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   EuGH, 02.04.2009 - C-134/08   

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https://dejure.org/2009,8769
EuGH, 02.04.2009 - C-134/08 (https://dejure.org/2009,8769)
EuGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - C-134/08 (https://dejure.org/2009,8769)
EuGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - C-134/08 (https://dejure.org/2009,8769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 4 Abs. 2 - Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeführte Waren, die sich jedoch ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Tyson Parketthandel

    Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 4 Abs. 2 - Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeführte Waren, die sich jedoch ...

  • EU-Kommission PDF

    Tyson Parketthandel

    Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 4 Abs. 2 - Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeführte Waren, die sich jedoch ...

  • EU-Kommission

    Tyson Parketthandel

    Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 4 Abs. 2 - Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeführte Waren, die sich jedoch ...

  • Wolters Kluwer

    Zollpflichtigkeit von nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 aus den Vereinigten Staaten als Ursprungsland eingeführten Waren

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 Art. 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollpflichtigkeit von nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 aus den Vereinigten Staaten als Ursprungsland eingeführten Waren - [Hauptzollamt Bremen gegen J. E. Tyson Parketthandel GmbH hanse j.]

  • datenbank.nwb.de

    Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Tyson Parketthandel

    Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 4 Abs. 2 - Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeführte Waren, die sich jedoch ...

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 2. April 2008 - J.E. Tyson Parketthandel GmbH hanse j. gegen Hauptzollamt Bremen

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EG) Nr 2193/2003 Art 4 Abs 2
    Übergangsregelung; USA; Zoll; Zusatzzoll

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 2193/2003 Art 4 Abs 2
    Zusatzzoll, Einfuhr von Waren, Übergangsregelung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesfinanzhof - Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2009, 630
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.11.2005 - C-136/04

    Deutsches Milch-Kontor - Ausfuhrerstattungen - Verordnungen (EWG) Nrn. 804/68,

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-134/08
    Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass die Erwägungsgründe eines Gemeinschaftsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (vgl. u. a. Urteil vom 24. November 2005, Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, Slg. 2005, I-10095, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/06

    Von der Behörde falsch berechnete Subventionen muss man nicht zurückweisen

    Das vermag indes nichts daran zu ändern, dass der --insofern maßgebliche (vgl. Urteil des EuGH vom 2. April 2009 C-134/08, HFR 2009, 630)-- Text des einschlägigen Verordnungsartikels jene Verpflichtung enger fasst, nämlich nicht nur auf die Abtretung des Erstattungsanspruchs abstellt, sondern auch darauf, ob aufgrund der Abtretung an den Zessionar gezahlt worden ist.
  • BFH, 23.06.2009 - VII R 11/07

    Diskrepanz zwischen gemeinschaftsrechtlichem Verordnungstext und Erwägungsgründen

    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 20. März 2008 VII R 11/07 (BFHE 221, 269, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 139), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebende Auslegungsfrage vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 2. April 2009 C-134/08 (ZfZ 2009, 131) wie folgt beantwortet hat:.

    Nach dem EuGH-Urteil in ZfZ 2009, 131 ist Art. 4 Abs. 2 VO Nr. 2193/2003 --anders als das FG meint-- nicht unter Berücksichtigung des 6. Erwägungsgrundes der VO Nr. 2193/2003 dahin auszulegen, dass anstatt auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung auf den erstmaligen Anwendungszeitpunkt der Zusatzzölle abzustellen ist, denn die Erwägungsgründe einer Verordnung können nicht herangezogen werden, um deren Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht, und es bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme, das der Wortlaut des Art. 4 Abs. 2 VO Nr. 2193/2003 einen redaktionellen Fehler enthält.

  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Präambel eines Rechtsakts der Union rechtlich nicht verbindlich und kann weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich zuwiderläuft (vgl. u. a. Urteile vom 25. November 1998, Manfredi, C-308/97, Slg. 1998, I-7685, Randnr. 30, vom 24. November 2005, Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, Slg. 2005, I-10095, Randnr. 32, vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16, und vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, Randnr. 40).
  • EuGH, 04.03.2020 - C-10/18

    Marine Harvest / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von

    In diesem Sinne hatte der Gerichtshof bereits mehrfach Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 76, sowie vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, EU:C:2009:229, Rn. 16).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Zwar hat die Kommission dies lediglich in einem rechtlich nicht verbindlichen Erwägungsgrund (vgl. EuGH, Urteil vom 02.04.2009, C - 134/08, BeckRS 2009, 70379, Tz. 16) ausgeführt .
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18

    Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Des Gleichen trifft es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu, dass die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, EU:C:2009:229, Rn. 16).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-562/08

    Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie

    Da die Erwägungsgründe eines Gemeinschaftsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind (Urteil vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist daher, wie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, der Hinweis im siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1248/2001 als Verweisung auf das Primärrecht und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszulegen.
  • EuGH, 28.06.2012 - C-7/11

    Ein Apotheker, der nach dem nationalen Recht auch zur Ausübung einer Tätigkeit

    Jedenfalls ist die Präambel eines Rechtsakts der Union rechtlich nicht verbindlich und kann weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteile vom 25. November 1998, Manfredi, C-308/97, Slg. 1998, I-7685, Randnr. 30, vom 24. November 2005, Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, Slg. 2005, I-10095, Randnr. 32, und vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16).
  • EuG, 21.07.2011 - T-451/10

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission

    Zum Vorbringen der Klägerin, im vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 712/2007 sei ausgeführt, dass es sich empfehle, die Ausschreibung unter der Zuständigkeit der Kommission durchzuführen, ist darauf hinzuweisen, dass die Erwägungsgründe eines Rechtsakts der Union nicht verbindlich sind und nicht erfolgreich angeführt werden können, um von dessen Bestimmungen abzuweichen oder diese in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Erwägungsgründe der Verordnung Nr. 884/2006 sind nach der Rechtsprechung nicht verbindlich und können nicht erfolgreich angeführt werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen oder diese in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil Tyson Parketthandel, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-360/09

    Pfleiderer - Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag

    Vgl. Urteil vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel (C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.01.2018 - T-818/14

    BSCA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte

  • BFH, 24.03.2011 - VII B 154/10

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des

  • FG Düsseldorf, 12.06.2019 - 4 K 754/18

    Ausschluss von der Zollaussetzung unabhängig von Umfang, Bedeutung oder Funktion

  • FG Düsseldorf, 20.02.2013 - 4 K 2960/12

    Zollrechtliche Tarifierung eines diätetischen Lebensmittels als Arznei

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