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   EuGH, 02.06.2016 - C-263/15   

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https://dejure.org/2016,12236
EuGH, 02.06.2016 - C-263/15 (https://dejure.org/2016,12236)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - C-263/15 (https://dejure.org/2016,12236)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - C-263/15 (https://dejure.org/2016,12236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lajvér

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs. 1 - Begriffe "mehrwertsteuerpflichtig" und "wirtschaftliche Tätigkeit" - Art. 24 Abs. 1 - Begriff "Dienstleistung" - Landwirtschaftsbauten - Bau und Bewirtschaftung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lajvér

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs. 1 - Begriffe "mehrwertsteuerpflichtig" und "wirtschaftliche Tätigkeit" - Art. 24 Abs. 1 - Begriff "Dienstleistung" - Landwirtschaftsbauten - Bau und Bewirtschaftung eines ...

  • IWW

    Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 24 der Richtlinie 2006/112

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Lajvér

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 24
    Ungarn, Mehrwertsteuer, Dienstleistung, Gebühr, Steuerpflicht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs. 1 - Begriffe "mehrwertsteuerpflichtig" und "wirtschaftliche Tätigkeit" - Art. 24 Abs. 1 - Begriff "Dienstleistung" - Landwirtschaftsbauten - Bau und Bewirtschaftung eines ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • HFR 2016, 665
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u.a. EuGH-Urteile Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26; BFH-Urteile vom 30. August 2017 XI R 37/14, BFHE 259, 175, Rz 19; vom 2. August 2018 V R 21/16, BFHE 262, 548, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines

    a) Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u.a. EuGH-Urteile Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26).
  • BFH, 16.03.2017 - V R 38/16

    Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?

    Andererseits verbietet es der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der bei der Anwendung der in Artikel 132 MwStSystRL vorgesehenen Befreiungstatbestände zu beachten ist, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleiche Umsätze bewirken, bei der Steuererhebung unterschiedlich behandelt werden (zum Beispiel EuGH-Urteile Kügler vom 10. September 2002 C-141/00, EU:C:2002:473, 1. Leitsatz sowie Rz 30; Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., EU:C:2005:322, Rz 41; vergleiche auch EuGH-Urteile Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle -

    Maßgeblich ist allein das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen und der Gegenleistung, die der Steuerpflichtige tatsächlich erhalten hat (vgl. EuGH-Urteile Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 26; Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392, UR 2016, 525, Rz 45; jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 13.06.2019 - C-420/18

    IO (TVA - Activité de membre d'un conseil de surveillance)

    Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stiftung, wie sich aus deren Satzung ergibt, für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt, was der erhaltenen Vergütung einen nachhaltigen Charakter verleiht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 33).
  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen

    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (EuGH-Urteile Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26; BFH-Urteile vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 52; vom 12. August 2015 XI R 43/13, BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919, Rz 25).
  • BFH, 27.03.2019 - V R 32/18

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht einer Schwimmschule

    Allerdings könnte es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbieten, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleiche Umsätze bewirken, bei der Steuererhebung unterschiedlich behandelt werden (so z.B. EuGH-Urteile Kügler vom 10. September 2002 C-141/00, EU:C:2002:473, erster Leitsatz sowie Rz 30; Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd. vom 26. Mai 2005 C-498/03, EU:C:2005:322, Rz 41; vgl. auch EuGH-Urteil Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-449/19

    Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie der Mehrwertsteuer zwar einen sehr weiten Anwendungsbereich zuweist, diese Steuer jedoch ausschließlich Tätigkeiten wirtschaftlicher Art betrifft (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So unterliegen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie u. a. Lieferungen von Gegenständen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt tätigt, der Mehrwertsteuer (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sowohl aus dem Wortlaut von Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie als auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass es für die Feststellung, dass die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur Erzielung von Einnahmen erfolgt, keine Rolle spielt, ob diese Nutzung auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

    Außerdem muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung und der tatsächlich vom Steuerpflichtigen empfangenen Gegenleistung bestehen: Im Rahmen eines Rechtsverhältnisses müssen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u.a. EuGH-Urteile Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12.05.2016 - C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 02.06.2016 - C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26; Senatsurteil vom 30.08.2017 - XI R 37/14, BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rz 19; BFH-Urteil vom 02.08.2018 - V R 21/16, BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Rz 22, m.w.N.).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-182/17

    Nagyszénás Településszolgáltatási Nonprofit Kft. - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (Urteile vom 29. Oktober 2015, Saudaçor, C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 32, und vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 26).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Tätigkeit unter den Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 fällt, wenn sie zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 28).

    Die Unmittelbarkeit dieses Zusammenhangs kann im Übrigen nicht durch den Umstand - wenn man davon ausgeht, dass er sich als wahr erweist - in Zweifel gezogen werden, dass der betreffende Vertrag Klauseln enthält, anhand deren unter bestimmten Umständen die Höhe der Ausgleichszahlung angepasst werden kann, ebenso wenig wie durch die Tatsache, dass die Höhe dieser Ausgleichszahlung niedriger als der normale Marktpreis festgesetzt ist, sofern die Höhe der Ausgleichszahlung im Voraus nach genau festgelegten Kriterien bestimmt wird, die sicherstellen, dass diese Höhe zur Deckung der Betriebskosten von NTN ausreicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 2015, Saudaçor, C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 38, und vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 45 und 46).

    Außerdem kann bei der Beurteilung der Entgeltlichkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Tätigkeit der Umstand, dass die Wahrnehmung der betreffenden öffentlichen Aufgaben für die Gemeinde Nagyszénás eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, weder die Beurteilung einer derartigen Tätigkeit als "Dienstleistung" noch den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dieser Dienstleistung und ihrer Gegenleistung in Frage stellen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 41).

    In diesem Kontext hat der Gerichtshof entschieden, dass der unmittelbare Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der empfangenen Gegenleistung selbst dann, wenn die fragliche Tätigkeit die Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht bezweckt, die allein und unmittelbar dem betroffenen Mitgliedstaat obliegt, nicht allein aufgrund dieses Umstands in Frage gestellt werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 42).

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 31/17

    Zuschüsse einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein

  • BFH, 16.12.2020 - XI R 13/19

    Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG; kein

  • EuGH, 15.04.2021 - C-846/19

    Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt

  • EuGH, 21.12.2023 - C-288/22

    Administration de l'enregistrement, des domaines und de la TVA (TVA - Membre d'un

  • EuGH, 11.03.2020 - C-94/19

    San Domenico Vetraria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

  • EuGH, 02.05.2019 - C-224/18

    Budimex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 15/19

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"

  • FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 281/14

    Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für Leistungen gegen Prämienpunkte

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21

    Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-612/21

    Gmina O. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 20.01.2021 - C-655/19

    AJFP Sibiu und DGRFP Brasov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

  • EuGH, 25.02.2021 - C-604/19

    Gmina Wroclaw (Conversion du droit d'usufruit)

  • KG, 15.11.2021 - 2 U 77/18

    Entgelte der Schlichtungsstelle Energie: Anspruchsgrundlage, Gestaltungsermessen,

  • FG Niedersachsen, 01.10.2020 - 11 K 185/19

    Steuerbarer Leistungsaustausch bei vertraglicher Kooperation zur Züchtung neuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-341/22

    Feudi di San Gregorio Aziende Agricole - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • FG Münster, 20.05.2021 - 5 K 730/19

    Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit der Übernahme seelischer Versorgung von

  • FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14

    Umsatzsteuer - Frage der Besteuerung von Preisgeld bzw. einer Aufwandspauschale

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2022 - 3 K 1180/17

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-665/16

    Gmina Wroclaw

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 1 K 2865/21

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Remanenzkosten und Abfindungszahlungen im

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-544/16

    Marcandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-90/20

    Apcoa Parking Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2023 - 5 K 7144/20

    Behandlung der Beträge im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Abmahnverfahren

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 K 1179/11

    Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 K 1179/17

    Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von

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