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   BFH, 18.05.2005 - VIII R 107/03   

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https://dejure.org/2005,14353
BFH, 18.05.2005 - VIII R 107/03 (https://dejure.org/2005,14353)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2005 - VIII R 107/03 (https://dejure.org/2005,14353)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - VIII R 107/03 (https://dejure.org/2005,14353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § ... 169 Abs. 2 Satz 3; ; AO 1977 § 171 Abs. 4; ; AO 1977 § 173 Abs. 2; ; AO 1977 § 181 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 370; ; AO 1977 § 370 Abs. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 60 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5; ; EStG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370
    Steuerhinterziehung; Steuerberater

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanzdelikt - Steuerhinterziehung bei Einbindung des Steuerberaters

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, HGB § 255 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 4 Abs 1, AO § 370 Abs 1 Nr 1 J: 1977, AO § 169 Abs 2 S 2 J: 1977
    Anschaffungskosten; Beteiligung; Eigenkapitalvermittlungsprovision; Sonderbetriebseinnahme; Steuerhinterziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2006, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - VIII R 107/03
    Für die Einkommensteuer des Jahres 1987 waren sie erheblich, wenn der jeweilige Darlehensbetrag im Jahr 1987 --wie das FA meint-- als Sonderbetriebseinnahme (§ 15 EStG) gewinnerhöhend bei den Geschwistern als den Kommanditisten der KG zu erfassen wäre oder wenn er --entsprechend dem Hilfsantrag der Kläger-- zu einer Minderung der Anschaffungskosten und damit zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Verlustzuweisungen geführt hätte (vgl. zur Differenzierung Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).
  • BFH, 30.10.1990 - VII R 18/88

    Forderung von hinterzogener Minearlölsteuer - Unterbrechung des Ablaufs der

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - VIII R 107/03
    Anderenfalls wird es prüfen müssen, ob sich die Geschwister die Steuerverkürzung durch ihren steuerlichen Berater zurechnen lassen müssen und ob sie ggf. hinsichtlich der KG und ihres Beraters den Exkulpationsbeweis nach § 169 Abs. 2 Satz 3 AO 1977 führen können (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 18/88, BFH/NV 1991, 721, m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - VIII R 107/03
    Soweit die steuerlichen Berater der KG oder der Geschwister zu der Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, wird das FG bei entsprechender Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht (vgl. zu der Bedeutung einer Versagung der Entbindung das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1983 VIII ZR 46/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 438) diese als Zeugen zu vernehmen haben.
  • BFH, 29.10.2013 - VIII R 27/10

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch

    Jedoch darf der Steuerpflichtige im Regelfall darauf vertrauen, dass der Steuerberater die Steuererklärung richtig und vollständig vorbereitet, wenn er diesem die für die Erstellung der Steuerklärung erforderlichen Informationen vollständig verschafft hat (Senatsurteil vom 18. Mai 2005 VIII R 107/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 115; vgl. auch Hellmann in HHSp, § 370 AO Rz 226).

    Die gegenteilige Auffassung, nach der dem Steuerpflichtigen bei der Anwendung des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO das Verschulden seines Steuerberaters jedenfalls nach steuerrechtlichen Grundsätzen zugerechnet werden soll (Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 8; Senatsurteil in HFR 2006, 115 "Zurechnung der Steuerverkürzung durch den Berater"), findet im Gesetzeswortlaut keine Stütze und ist mit den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Anforderungen an die Bestimmtheit von Eingriffsrecht nicht zu vereinbaren.

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 4 K 1838/14

    Kein "grobes Verschulden" i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichterkennbarkeit der

    Jedoch darf der Steuerpflichtige im Regelfall darauf vertrauen, dass der Steuerberater die Steuererklärung richtig und vollständig vorbereitet, wenn er diesem die für die Erstellung der Steuerklärung erforderlichen Informationen vollständig verschafft hat (vgl. BFH vom 18. Mai 2005 VIII R 107/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2006, 115).
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 2 K 127/05

    Kein bedingter Vorsatz des Steuerpflichtigen bei Erfüllung der steuerlichen

    Das von den Klägern angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 2005 VIII R 107/03 könne zu keiner anderen Beurteilung führen.
  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2017 - 4 K 1838/14

    Abgabenordnung - Übernimmt der Arbeitnehmer Daten des Arbeitgebers zu

    Jedoch darf der Steuerpflichtige im Regelfall darauf vertrauen, dass der Steuerberater die Steuererklärung richtig und vollständig vorbereitet, wenn er diesem die für die Erstellung der Steuerklärung erforderlichen Informationen vollständig verschafft hat (vgl. BFH vom 18. Mai 2005 VIII R 107/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2006, 115).
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