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   BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07   

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BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07 (https://dejure.org/2008,3373)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07 (https://dejure.org/2008,3373)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07 (https://dejure.org/2008,3373)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 41 AO; § 42 AO; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 244 StPO; § 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; verdeckte Gewinnausschüttung; Steuerstrafrecht; verfassungsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung (Recht auf ein faires Verfahren; bloße Vermutung); Gestaltungsmissbrauch; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von grundrechtsgleichen Rechten durch Verurteilung eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters wegen Hinterziehung von Ertragssteuern unter Zugrundelegung einer verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Verwendung des gesetzlich nicht definierten Begriffs der verdeckten Gewinnausschüttung im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz; Unterschiedliche Einordnung eines Lizenzvertrags als Scheingeschäft bzw. als Missbrauch rechtlicher ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 41; ; AO § 42; ; AO § 370 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung; gesetzliche Bestimmtheit einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Verdeckte Gewinnausschüttung an eine Limited

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 12
  • NJW 2008, 3346
  • AnwBl 2008, 258
  • HFR 2008, 1280
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Danach darf die Freiheit der Person nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (BVerfGK 1, 145 ).

    Dabei müssen nicht nur die unmittelbaren Beweise erhoben, sondern auch die zu ihrer Würdigung erforderlichen Umstände ihrerseits im Rahmen der Beweisaufnahme aufgeklärt und zum Gegenstand der nachfolgenden Würdigung gemacht werden (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich das Fachgericht so weit von der Verpflichtung entfernt hat, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (BVerfGK 1, 145 ).

    Erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung beziehen sich auf hier nicht einschlägige besondere Beweissituationen (vgl. dazu BVerfGK 1, 145 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 ).

    Die Entscheidung eines Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter jedoch nicht schon dann, wenn das Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 286 ).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Dies verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände für den Normadressaten schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 78, 374 ; 105, 135 ).

    Art. 103 Abs. 2 GG sorgt zugleich dafür, dass im Bereich des Strafrechts nur der Gesetzgeber abstrakt-generell über die Strafbarkeit entscheidet (vgl. BVerfGE 105, 135 ).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BVerfGE 71, 108 ).

    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Dabei geht der Bundesgerichtshof bei seinen Anforderungen an die Beweiswürdigung weiterhin davon aus, dass grundsätzlich die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nur möglich, nicht aber zwingend sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 -, NStZ-RR 1997, S. 42 ; Urteil vom 28. Januar 1998 - 3 StR 575/96 -, NJW 1998, S. 1234 ; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97 -, NJW 1998, S. 2753 ).

    Seine Feststellungen dürfen sich aber nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden Verdacht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 1996 - 4 StR 442/95 -, NStZ-RR 1996, S. 202; Beschluss vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 -, NStZ-RR 1997, S. 42 ).

  • BFH, 01.02.1989 - I R 73/85

    Zusammenrechnung der Anteile von Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft nur bei

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 GG eine Vermögensminderung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFHE 156, 155 ; 183, 94 ; 199, 144 ).

    Für die Abgrenzung, ob die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht betrieblich veranlasst ist, wird bei Zuwendungen an einen beherrschenden Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person darauf abgestellt, dass die Leistung nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 119, 453 ; 156, 155 ; 203, 77 ; BGHSt 36, 21 ; 39, 146 ).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Die Entscheidung eines Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter jedoch nicht schon dann, wenn das Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 286 ).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Dieser Maßstab für die Prüfung der Besorgnis der Befangenheit ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02 -, NStZ 2003, S. 99 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 6).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
    Daneben verwendet der Bundesgerichtshof auch die Formel, das festgestellte Geschehen müsse mit objektiv hoher Wahrscheinlichkeit mit der Wirklichkeit übereinstimmen (vgl. BGH, bei Kusch, NStZ 1997, S. 376 ; BGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98 -, NJW 1999, S. 1562 ).
  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97

    Untreue in Form des Treubruchstatbestands

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des

  • BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75

    Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers

  • BGH, 07.11.1988 - 3 StR 258/88

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung innerhalb eines Konzerns -

  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

  • BFH, 10.06.1987 - I R 149/83

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verfassung - Treuhand-Vereinbarung

  • BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung an DDR-KoKo

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

  • BFH, 21.07.1976 - I R 223/74

    Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 09.07.2003 - I R 100/02

    Honorarzahlungen als vGA

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

  • BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95

    Hinweispflicht - Schriftform - Veränderung der Sachlage - Zweifelsgrundsatz -

  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Die fachgerichtliche Bewertung, dass das Verhalten der Beschwerdeführer eine konkludente Täuschung darstellt, gibt keinen Anlass für ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts (zu möglichen Prüfungsansätzen vgl. BVerfGE 57, 250 ; 95, 96 ; BVerfGK 1, 145 ; 4, 72 ; 10, 125 ; 14, 12 ).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Die richterliche Überzeugung bedarf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage, die aus rationalen Gründen den Schluss erlaubt, dass das festgestellte Geschehen mit der Wirklichkeit übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10 Rn. 9 mwN, insoweit in NStZ-RR 2011, 275 nicht abgedruckt; Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2019 - 5 A 1210/17

    Old English Bulldog

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1988 - 2 BvR 234/87 u. a. -, juris, Rn. 25, sowie Kammerbeschlüsse vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07 -, juris, Rn. 31, und vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, juris, Rn. 15 ff.
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