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   BFH, 21.12.2009 - V R 10/09   

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https://dejure.org/2009,17054
BFH, 21.12.2009 - V R 10/09 (https://dejure.org/2009,17054)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2009 - V R 10/09 (https://dejure.org/2009,17054)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - V R 10/09 (https://dejure.org/2009,17054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer Rechtsansicht außerhalb eines anhängigen Verfahrens

  • openjur.de

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer Rechtsansicht außerhalb eines anhängigen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; FGO § 51 Abs. 1
    Misstrauen der Unparteilichkeit eines Richters bei Stellungnahme zu einer für einen Rechtsstreit bedeutsamen Frage i.R.e. Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit bzgl. eines Richters bei einer für das Prozessziel der Beteiligten nachteiligen Äußerung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer Rechtsansicht außerhalb eines anhängigen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer Rechtsansicht außerhalb eines anhängigen Verfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2010, 959
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Entscheidend für die Frage der Befangenheit ist, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 37 f.; BFH-Beschlüsse vom 25. August 2009 V S 10/07, BFH/NV 2009, 1900; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

    Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Rechtsauffassung als vernünftigerweise einzig vertretbare bezeichnet wird, obwohl gewichtige Gegenargumente bekannt sind, wenn Gegenargumente lächerlich gemacht oder Vertreter der Gegenansicht abwertend beurteilt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 16; BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 58) oder wenn Inhalt und Zeitpunkt oder Ort der Meinungsäußerung den Verdacht entstehen lassen, mit der Meinungsäußerung solle das Ergebnis eines bestimmten bereits anhängigen oder erwarteten Verfahrens beeinflusst werden (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 82, 30).

  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 6658/03

    Die Hochschule als Unternehmerin?

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Beim V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ist unter dem Az. V R 10/09 die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 11. Dezember 2008 5 K 6658/03 U (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1060) anhängig.

    In diesem Rahmen wies Richter am BFH X auch auf das Urteil des FG Münster in EFG 2009, 1060 hin.

  • BFH, 30.11.1995 - V R 39/94

    Beginn des Zinslaufs für Prozeßzinsen (§ 236 AO) bei erfolgreicher Klage gegen

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Ausnahmsweise kann die Äußerung einer Rechtsauffassung außerhalb des Verfahrens aber ein Ablehnungsgrund sein, wenn ihre Diktion oder das Umfeld, in dem sie gemacht wurde, bei objektiver Betrachtungsweise Zweifel an der Offenheit des Richters für Gegenargumente entstehen lässt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 XI B 51/97, BFH/NV 1998, 595; vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58).

    Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Rechtsauffassung als vernünftigerweise einzig vertretbare bezeichnet wird, obwohl gewichtige Gegenargumente bekannt sind, wenn Gegenargumente lächerlich gemacht oder Vertreter der Gegenansicht abwertend beurteilt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 16; BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 58) oder wenn Inhalt und Zeitpunkt oder Ort der Meinungsäußerung den Verdacht entstehen lassen, mit der Meinungsäußerung solle das Ergebnis eines bestimmten bereits anhängigen oder erwarteten Verfahrens beeinflusst werden (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 82, 30).

  • BFH, 22.10.1997 - XI B 51/97
    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Ausnahmsweise kann die Äußerung einer Rechtsauffassung außerhalb des Verfahrens aber ein Ablehnungsgrund sein, wenn ihre Diktion oder das Umfeld, in dem sie gemacht wurde, bei objektiver Betrachtungsweise Zweifel an der Offenheit des Richters für Gegenargumente entstehen lässt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 XI B 51/97, BFH/NV 1998, 595; vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58).
  • BFH, 23.08.1995 - I R 167/94

    Wirkungen der wissenschaftlichen Stellungnahme eines Richters für die Frage

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Ausnahmsweise kann die Äußerung einer Rechtsauffassung außerhalb des Verfahrens aber ein Ablehnungsgrund sein, wenn ihre Diktion oder das Umfeld, in dem sie gemacht wurde, bei objektiver Betrachtungsweise Zweifel an der Offenheit des Richters für Gegenargumente entstehen lässt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 XI B 51/97, BFH/NV 1998, 595; vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Entscheidend für die Frage der Befangenheit ist, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 37 f.; BFH-Beschlüsse vom 25. August 2009 V S 10/07, BFH/NV 2009, 1900; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 70/05

    Unternehmereigenschaft einer Industriekammer und Handelskammer

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Richter am BFH X hat in seiner dienstlichen Äußerung vom 2. Dezember 2009 erklärt, dass er im Anschluss an die Darstellung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Urteil vom 4. Juni 2009 C-102/08, Salix, BFH/NV 2009, 1222) und des BFH (Urteile vom 20. August 2009 V R 70/05, BFH/NV 2009, 2077, und V R 30/06, BFH/NV 2009, 2080) und einer Reihe von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung des EuGH und des BFH auf das Urteil des FG Münster hingewiesen und im Wortlaut u. a. Folgendes ausgeführt habe:.
  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Rechtsauffassung als vernünftigerweise einzig vertretbare bezeichnet wird, obwohl gewichtige Gegenargumente bekannt sind, wenn Gegenargumente lächerlich gemacht oder Vertreter der Gegenansicht abwertend beurteilt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 16; BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 58) oder wenn Inhalt und Zeitpunkt oder Ort der Meinungsäußerung den Verdacht entstehen lassen, mit der Meinungsäußerung solle das Ergebnis eines bestimmten bereits anhängigen oder erwarteten Verfahrens beeinflusst werden (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 82, 30).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-102/08

    SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Richter am BFH X hat in seiner dienstlichen Äußerung vom 2. Dezember 2009 erklärt, dass er im Anschluss an die Darstellung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Urteil vom 4. Juni 2009 C-102/08, Salix, BFH/NV 2009, 1222) und des BFH (Urteile vom 20. August 2009 V R 70/05, BFH/NV 2009, 2077, und V R 30/06, BFH/NV 2009, 2080) und einer Reihe von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung des EuGH und des BFH auf das Urteil des FG Münster hingewiesen und im Wortlaut u. a. Folgendes ausgeführt habe:.
  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus BFH, 21.12.2009 - V R 10/09
    Richter am BFH X hat in seiner dienstlichen Äußerung vom 2. Dezember 2009 erklärt, dass er im Anschluss an die Darstellung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Urteil vom 4. Juni 2009 C-102/08, Salix, BFH/NV 2009, 1222) und des BFH (Urteile vom 20. August 2009 V R 70/05, BFH/NV 2009, 2077, und V R 30/06, BFH/NV 2009, 2080) und einer Reihe von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung des EuGH und des BFH auf das Urteil des FG Münster hingewiesen und im Wortlaut u. a. Folgendes ausgeführt habe:.
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

  • BFH, 22.10.1997 - X B 228/96
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Dafür, dass diese Ausdruck einer unsachlichen oder willkürlichen Einstellung ist oder eine Bereitschaft, sich mit anderen Auffassungen auseinanderzusetzen, fehlt, bieten die Äußerungen keine Anhaltspunkte (vgl. BFH, HFR 2010, 959, 960, juris Rn. 11).
  • FG Hamburg, 02.11.2015 - 3 K 225/14

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Richterablehnung nach Einlassung,

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der ablehnende Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hätte, die Voreingenommenheit der abgelehnten Richterin zu befürchten (vgl. Beschlüsse BFH vom 21.12.2009 V R 10/09, HFR 2010, 959; vom 25.08.2009 V S 10/07, BFHE 226, 109, BStBl II 2009, 1019; BVerfG vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 37 f.).
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