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   BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10   

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BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10 (https://dejure.org/2011,2472)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 9 C 4.10 (https://dejure.org/2011,2472)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 (https://dejure.org/2011,2472)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 VwGO, § 40 Abs 3 FGO, § 85 AO 1977, § 182 AO 1977, § 184 AO 1977
    Schadensersatzanspruch der Gemeinde wegen fehlerhafter Festsetzung des Steuermessbetrags durch das Finanzamt

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Klagebefugnis im Streit um Sekundäransprüche gegen das Finanzamt wegen eines Gewerbesteuermessbescheides allein nach § 42 Abs. 2 VwGO; Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz des durch Fehler der zuständigen Landesfinanzbehörde bei der Festsetzung des ...

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde wegen fehlerhafter Festsetzung des Steuermessbetrags durch das Finanzamt

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde wegen fehlerhafter Festsetzung des Steuermessbetrags durch das Finanzamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis; Gewerbesteuer; Gewerbesteuermessbescheid; Besteuerungsgrundlagen; Folgenbeseitigungsanspruch; Herstellungsanspruch; Geldersatzanspruch; Gemeinden; Selbstverwaltungsrecht; Finanzhoheit; Finanzausstattung; Aufgabenerfüllung; Einnahmeminderung; Erträge; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch der Gemeinde wegen Fehlern des Finanzamts

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fehler des Finanzamtes - Pech für die Gemeinde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzanspruch einer Gemeinde wegen Fehlern des Finanzamts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen Fehlern des Finanzamts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Gemeinde wegen Fehlern des Finanzamts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz der Gemeinde wegen Fehler des Finanzamts

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Kein finanzieller Ausgleich für Gemeinden bei Fehlern des Finanzamts

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer: Keine Haftung des Finanzamtes gegenüber der Kommune

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Pech für die Gemeinde

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Pech für die Gemeinde

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer: Keine Haftung des Finanzamtes gegenüber der Kommune

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gemeinde erhält keinen Schadensersatz wegen Finanzamtsfehlern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 34
  • NVwZ 2011, 1388
  • DVBl 2011, 1433
  • DÖV 2012, 118
  • HFR 2012, 218
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 294/05

    Zurechnung des Verschuldens eines mit Straßenbauarbeiten beauftragten

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Zwar kommt grundsätzlich die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse in Betracht, wenn eine besonders enge, mit einem privatrechtlichen Schuldverhältnis vergleichbare Beziehung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis für eine angemessene Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt (BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 294/05 - NJW-RR 2007, 457 m.w.N.).

    Das ist bisher anerkannt worden etwa für die öffentlich-rechtliche Verwahrung (BGH, Urteil vom 12. April 1951 - III ZR 87/50 - BGHZ 1, 369), für die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag (Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 A 1.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 19) oder für das Verhältnis zwischen den Trägern der Baulast sich kreuzender Straßen und Eisenbahnen (BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 a.a.O. S. 458).

    Es gibt jedoch kein über die Gesetzesbindung hinausreichendes Geflecht wechselseitiger Pflichten, die eine schuldrechtliche Sonderbeziehung zwischen Landesfinanzbehörden und Gemeinden bei der Verwaltung der Gewerbesteuer begründen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 a.a.O.).

  • BFH, 30.01.1976 - III R 60/74

    Ausschluß eines Klagerechts - Gemeinde - Grundsteuermeßbetragsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Aus dieser Kompetenzaufteilung folgt zugleich, dass die Gemeinden nicht mehr Rechte haben können, als ihnen durch Landesgesetz übertragen wurde (vgl. BFH, Urteil vom 30. Januar 1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285 ).

    Darüber hinaus schließt § 40 Abs. 3 FGO ein Klagerecht der Gemeinden gegen Steuermessbescheide der Finanzämter grundsätzlich aus (vgl. BFH, Urteil vom 30. Januar 1976 a.a.O. S. 286 f.).

    Demzufolge kann aus Art. 106 Abs. 6 GG auch kein Recht der Gemeinden auf Erlass bestimmter Steuermessbescheide (BFH, Urteil vom 30. Januar 1976 a.a.O.) oder - wie hier geltend gemacht - auf Ausgleich des durch Fehler im Steuermessbetragsverfahren verursachten Steuerausfalls hergeleitet werden.

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    a) Der Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist; er ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustandes gerichtet (Urteile vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 ).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der hier der Sache nach geltend gemachte "Folgenentschädigungsanspruch" als Surrogat für einen nicht (mehr) zu realisierenden Herstellungsanspruch in der vorliegenden Konstellation überhaupt in Betracht kommt (vgl. Urteile vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 34.88 - BVerwGE 82, 24 und vom 26. August 1993 a.a.O. S. 117).

  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Eine Beeinträchtigung des Schutzbereichs der kommunalen Finanzhoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG kann nur angenommen werden, wenn eine nachhaltige, von der Gemeinde nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung ihrer Finanzspielräume vorliegt (im Anschluss an das Urteil vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 6.00 - BVerwGE 112, 253 ).

    Ausgehend davon kann sich eine Gemeinde dann gegen finanzielle Belastungen durch staatliches Handeln wenden, wenn sie eine nachhaltige, von ihr nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung ihrer Finanzspielräume darlegt und nachweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 - NVwZ 1999, 520 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 25. März 1998 - BVerwG 8 C 11.97 - BVerwGE 106, 280 und vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 6.00 - BVerwGE 112, 253 ).

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Mangels gesetzlicher Vorschriften kann der Folgenbeseitigungsanspruch auch keine vom Herstellungsanspruch losgelöste Haftung für Schäden begründen, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln entstanden sind (vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 47 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08

    Zum Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz von Gewerbesteuerausfall nach Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29. März 2010 (KStZ 2011, 33 = VBlBW 2010, 437) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    a) Der Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist; er ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustandes gerichtet (Urteile vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 ).
  • BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Das Verhältnis zwischen beiden wird nicht durch Abreden, sondern ausschließlich durch gesetzliche Kompetenzzuweisung bestimmt (vgl. dazu schon Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 A 10.59 - BVerwGE 12, 253 ).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof darauf abgestellt, dass damit den Gemeinden weder eine bestimmte Höhe des Steueraufkommens noch die Gewerbesteuer als solche von Verfassungs wegen garantiert ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185, 2189/04 - BVerfGE 125, 141 ).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der hier der Sache nach geltend gemachte "Folgenentschädigungsanspruch" als Surrogat für einen nicht (mehr) zu realisierenden Herstellungsanspruch in der vorliegenden Konstellation überhaupt in Betracht kommt (vgl. Urteile vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 34.88 - BVerwGE 82, 24 und vom 26. August 1993 a.a.O. S. 117).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 A 1.83

    Wasserstraßen - Ölverschmutzung - Beseitigungspflicht - Kostenerstattung

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

  • BVerwG, 25.03.1998 - 8 C 11.97

    Zulässigkeit einer horizontalen Umlage; Bestimmung fiktiver Hebesätze

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Von einer Verletzung des Rechts einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes auf finanzielle Eigenverantwortung ist erst dann auszugehen, wenn der Kernbereich der finanziellen Eigenverantwortung dieser Körperschaften angetastet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 - BVerfGE 56, 298 ), mithin deren Finanzspielräume nachhaltig in einer Weise eingeschränkt werden, die von ihnen nicht mehr zu bewältigen und hinzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 - BVerwGE 140, 34 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (zuletzt etwa Urteil vom 15. Juni 2011 - BVerwG 9 C 4.10 - BVerwGE 140, 34 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 161) hat das Verwaltungsgericht die in § 42 Abs. 2 VwGO normierte Sachurteilsvoraussetzung der Klagebefugnis entsprechend auch auf die allgemeine Leistungsklage angewendet.
  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18

    Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht

    Denn die Entstehung eines Folgenbeseitigungsanspruchs setzt voraus, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert (Senat, Urteil vom 3. Februar 2005 aaO S. 989 = juris Rn. 10; BVerwGE 140, 34, 37 Rn. 18 mwN).
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