Rechtsprechung
EuGH, 26.06.2003 - C-442/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendungsbereich - Dienstleistung gegen Entgelt - Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen eine Bareinlage
- Europäischer Gerichtshof
KapHag
- EU-Kommission
KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf 3. Tranche GbR gegen Finanzamt Charlottenburg.
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendungsbereich - Dienstleistung gegen Entgelt - Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen eine Bareinlage
- EU-Kommission
KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf 3. Tranche GbR gegen Finanzamt Charlottenburg
Abgaben , Mehrwertsteuer
- IWW
- Wolters Kluwer
Mehrwertsteuerliche Behandlung der Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen eine Bareinlage ; Übertragung eines Gesellschaftsanteils als Leistung der Gesellschaft gegen Entgelt; Steuerfreiheit einer Dienstleistung gegen Entgelt ; Recht auf ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen eine Bareinlage ist keine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. d. Art. 2 Nr. 1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie
- Judicialis
Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 4; ; UStG/388/EWG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendungsbereich - Dienstleistung gegen Entgelt - Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen eine Bareinlage
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Bareinlage ist kein steuerbarer Umsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
KapHag
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Vorsteuerabzug bei Aufnahme eines Neugesellschafters grundsätzlich möglich
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gesamtrechtsnachfolge
- Erbengemeinschaft
- Erbauseinandersetzung
- Teilung ohne Abfindungszahlungen
- Teilung mit Ausgleichszahlungen
- Grundstücksgemeinschaften
- Entstehung von Grundstücksgemeinschaften bzw. -gesellschaften
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Mitunternehmerschaft
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Gesellschaftsgründung
- Tausch und tauschähnlicher Umsatz: Besonderheiten bei der Umsatzsteuer
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG § 4 Nr 8 Buchst f J: 1991, UStG § ... 15 J: 1991, Richtlinie 77/388/EWG Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 19, EWGRL 388/77 Art 13, EWGRL 388/77 Art 17, EWGRL 388/77 Art 19
Bareinlage; Gesellschafteraufnahme; Hilfsumsatz; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 1649
- BB 2003, 1713
- BB 2003, 624
- DB 2003, 1611
- HFR 2003, 922
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.02.1997 - C-80/95
Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-442/01
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90, Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1997 in der Rechtssache C-80/95, Harnas & Helm, Slg. 1997, I-745, Randnrn.Der bloße Erwerb von Beteiligungen an einem Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung Ausfluss des bloßen Innehabens des Gegenstands ist (vgl. Urteil Harnas & Helm, Randnr. 15).
- EuGH, 20.06.1996 - C-155/94
Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-442/01
Wenn der Erwerb von Beteiligungen als solcher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie darstellt, so muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94, Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 33). - EuGH, 20.06.1991 - C-60/90
Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-442/01
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90, Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1997 in der Rechtssache C-80/95, Harnas & Helm, Slg. 1997, I-745, Randnrn.
- BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …
Für insoweit bezogene Dienstleistungen könnte ein uneingeschränktes Recht auf Vorsteuerabzug bestehen (vgl. EuGH-Urteile vom 26. Juni 2003 C-442/01 --KapHag--, Slg. 2003, I-6851, BFH/NV Beilage 2003, 228, Rz 43; --Kretztechnik-- in Slg. 2005, I-4357, UR 2005, 382, Rz 36 f.; BFH-Urteil vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.c bb; Grünwald, MwStR 2013, 328, 331 f.). - EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
EDM
Wenn derartige Tätigkeiten als solche keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie darstellen, muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 33, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-442/01, KapHag, Slg. 2003, I-6851, Randnrn. - EuGH, 26.05.2005 - C-465/03
EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN …
17 Demgegenüber führen das Finanzamt Linz, die österreichische und die deutsche Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs aus, auch wenn der bloße Erwerb und das bloße Halten von Aktien nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden könnten (vgl. Urteile vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90, Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111, vom 6. Februar 1997 in der Rechtssache C-80/95, Harnas & Helm, Slg. 1997, I-745, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-442/01, KapHag, Slg. 2003, I-6851), stelle die Ausgabe von Aktien durch einen Steuerpflichtigen mit dem Ziel, sein Kapital zu erhöhen, um seine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, einen steuerbaren Umsatz im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie dar.Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten umschließt gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, insbesondere auch Leistungen, die die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen umfassen (Urteil KapHag, Randnr. 36).
Der bloße Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung auf dem bloßen Eigentum an dem Gegenstand beruht und keine Gegenleistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Richtlinie ist (vgl. Urteile Harnas & Helm, Randnr. 15, KapHag, Randnr. 38, und vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 38).
Stellt der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen als solcher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie dar, so muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94, Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 33, sowie Urteile KapHag, Randnr. 40, und BBL, Randnr. 38).
24 Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Personengesellschaft bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie erbringt (Urteil KapHag, Randnr. 43).
- BFH, 11.12.2013 - XI R 38/12
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …
Für insoweit bezogene Dienstleistungen könnte ein uneingeschränktes Recht auf Vorsteuerabzug bestehen (vgl. EuGH-Urteile vom 26. Juni 2003 C-442/01 --KapHag--, Slg. 2003, I-6851, BFH/NV Beilage 2003, 228, Rz 43; --Kretztechnik-- in Slg. 2005, I-4357, UR 2005, 382, Rz 36 f.; BFH-Urteil vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.c bb; Grünwald, MwStR 2013, 328, 331 f.). - BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung …
Die Aufnahme atypisch stiller Gesellschafter sei nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 2003 Rs. C-442/01 --KapHag Renditefonds-- (Slg. 2003, I-6851, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 443) als nichtsteuerbarer Vorgang zu beurteilen.Es macht im Wesentlichen geltend: Aufgrund des bezeichneten EuGH-Urteils KapHag Renditefonds (Slg. 2003, I-6851, UR 2003, 443) sei die Ausgabe von atypisch stillen Beteiligungen zwar nicht mehr als steuerfreier Umsatz zu werten, sondern als nichtsteuerbarer Vorgang.
Dies ist nicht zutreffend; denn eine Gesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG-- (vgl. EuGH-Urteil KapHag Renditefonds, Slg. 2003, I-6851, UR 2003, 443) und deshalb auch keinen steuerbaren Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (vgl. die Nachfolgeentscheidung des BFH…, Urteil vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BFH/NV 2004, 1355).
- BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17
Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der …
Gleiches gilt für Dienstleistungen bei der Gründung oder bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Bareinlage, soweit die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt oder zu tätigen beabsichtigt (EuGH-Urteile KapHag vom 26.06.2003 - C-442/01, EU:C:2003:381, HFR 2003, 922, Rz 43; Kretztechnik, EU:C:2005:320, HFR 2005, 912, Rz 36 f.; Ryanair, EU:C:2018:834, HFR 2018, 994, Rz 30 f.; BFH-Urteile vom 01.07.2004 - V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.c bb, Rz 46; vom 06.05.2010 - V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, Rz 25;… BFH-Beschluss vom 30.04.2014 - XI R 33/11, BFH/NV 2014, 1239, Rz 31). - EuGH, 21.10.2004 - C-8/03
DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE …
Der bloße Erwerb von Beteiligungen an einem Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung auf dem bloßen Eigentum an dem Gegenstand beruht und keine Gegenleistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Richtlinie ist (vgl. Urteile Harnas & Helm, Randnr. 15, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-442/01, KapHag, Slg. 2003, I-6851, Randnr. 38).Wenn diese Tätigkeiten als solche daher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Richtlinie darstellen, muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 33, und KapHag, Randnr. 40).
- BFH, 01.07.2004 - V R 32/00
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels
Der EuGH hat hierauf mit Urteil vom 26. Juni 2003 Rs. C-442/01, KapHag (Slg. 2003, I-6851, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 443) geantwortet:. - BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11
Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und …
Den Einspruch der Klägerin, mit dem sie geltend machte, ihr stehe nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 26. Juni 2003 C-442/01 --KapHag-- (Slg. 2003, I-6851, BFH/NV Beilage 2003, 228) und dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juli 2004 V R 32/00 (BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.c bb) der Vorsteuerabzug zu, wies das FA durch Einspruchsentscheidung vom 21. September 2010 als unbegründet zurück.dd) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt auch keine Abweichung von dem EuGH-Urteil --KapHag-- in Slg. 2003, I-6851, BFH/NV Beilage 2003, 228, Rz 15 sowie den BFH-Urteilen in BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter I., Rz 5 und in BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, Rz 4, vor; denn diese betreffen Sachverhalte, in denen --anders als im Streitfall-- die jeweiligen Klägerinnen Leistungsempfängerinnen waren.
- FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
Zulässigkeit des unternehmerischen Vorsteuerabzugs im Falle eines nicht …
Gleiches gilt für die Veräußerung solcher Beteiligungen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2003 Rs C-442/01 - Kap Hag Renditefonds 35, KapHag - Rnr¨40, Slg. 2003, I-6851). - BFH, 18.11.2004 - V R 17/03
Vorsteueraufteilung nur nach Umsatzschlüssel, nicht nach Investitionsschlüssel; …
- BFH, 13.11.2003 - V R 79/01
Steuerausweis nach Ablauf der Festsetzungsfrist
- FG München, 28.01.2009 - 3 K 3141/05
Höhe des Vorsteuerabzugs einer Holding für nur zum Teil für das Unternehmen …
- FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 5 K 150/06
Abzug von Vorsteuern aus Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer AG und …
- FG Niedersachsen, 05.10.2006 - 5 K 109/05
Vorlage zur Vorabentscheidung über Fragen des Vorsteuerabzugs; Zulässigkeit des …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04
Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-437/06
Securenta - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG des Rates - …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7226/15
Umsatzsteuerliche Qualifizierung von "Mitgliedsbeiträgen" zum verbilligten Bezug …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch …
- FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als …
- BFH, 08.04.2003 - V S 13/02
Leistungsaustausch bei Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 7 K 7183/06
Umsatzsteuerpflicht von Haftungsvergütungen von Komplementär-GmbHs
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04
N - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Direkte Steuern - Besteuerung …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 7 B 7378/06
Umsatzsteuerbarkeit der an die Komplementär-GmbH gezahlten Haftungsvergütung
- EuGH, 21.10.2004 - C-8/01
Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Bestimmung des Ortes der …
- LG Köln, 31.01.2006 - 27 O 232/05
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2735/10
Vorsteuerabzug einer Holding aus Leistungsbezügen im Zusammenhang mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08
AB SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …
- BFH, 08.04.2003 - V B 209/01
Die Frage, ob die Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2012 - 2 K 2091/09
Abgrenzung der unternehmerischen von der nichtunternehmerischen Sphäre einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-465/03
Kretztechnik
- FG Hessen, 28.03.2006 - 6 V 636/06
Vorsteuer; Vorsteuerabzug; Börsengang; Kürzung; Wertpapierumsatz; Umsatz; …