610; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 25 Rn. 27 ff.).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Solches liegt hier freilich nahe, denn für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).

    Hierfür genügt auch ein Tatbeitrag, der erst im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung erbracht wird (BGH NStZ 1999, 609; vgl. auch BGHSt 48, 52, 56).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Für die Tatbeteiligung als Mittäter genügt auf der Grundlage gemeinsamen Wollens ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der nicht das Kerngeschehen umfassen muss, sondern sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NJW 1995, 142, 143; NStZ 1999, 609; 2009, 25, 26; NStZ-RR 2002, 74, 75; 2009, 199, 200).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter kann auch schon ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag ausreichen, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 39, 88, 90; BGH NStZ 1999, 609).

    Die Erbringung einer erst nach der Tat wirkenden Hilfe, hier das Leisten der Unterschriften unter den fingierten Verträgen und die Abnahme der D 2-SIM-Karten, kann das Sicherheitsgefühl der Täter gestärkt haben und dadurch eine Hilfe zur Tat darstellen (vgl. BGH NStZ 1993, 535; NStZ 1999, 609).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auf der Grundlage gemeinsamen Wollens kann dabei sogar eine bloße Mitwirkung bei der Tatvorbereitung oder eine sonstige Unterstützungshandlung ausreichen (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 685/18

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Werfen von Brandsätzen auf ein von Menschen

    Mittäterschaft erfordert dabei zwar nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - 5 StR 155/99, NStZ 1999, 609 mwN).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Doch begegnet die Begründung des angefochtenen Urteils durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil es an der für die Überzeugungsbildung gebotenen Gesamtschau aller Beweisumstände fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - 5 StR 155/99).
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben

    Hilfe zu einer Tat kann nämlich auch schon durch die bloße Zusage einer späteren Unterstützungshandlung geleistet werden, indem der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 1999 5 StR 155/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht 1999, 609).
  • BFH, 29.01.2018 - X B 122/17

    Ladungsfähige Anschrift - "Wohnungsloser" beschrifteter Briefkasten ersetzt nicht

    Selbst ein beschrifteter Briefkasten, der nicht zu einem tatsächlichen Wohnsitz gehört, wäre nur einem Postfach vergleichbar (zur Rechtslage beim Postfach eingehend BVerwG-Urteil in NJW 1999, 2608, HFR 2000, 382).
  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim versuchten Betrug (enges Verhältnis;

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04

    Vorschriftswidriges Verbringen von Ware

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04

    PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05

    PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am

  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
  • LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 14 KLs 3/08

    Betrug durch Verkauf überteuerter Immobilien als erhebliche Einnahmequelle;

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 83/07

    Bandendiebstahl: Voraussetzungen der Bandenabrede

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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1999 - 5 StR 155/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14744
BGH, 17.05.1999 - 5 StR 155/99 (https://dejure.org/1999,14744)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1999 - 5 StR 155/99 (https://dejure.org/1999,14744)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - 5 StR 155/99 (https://dejure.org/1999,14744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73d StGB; § 375 Abs. 2 AO;
    Verfall; Erweiterter Verfall;

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision - Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2000, 382
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - 5 StR 155/99
    Gemäß § 73 Abs. 1 StGB dürfen nur solche Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die der Täter durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt hat (BGHSt 28, 369; BGH StV 81, 627).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung

    Zutreffend geht die Revision des Angeklagten davon aus, daß der für einen Verfall in Betracht kommende Vermögensvorteil durch eine angeklagte und festgestellte Tat erlangt sein muß (BGHSt 28, 369; BGH StV 1981, 627; BGH, Beschl. vom 10. Juni 1998 - 3 StR 182/98; BGH, Beschl. vom 17. Mai 1999 - 5 StR 155/99; W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 17; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 73 Rdn. 6).
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