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   BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00   

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BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00 (https://dejure.org/2001,52)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00 (https://dejure.org/2001,52)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 (https://dejure.org/2001,52)
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Gewaltspielgeräte

Art. 12, 105 GG, erhöhte Besteuerung 'gewaltverherrlichender' Automatenspiele durch Gemeindesatzung ist zulässig (Bestätigung der Entscheidung des BVerwG, «Gewaltspielgeräte»)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Kommunale Vergnügungssteuer - Gewaltspielautomaten - Widerspruchsfreiheit - Berufsfreiheit - Besteuerungsgewalt - Gleichheitssatz

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; NKAG § 3 Abs. 2; ; OWiG § 118 Abs. 1; ; JöschG § 8; ; GewO §§ 33 c ff.; ; StGB § 11 Abs. 3; ; StGB § 131 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; Vergnügungssteuer-Satzung
    Erhöhte Vergnügungssteuer auf Gewaltautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 2; 105 Abs. 2 a GG; 33 RL 77/388/EWG
    Steuerrecht, Erhöhte Vergnügungssteuer für Gewaltspielautomaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1264
  • DVBl 2001, 1135
  • HFR 2001, 709
 
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Wird zitiert von ... (225)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    Eine Steuernorm kann zwar, auch wenn sie die Berufswahl nicht unmittelbar regelt, wegen ihrer Auswirkung auf die Freiheit der Berufswahl dann einer Zulassungsvoraussetzung gleichzusetzen sein, wenn die Steuer ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach es in aller Regel unmöglich macht, den angestrebten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (vgl. BVerfGE 31, 8 ; 38, 61 ).

    Der Charakter der Steuer als einer Aufwandsteuer wird nicht dadurch geändert, dass diese als Pauschsteuer mit einem monatlichen Betrag von 500 DM je Gerät erhoben wird (vgl. BVerfGE 31, 8 ).

    Die Steuerbefugnis der Länder umfasst wesensmäßig das Recht, auf den Umfang einer vom Bundesgesetzgeber erlaubten Tätigkeit irgendwie Einfluss zu nehmen und als Nebenzweck neben dem rein fiskalischen Zweck der Einnahmeerzielung auch andere Zwecke zu verfolgen (vgl. BVerfGE 31, 8 ).

    Es erscheint angemessen, die Allgemeinheit durch eine Steuer an dem Aufwand für das Vergnügen des Spielers zu beteiligen, auch wenn dadurch die Rentabilitätsgrenze der Spielautomaten herabgesetzt oder die Zahl der vom Betreiber aufgestellten Apparate vermindert worden sein sollte (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ).

    b) Die Verfassungsbeschwerde bietet keinen Anlass zur Prüfung der Frage, ob die unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes aus Praktikabilitätsgründen bislang für zulässig gehaltene pauschale Besteuerung von Spielautomaten nach der Anzahl der Geräte noch gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 31, 8 ) oder ob sie an dem individuellen wirklichen Vergnügungsaufwand als sachgerechtem Maßstab ausgerichtet werden muss, der sich wiederum in dem mit dem jeweiligen Gerät konkret erzielten Umsatz widerspiegelt.

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    b) Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift aber in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lässt (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 98, 106 ).

    Die Berufsfreiheit kann nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden; solche Regelungen können grundsätzlich aber auch durch Satzungen getroffen werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 54, 224 ; 98, 106 ).

    Eine steuerrechtliche Regelung, die Lenkungswirkungen in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfaltet, setzt keine zur Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretende Sachkompetenz voraus (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    Der Landesgesetzgeber beziehungsweise der kommunale Satzungsgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 AO), sofern die Finanzfunktion der Steuer nicht durch die Lenkungsfunktion verdrängt wird (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    Allerdings darf die Stadt Göttingen die vom Sachgesetzgeber getroffenen Entscheidungen nicht durch Lenkungsregelungen verfälschen, deren verhaltensbestimmende Wirkungen dem Regelungskonzept des Sachgesetzgebers zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    Die Steuerüberwälzung ist ein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren (vgl. BVerfGE 14, 76 ).

    Es erscheint angemessen, die Allgemeinheit durch eine Steuer an dem Aufwand für das Vergnügen des Spielers zu beteiligen, auch wenn dadurch die Rentabilitätsgrenze der Spielautomaten herabgesetzt oder die Zahl der vom Betreiber aufgestellten Apparate vermindert worden sein sollte (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ).

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    Das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2 a GG erfasst dabei nicht die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, selbst wenn sie dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpfen wie Bundessteuern (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 56 ; 69, 174 ).

    Zu diesen traditionellen Kommunalsteuern gehört auch die Vergnügungssteuer (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 56 ).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    Er kann sich dabei von finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfGE 13, 181 ).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    b) Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift aber in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lässt (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 98, 106 ).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    Die Berufsfreiheit kann nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden; solche Regelungen können grundsätzlich aber auch durch Satzungen getroffen werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 54, 224 ; 98, 106 ).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    Mit ihr soll die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belastet werden (vgl. BVerfGE 65, 325 ).
  • VG Göttingen, 07.09.1994 - 3 A 3010/92

    Besteuerung von Gewaltspielautomaten

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 7. September 1994 - 3 A 3010/92 -,.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
    Die Berufsfreiheit kann nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden; solche Regelungen können grundsätzlich aber auch durch Satzungen getroffen werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 54, 224 ; 98, 106 ).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 9.99

    Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Besteuerung von Gewaltspielautomaten;

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Deshalb kann in Bezug auf derartige Darstellungen oder Spiele nur von einer Risikolage oder einem "Gefahrenpotential" gesprochen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 - NVwZ 2001, 1264).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl liegt dann vor, wenn die Steuer ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach es in aller Regel unmöglich macht, den angestrebten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 und Kammerbeschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 - NVwZ 2001, 1264).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Die Festsetzung des Steuersatzes obliegt der der Gemeinde übertragenen Besteuerungsbefugnis (vgl. BVerfGE 40, 52, 55; 56, 64; BVerfG, NVwZ 2001, 1264, 1265).
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