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   BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10   

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https://dejure.org/2015,10289
BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10 (https://dejure.org/2015,10289)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10 (https://dejure.org/2015,10289)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2015 - 1 BvR 1432/10 (https://dejure.org/2015,10289)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 5 Abs 2 BewG 1991, § 6 Abs 2 BewG 1991, § 1922 Abs 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 14 Abs 1 durch kumulative Belastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer

  • Betriebs-Berater

    Doppelbelastung durch ErbSt- und ESt bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 14 Abs 1 durch kumulative Belastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2; EStG § 11
    Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einkommen- und Erbschaftsteuer: Zinsansprüche sind doppelt steuerpflichtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vererbung von Zinsansprüchen: Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer ist verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer nicht verfassungswidrig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Doppelte steuerliche Belastung bei Vererbung von Zinsansprüchen verfassungsgemäß

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zur Anrechnung der Erbschaft- auf die Einkommensteuer

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Zinsansprüche - Erbschaftsteuer und Einkommensteuer?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen verfassungsgemäß - Gesetzgeber darf aufgrund der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer unberücksichtigt ...

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis von Einkommensteuer zur Erbschaftsteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
    Einzelne Verschonungsregeln
    Besondere Hinweise

Sonstiges (3)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu der Verfassungsbeschwerde des Herrn L. gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.02.2010 - II R 23/09 wegen Nichtanrechnung der auf geerbte Zinsen gezahlten Einkommensteuer auf die Bemessungsgrundlage für die ...

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1097
  • WM 2015, 1121
  • BB 2015, 1301
  • DÖV 2015, 670
  • HFR 2015, 695
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
    Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 -, juris, Rn. 41 m.w.N.; Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).

    Dabei steigen die Anforderungen an den Rechtfertigungsgrund mit Umfang und Ausmaß der Abweichung (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 127, 224 ; 135, 126 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 -, juris, Rn. 66; Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
    a) Die Erhebung der Erbschaftsteuer, die den durch den Erbfall beim Erben anfallenden Vermögenszuwachs und die dadurch vermittelte finanzielle Leistungsfähigkeit belastet, verstößt als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG; BVerfGE 93, 165 ).

    Der Spielraum für den steuerlichen Zugriff auf den Erwerb von Todes wegen findet allerdings seine Grenze dort, wo die Steuerpflicht den Erwerber übermäßig belastet und die ihm zugewachsenen Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 93, 165 ).

    Die Steuerbelastung darf das Vererben vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Eigentümers nicht als ökonomisch sinnlos erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
    Der Gleichheitssatz belässt dem Gesetzgeber einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstands als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 123, 1 ; 135, 126 ).

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 127, 224 ; 135, 126 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 -, juris, Rn. 66; Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).

  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    Abgesehen davon, dass aus der Vorschrift nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze im Sinne eines "Halbteilungsgrundsatzes" abzuleiten ist und auch eine Gesamtbelastung von (rund) 60 % des erworbenen Vermögens nicht gegen das Übermaßverbot verstößt (BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97; vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, HFR 2015, 695; BFH-Urteil in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680), kommt im Streitfall hinzu, dass die Klägerin von der Gewerbesteuer befreit (§ 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes) und der Erbanfall deshalb insgesamt mit Steuern (Erbschaft- und Körperschaftsteuer) in Höhe von (lediglich) 45 % belastet war.
  • FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14

    Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?

    Das FA hat in der mündlichen Verhandlung vom 20. Januar 2015 zu Protokoll den angefochtenen Feststellungsbescheid über die Anteilsbewertung und den Wert des Verwaltungsvermögens vom 12. Dezember 2013 (FG-A Bl. 12 = Bew-A Bl. 150; oben II 8) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juni 2014 (FG-A Bl. 8 = Rb-A Bl. 23; oben III 2) für vorläufig erklärt gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1432/10 gegen das BFH-Urteil vom 17.02.2010 II R 23/09 zur Frage der Berücksichtigung latenter Ertragsteuern bei der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage (BFHE 229, 641, BStBl II 2010, 641).

    Auszusetzen gemäß § 74 FGO ist das Klageverfahren auch nicht im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1432/10 gegen das BFH-Urteil vom 17.02.2010 II R 23/09 zur Frage der Berücksichtigung latenter Ertragsteuer (in Gestalt von ESt) bei der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage (BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641).

    Nach dem Stichtagsprinzip sind latente Ertragsteuern als zukünftige Verbindlichkeiten bei der Bewertung der vererbten Kapitalgesellschafts-Anteile ebenso wie latente Ertragsteuern beim Erben nicht abziehbar (vgl. BFH Urteil vom 17.02.2010 II R 23/09, BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641; Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1432/10).

    Weder ist der Wert der Wirtschaftsgüter mit einem bestimmten Steuerbetrag an sich belastet noch ist die latente Ertragsteuerlast als Eigenschaft der Anteile oder der Wirtschaftsgüter selbst anzusehen (BFH, Urteile vom 17.02.2010 II R 23/09, BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641, Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1432/10; vom 18.12.1968 III R 135/67, BFHE 95, 266, BStBl II 1969, 370).

    Erst mit seiner Einkommensteuerfestsetzung nach seinen persönlichen Verhältnissen und sonstigen Einkünften zeigt sich das Ausmaß der Doppelbelastung (BFH-Urteil vom 17.02.2010 II R 23/09, BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641, Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1432/10; BFH, Beschluss vom 05.08.1992 II B 170/91, BFH/NV 1993, 371; Urteil vom 26.11.1986 II R 190/81, BFHE 148, 324, BStBl II 1987, 175).

    Die hier in Rede stehende doppelte Belastung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft beruht letztlich auf der Grundentscheidung des Gesetzgebers, eine Erbschaftsteuer neben den Ertragsteuern zu erheben, wobei die Erfassung nach dem Stichtag anfallender Gewinne (Realisationsprinzip) und die Bemessung der Bereicherung zum Bewertungsstichtag (Stichtagsprinzip) jeweils folgerichtig der Systematik der Einzelsteuergesetze entsprechen (vgl. BFH Urteil vom 17.02.2010 II R 23/09, BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641, Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1432/10; Hübner, Erbschaftsteuerreform 2009, Teil 3 C Änderungen des BewG I 2 "Bewertungszeitpunkt/Stichtagsprinzip").

  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene

    Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.a, und vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, HFR 2015, 695).
  • BFH, 27.09.2017 - II R 15/15

    Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für

    Das FA hat in der mündlichen Verhandlung vor dem FG vom 20. Januar 2015 den angefochtenen Feststellungsbescheid nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung im Hinblick auf die seinerzeit anhängige Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1432/10 gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Februar 2010 II R 23/09 (BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641) für vorläufig erklärt.

    Darin liegt weder ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) noch gegen Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG-Beschluss vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10; BFH-Urteil in BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641, Rz 20 f.).

  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

    In einem solchen Fall ist es aus Vereinfachungsgründen gerechtfertigt, bei der Bemessung der Erbschaftsteuer die zum Todeszeitpunkt noch nicht fälligen Zinsansprüche mit ihrem Nennwert, mithin ohne Berücksichtigung ihrer späteren Belastung durch Einkommensteuer anzusetzen (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 695).
  • BFH, 12.10.2022 - II R 5/20

    Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

    aa) Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400, Rz 80, und vom 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2015, 695).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 203/20

    Dürrehilfe; Gleichheitssatz

    Die Vereinfachung der Verwaltungsstätigkeit vermag vorliegend die durch die starre Grenze geschaffene Pauschalierung zu rechtfertigen (vgl. dazu etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.4.2015 - 1 BvR 1432/10 -, juris Rn. 14, sowie Beschluss vom 12.10.2010 - 1 BvL 12/07 -, juris Rn. 74; BVerwG, Urteil vom 25.1.2018 - 5 C 18.16 -, juris Rn. 34), zumal die vom Bund in einem begrenzten Umfang (vgl. Nr. 1 VV) zur Verfügung gestellten Mittel bereits bis zum 31. August 2019 ausgezahlt werden sollten (Nr. 11.6 VV) und der Beklagten damit für die 4.600 Anträge nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung stehen würde und gestanden hat.
  • FG Münster, 17.02.2021 - 7 K 3409/20

    Keine unbillige Doppelbelastung von Stückzinsen mit Erbschaft- und

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG führe die Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer nicht zu einer verfassungswidrigen Übermaßbesteuerung (BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 07.04.2015 1 BvR 1432/10, BFH/NV 2015, 1069).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich aus der Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer nicht zwingend eine verfassungswidrige Übermaßbesteuerung (BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 07.04.2015 1 BvR 1432/10, BFH/NV 2015, 1069).

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14

    Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen -

    Dies folgt auch materiell-rechtlich daraus, dass der betriebliche Veranlassungszusammenhang nicht korrespondierend ist mit der Freigebigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, BFH/NV 2015, 1069; FG Nürnberg, Urteil vom 10. März 2008  1 K 289/2007, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2009, 1062 und vom 29. Juli 2010  4 K 392/2009, DStRE 2011, 227; für Erbschaften BFH-Urteile in BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650; in BFHE 256, 122).
  • BFH, 22.08.2017 - II B 93/16

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der

    Zudem ist aus Art. 14 GG nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze im Sinne eines "Halbteilungsgrundsatzes" abzuleiten; selbst eine Gesamtbelastung von (rund) 60 % des erworbenen Vermögens verstößt nicht gegen das Übermaßverbot (BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97; vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 695; BFH-Urteil vom 6. Dezember 2016 I R 50/16, BFHE 256, 122, BStBl II 2017, 324, Rz 20).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 10 LC 204/20

    Cashflow; Dürrebeihilfe; Grassilage; Grünland; Ökobetriebe

  • FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21

    Einkommensteuer - Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung

  • FG Münster, 02.11.2023 - 3 K 2755/22

    Erbschaftsteuer - Ist vom Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 251/20

    Dürrebeihilfe; Einkünfte; Kommanditgesellschaft; Komplementär;

  • LG Halle, 18.10.2016 - 4 O 346/15

    Notarhaftung: Nichtbelehrung über die mögliche Schenkungssteuerpflicht bei

  • FG Hamburg, 23.08.2021 - 1 K 305/19

    Einkommensteuerrecht: Keine Gewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit

  • VG Halle, 14.07.2023 - 3 A 205/20

    Dürrehilfe 2018 - Prosperitätsgrenze

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LC 64/21

    Buchabschluss; Buchführungsunterlagen

  • VG Köln, 17.03.2023 - 16 K 6757/20
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