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   BFH, 03.12.2008 - X R 26/08   

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https://dejure.org/2008,9428
BFH, 03.12.2008 - X R 26/08 (https://dejure.org/2008,9428)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2008 - X R 26/08 (https://dejure.org/2008,9428)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - X R 26/08 (https://dejure.org/2008,9428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besuch einer Schule der britischen Streitkräfte; Ergänzungsschulen und Ersatzschulen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG; Versagung des Abzugs von Schulgeld als Sonderausgabe verstößt weder gegen Art. 3 GG noch gegen Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; ; EGV Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine steuerliche Berücksichtigung von Schuldgeldzahlungen an eine den Status einer " ausländischen Schule im Ausland" habenden und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Schule

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf eine steuerliche Berücksichtigung von Schuldgeldzahlungen an eine den Status einer " ausländischen Schule im Ausland" habenden und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Schule

  • datenbank.nwb.de

    Kein Abzug von Schulgeldzahlungen an einen ausländischen, jedoch der EU angehörigen staatlichen Anbieter von Schulleistungen; kein Verstoß gegen Art. 3 GG und gegen Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf eine steuerliche Berücksichtigung von Schuldgeldzahlungen an eine den Status einer " ausländischen Schule im Ausland" habenden und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Schule

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9, GG Art 3 Abs 1, GG Art 7 Abs 4, EG Art 18, EG Art 39, EG Art 43
    Diskriminierung; Gemeinschaftsrecht; Schulgeld; Sonderausgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2009, 661
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. September 2007 Rs. C-76/05 (Slg. 2007, I-6849) berühre den Streitfall nicht.

    Der EuGH habe mit seinem Urteil in Slg. 2007, I-6849 entschieden, dass Art. 18 EGV einer Regelung entgegenstehe, die vorsehe, dass Schulgeldzahlungen an bestimmte Schulen im Inland als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt werden könnten, diese Möglichkeit aber in Bezug auf Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell ausschließe.

    Ausweislich der Auskunft des Niedersächsischen Kultusministeriums habe die Y-Schule den Status einer "ausländischen Schule im Ausland", so dass entgegen der Auffassung des Niedersächsischen FG das Urteil des EuGH in Slg. 2007, I-6849 auch den hier zu entscheidenden Sachverhalt erfasse.

    In der Rechtssache in Slg. 2007, I-6849 hat der EuGH ausdrücklich festgestellt, dass Unterricht in bestimmten Einrichtungen, die zu einem staatlichen Bildungssystem gehören oder ganz oder hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, vom Begriff der Dienstleistungen i.S. von Art. 50 EGV ausgeschlossen sind.

    Der EuGH hat ferner festgestellt, dass der Staat durch die Errichtung und Erhaltung eines solchen staatlichen Bildungssystems, das in der Regel aus dem Staatshaushalt und nicht von den Schülern oder ihren Eltern finanziert wird, keine gewinnbringende Tätigkeit aufnehmen wollte, sondern vielmehr auf sozialem, kulturellem und bildungspolitischem Gebiet seine Aufgaben gegenüber seinen Bürgern erfülle (EuGH-Urteil in Slg. 2007, I-6849, Rz 39; s. auch Kluth, in: Calliess/Ruffert, EUV/EGV, 3. Aufl., Art. 49, 50 Rz 12).

    Ein Verstoß gegen die Freizügigkeit i.S. des Art. 18 EGV, den der EuGH im Urteil in Slg. 2007, I-6849 für den Fall bejaht, dass eine Verletzung der Art. 49, 50 EGV --wie hier-- nicht vorliegt, ist zu verneinen.

  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind; sie bedürfen --im Gegensatz zu Ersatzschulen-- keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen; Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615).

    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/02, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.; vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04

    Schulgeld für eine US-amerikanische Schule auf deutschem Staatsgebiet als

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/02, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.; vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).

    Die Kläger, deren Tochter eine nicht in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogene Schule besucht hat, werden nicht gleichheitswidrig benachteiligt im Vergleich zu Steuerpflichtigen mit Kindern, die eine in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogene Schule i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG besuchen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1881).

  • FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    In der Versagung des Abzugs der Schulgeldzahlungen an einen ausländischen, jedoch der Europäischen Union angehörigen staatlichen Anbieter von Schulleistungen liegt keine Diskriminierung i.S. des Art. 12 EGV, weil auch Schulgeldzahlungen an eine deutsche staatliche Schule --ohne Verstoß gegen die Verfassung-- nicht abgezogen werden können (vgl. dazu Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. März 1998 II 459/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1316; Stöcker in Bordewin/Brandt, § 10 EStG Rz 779).
  • BVerfG, 16.04.2004 - 2 BvR 88/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung der Anerkennung von

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dient der Erfüllung der staatlichen Pflicht, Privatschulen i.S. von Art. 7 Abs. 4 GG zu fördern (BVerfG-Beschluss vom 16. April 2004 2 BvR 88/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 951; Stellungnahme des X. Senats, wiedergegeben im BFH-Urteil vom 5. April 2006 XI R 1/04, BFHE 213, 345, BStBl II 2006, 682).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02

    Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/02, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.; vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/02, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.; vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).
  • BFH, 05.04.2006 - XI R 1/04

    Abzug von an eine Europäische Schule geleistetes Schulgeld

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dient der Erfüllung der staatlichen Pflicht, Privatschulen i.S. von Art. 7 Abs. 4 GG zu fördern (BVerfG-Beschluss vom 16. April 2004 2 BvR 88/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 951; Stellungnahme des X. Senats, wiedergegeben im BFH-Urteil vom 5. April 2006 XI R 1/04, BFHE 213, 345, BStBl II 2006, 682).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 32/02

    Verbilligte Wohnungsvermietung

    Auszug aus BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/02, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.; vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 24/09

    Abziehbarkeit des an eine niederländische Hochschule (Hogeschool) gezahlten

    Zwar ist ein Verstoß gegen die Freizügigkeit i.S. des Art. 18 EG (jetzt Art. 21 AEUV) nach Auffassung des EuGH dann zu prüfen, wenn keine Verletzung des Art. 49 und 50 EG (jetzt Art. 56 und 57 AEUV) vorliegt (siehe dazu Senatsurteil vom 3. Dezember 2008 X R 26/08, BFH/NV 2009, 902).

    § 52 Abs. 24b EStG n.F. verstößt jedoch nicht gegen Art. 18 EG (jetzt Art. 21 AEUV), da auch eine staatliche inländische Schule nicht von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. erfasst wäre und ein Sonderausgabenabzug für das entsprechende Schulgeld nicht in Betracht käme (ebenso Senatsurteil in BFH/NV 2009, 902; FG Münster, Urteil vom 19. Juni 2009  14 K 1652/06 E, EFG 2010, 49; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 277).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

    Zum einen wird ein solches Gewohnheitsrecht von den Klägern lediglich behauptet, zum anderen wäre das Lycée als staatliche ausländische Schule nicht von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG erfasst (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 2008 X R 26/08, BFH/NV 2009, 902; FG Münster, Urteil vom 19. Juni 2009  14 K 1652/06 E, EFG 2010, 49).

    Wenn ein Kind von in der Bundesrepublik ansässigen Steuerpflichtigen eine inländische Schule besucht, ist die Freizügigkeit von der Versagung des Abzugs des Schulgelds nicht betroffen (so auch Senatsurteil in BFH/NV 2009, 902).

  • FG Münster, 14.04.2011 - 3 K 1387/08

    Einheitsbewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages eines mit einem

    Nach dem Beschluss vom 18.02.2009 (1 BvR 1334/07, HFR 2009, 661) habe das BVerfG im Beschluss vom 13.04.2010 (1 BvR 3515/08, HFR 2010, 862) erneut verfassungsrechtliche Zweifel an der Einheitsbewertung geäußert und die Finanzgerichte aufgefordert, eine Vorlage an das BVerfG zu veranlassen.
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