Rechtsprechung
BFH, 21.08.2007 - VII R 37/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 96 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Repräsentativität von gezogenen Proben einer Ausfuhrsendung; Wirksamkeit einer Teilbeschau unter Entnahme von Proben durch das Hauptzollamt; Ermessen einer Zollbehörde bezüglich des Umfangs der Untersuchung der Beschaffenheit eines Zollgutes; Voraussetzungen für eine ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 218/01
- BFH, 21.08.2007 - VII R 37/04
- BFH, 21.08.2007 - VII R 34/04
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 134/08
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 189/08
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 363/07
- EuGH, 23.09.2010 - C-323/10
- EuGH, 23.09.2010 - C-324/10
- EuGH, 23.09.2010 - C-325/10
- EuGH, 23.09.2010 - C-326/10
- EuGH, 24.11.2011 - C-323/10
Papierfundstellen
- HFR 2008, 254
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03
Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau
Auszug aus BFH, 21.08.2007 - VII R 37/04
Unter Berücksichtigung des Senatsurteils vom 16. Januar 2007 VII R 19, 35/03 (BFHE 216, 429, ZfZ 2007, 160) sei allerdings davon auszugehen, dass der bei der Probenuntersuchung beanstandete Geflügelkörper mit einem offenen Knochenbruch erstattungsfähig gewesen sei.Dabei wird zum einen zu berücksichtigen sein, dass nach dem Senatsurteil in ZfZ 2007, 160 allein die fehlende gesunde und handelsübliche Qualität der Erzeugnisse der Erstattungsfähigkeit nicht entgegensteht, falls keine Stichprobe entnommen worden ist, die den nach Art. 7 Abs. 3 VO Nr. 1538/91 vorgeschriebenen Mindestumfang aufweist.
- BFH, 30.09.2005 - XI B 183/04
Vorweggenommene Beweiswürdigung als Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 21.08.2007 - VII R 37/04
Aus dieser Vorschrift folgt u.a. das Verbot von Überraschungsentscheidungen; ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen, darf nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. September 2005 XI B 183/04, BFH/NV 2006, 318).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07
Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus …
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleichkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. August 2007 VII R 37/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 254, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490;… vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312, m.w.N.;… vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608, m.w.N.). - BFH, 11.03.2015 - V B 83/14
Zur schuldhaften Beweisvereitelung
Danach darf ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen, nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2007 VII R 37/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 254, unter II.;… BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, unter II.2.a und b;… vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, unter Gründe 2.d). - BFH, 21.04.2010 - VII B 181/09
Ausfuhrerstattung: Überraschungsentscheidung durch Annahme einer konkludent …
Aus dieser Vorschrift folgt u.a. das Verbot von Überraschungsentscheidungen; ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen, darf nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden (Senatsurteil vom 21. August 2007 VII R 37/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 254, m.w.N.).