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   BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10   

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https://dejure.org/2011,3524
BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10 (https://dejure.org/2011,3524)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2011 - VI R 37/10 (https://dejure.org/2011,3524)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - VI R 37/10 (https://dejure.org/2011,3524)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen - Medizinische Indikation - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • openjur.de

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen; Medizinische Indikation; Grundsatz der freien Beweiswürdigung; Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33, FGO § 96, EStG § 33, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 1
    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen - Medizinische Indikation - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen - Medizinische Indikation - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 EStG 1997, § 96 FGO, § 33 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 1997, § 12 Nr 1 EStG 2002
    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen - Medizinische Indikation - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen – Medizinische Indikation – Grundsatz der freien Beweiswürdigung – Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • rewis.io

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen - Medizinische Indikation - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen - Medizinische Indikation - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 1; EStG § 33
    Abzug von Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Außergewöhnliche Belastungen: Besuch einer Schule für Hochbegabte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hochbegabung steuerlich absetzbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug von Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können außergewöhnliche Belastungen darstellen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für den Besuch einer Hochbegabten-Schule

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für den Besuch einer Hochbegabten-Schule

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kosten für ausländisches Internat als außergewöhnliche Belastung

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Kosten für den Besuch einer Schule für Hochbegabte sind steuerlich außergewöhnliche Belastungen (Diana Ramm)

  • reha-recht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Kosten für den Besuch einer Schule für Hochbegabte sind steuerlich außergewöhnliche Belastungen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 25
  • NJW 2011, 3183
  • BStBl II 2013, 783
  • HFR 2011, 985
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10
    An dem Erfordernis einer vorherigen amts- oder vertrauensärztlichen Begutachtung zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme, die auch zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) gehören könnte, hält der erkennende Senat jedoch seit dem Senatsurteil vom 11. November 2010 VI R 17/09 (BFHE 232, 40) nicht länger fest.

    § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG steht dem Abzug dieser Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG nicht entgegen (Senatsurteil in BFHE 232, 40, m.w.N.).

    Die Vorschrift erfasst nur Kosten, die zur schulischen Förderung des Kindes aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen aufgewendet werden (Senatsurteil in BFHE 232, 40, m.w.N.).

    Dieser medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen (Senatsurteil in BFHE 232, 40), es sei denn, es liegt ein für jedermann offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor (Senatsurteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, m.w.N.).

    Ein solches Gutachten kann daher nicht als Nachweis für die Richtigkeit des klägerischen Vortrags gewertet werden (Senatsurteil in BFHE 232, 40, m.w.N.).

    Der Senat entnimmt dies der Regelung des § 33a Abs. 5 EStG, durch die eine doppelte Steuerermäßigung, nach § 33 und § 33a EStG, vermieden werden soll (Senatsurteil in BFHE 232, 40, m.w.N.).

  • FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05

    Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10
    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1453 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG München vom 29. Mai 2008  15 K 3058/05 und die geänderten Einkommensteuerbescheide für 2001 und für 2002 in der Weise zu ändern, dass unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung im Jahr 2001 unter Wegfall des bisher gewährten Ausbildungsfreibetrags ein Betrag in Höhe von 22.664 DM und im Jahr 2002 ein Betrag in Höhe von 16.263 EUR zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zugelassen werden.

  • BFH, 15.03.2007 - III R 28/06

    Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10
    Sie sind auch dann zwangsläufig, wenn sie der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, unter der ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind des Steuerpflichtigen leidet (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08

    Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10
    Damit liegen dem Urteil insoweit nicht mehr existierende Bescheide zu Grunde, so dass auch das Urteil des FG insoweit keinen Bestand haben kann (§ 127 FGO; vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. Mai 2010 VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10
    Dieser medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen (Senatsurteil in BFHE 232, 40), es sei denn, es liegt ein für jedermann offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor (Senatsurteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, m.w.N.).
  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10
    Aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 68/14

    Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter

    Denn das Nachweiserfordernis soll Aufschluss darüber geben, ob eine Behandlungsmethode im Zeitpunkt der Behandlung medizinisch indiziert und die angefallenen Aufwendungen daher zwangsläufig zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit entstanden sind (vgl. Senatsurteile vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783; vom 5. Oktober 2011 VI R 20/11, BFH/NV 2012, 38; vom 14. November 2013 VI R 20/12, BFHE 244, 285, BStBl II 2014, 456).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 20/12

    Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift als außergewöhnliche

    Dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufig sind vielmehr die medizinisch indizierten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, die in einem Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sind, es sei denn, der erforderliche Aufwand steht zum tatsächlichen in einem offensichtlichen Missverhältnis (Senatsurteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783; vom 5. Oktober 2011 VI R 20/11, BFH/NV 2012, 38).

    In einem solchen Fall fehlt es an der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderlichen Angemessenheit (Senatsurteil in BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783).

  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 7 K 1940/17

    Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter

    Das Nachweiserfordernis soll Aufschluss darüber geben, ob eine Behandlungsmethode im Zeitpunkt der Behandlung medizinisch indiziert und die anfallenden Aufwendungen zwangsläufig zum Zweck der Heilung oder Linderung der Krankheit entstanden sind (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 4009/15

    Abzug von Schulgeldzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

    Eine Abkehr von dieser Rechtsprechung erfolgte mit zwei Urteilen vom 11.11.2010 VI R 17/09 (BFHE 232, 40, BStBl II 2011, 969) und vom 12.5.2011 VI R 37/10 (BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783), die den Besuch einer staatlich anerkannten Privatschule mit einem integrierten Legastheniezentrum und den Besuch einer schottischen Schule im Falle eines hochbegabten Kindes betrafen.

    In seinem Urteil vom 12.5.2011 VI R 37/10 (BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783) hat der BFH auf die vorgenannte Entscheidung Bezug genommen und damit offensichtlich an den bisherigen Rechtsprechungsgrundsätzen festhalten wollen.

  • FG Münster, 27.01.2017 - 4 K 3471/15

    Anerkennung von Seminaren zur Behandlung und Förderung von hochproblematischen

    Medizinisch indiziert (angezeigt) ist dabei nicht nur das medizinisch Notwendige im Sinne einer Mindestversorgung, sondern jedes diagnostische oder therapeutische Verfahren, dessen Anwendung in einem Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt (angezeigt) ist (BFH-Urteile vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783; vom 5. Oktober 2011 VI R 20/11, BFH/NV 2012, 38).

    Der medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen, es sei denn, es liegt - was im Streitfall nicht der Fall ist - ein für jedermann erkennbares offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor (BFH-Urteile vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783; vom 5. Oktober 2011 VI R 20/11, BFH/NV 2012, 38).

    In einem solchen Fall sind nach der gesellschaftlichen Anschauung Pflegekinder nicht von leiblichen Kindern zu differenzieren, deren medizinisch notwendige Krankheitskosten als zwangsläufige Aufwendungen des Steuerpflichtigen anzusehen sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783).

  • FG Nürnberg, 04.05.2016 - 3 K 915/15

    Einkommensteuerliche Ansetzung eines Haushaltsersparnisbetrages bei den Kosten

    Dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufig sind vielmehr die medizinisch indizierten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, die in einem Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sind, es sei denn, der erforderliche Aufwand steht zum tatsächlichen in einem offensichtlichen Missverhältnis (BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783; vom 5. Oktober 2011 VI R 20/11, BFH/NV 2012, 38; vom 14. November 2013 VI R 20/12, BFHE 244, 285, BStBl II 2014, 456).

    In einem solchen Fall fehlt es an der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderlichen Angemessenheit (BFH-Urteil in BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783).

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 21/12

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.11.2013 VI R 20/12 - Aufwendungen für die

    Dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufig sind vielmehr die medizinisch indizierten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, deren Anwendung in einem Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt ist, es sei denn, der erforderliche Aufwand steht zum tatsächlichen in einem offensichtlichen Missverhältnis (Senatsurteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783; vom 5. Oktober 2011 VI R 20/11, BFH/NV 2012, 38).

    In einem solchen Fall fehlt es an der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderlichen Angemessenheit (Senatsurteil in BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783).

  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

    Im Unterschied zu den vom BFH in jüngster Zeit entschiedenen Fällen (vgl. Urteile vom 11. November 2010 VI R 17/09, BFHE 232, 40, BFH/NV 2011, 503, und vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, Deutsches Steuerrecht 2011, 1504, BFH/NV 2011, 1605, jeweils m.w.N.) ist im Streitfall jedoch weder vorgetragen worden noch erkennbar, dass der Besuch des Internats wegen einer möglichen Krankheit des R, wie z.B. einer Lese- und Rechtschreibschwäche, oder wegen einer möglichen Hochbegabung medizinisch indiziert war.
  • BFH, 19.11.2015 - VI R 45/14

    Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes

    Bei Vorliegen einer Hochbegabung können Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen, die medizinisch indiziert sind, unmittelbare Krankheitskosten darstellen und deshalb nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein (Senatsurteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783).
  • BFH, 09.05.2012 - X R 43/10

    Kein Sonderausgabenabzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten

    Zwar geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Krankheitskosten --ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung-- dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen, wobei sie auch dann zwangsläufig sind, wenn sie der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, unter der ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind des Steuerpflichtigen leidet (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, m.w.N.).
  • FG Münster, 16.11.2011 - 10 K 200/10

    Kosten einer Diätverpflegung, Fahrkostenerstattung an Verlobte, Kosten einer

  • FG Köln, 20.03.2019 - 4 K 1961/16

    Außergewöhnliche Belastungen für Aufwendungen durch Fahrten eines Kindes mit

  • FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie zur Behandlung einer

  • FG Niedersachsen, 22.11.2012 - 14 K 237/12

    Absetzbarkeit der Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage bei den Einkünften aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2013 - 1 K 2747/12

    Außergewöhnliche Belastungen durch Aufwendungen für ein hochbegabtes Kind

  • FG München, 15.12.2020 - 15 K 2606/19

    Aufwendungen für Heilbehandlung - Nachweiserfordernis

  • FG München, 26.10.2015 - 7 K 596/13

    Operative Beseitigung von Lipödemen durch Liposuktion (Fettabsaugung) als

  • FG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 K 11/14
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