Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.12.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1977 - IV B 186.76   

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https://dejure.org/1977,1233
BVerwG, 11.01.1977 - IV B 186.76 (https://dejure.org/1977,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1977 - IV B 186.76 (https://dejure.org/1977,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1977 - IV B 186.76 (https://dejure.org/1977,1233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe - Teilzulassung der Revision - Hilfsantrag - Vorläufige Besitzeinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1977, 300
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.11.1969 - IV C 22.66

    Ungestörter Betrieb einer Geflügelfarm - Vorausgehende Teilnahme am

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 4 B 186.76
    In solchen Fällen besteht danach - bezogen auf die fernstraßenrechtliche Planfeststellung - die Möglichkeit, eine gemäß § 19 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1974 (BGBl. I S. 2413) - FStrG - zulässige Enteignung nicht, wie es diese Vorschrift grundsätzlich vorsieht, nach Maßgabe der Enteignungsgesetze der Länder durchzuführen, sondern insoweit nach den §§ 87 ff. FlurbG zu verfahren (vgl. dazu Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG IV C 22.66 - in BVerwGE 34, 199 [201]).
  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 4 B 186.76
    Die für eine derartige Teil Zulassung der Revision vorauszusetzende Trennbarkeit des Gesamtstreitstoffes (vgl. dazu Urteil vom 16. Oktober 1975 - BVerwG II C 43.73 - in Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 22) ist hier gegeben: Der mit der Anfechtungsklage geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Aufhebung der vorzeitigen Besitzeinweisung und der mit der - hilfsweise erhobenen - Verpflichtungsklage geltend gemachte Anspruch auf Durchführung eines Entschädigungsverfahrens nach § 18 f Abs. 5 FStrG sind zwei je tatsächlich und rechtlich selbständige Begehren.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 13 S 196/23
    Dies gilt auch dann, wenn die Ansprüche - wie hier - im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag zueinander stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1977 - IV B 186.76 - juris Rn. 6; Urteil des Senats vom 23.11.2021 - A 13 S 2301/19 - juris Rn. 27, 29; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a Rn. 268, 282 ff.).
  • BFH, 30.01.2003 - IV B 49/02

    Revisionszulassung; teilbarer Streitgegenstand

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1977 IV B 186.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300).
  • BVerwG, 30.11.1979 - 4 B 174.79

    Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung eines

    Die Klägerin macht mit ihren Klageanträgen je unterschiedliche Ansprüche geltend (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1977 - BVerwG IV B 186.76 - Buchholz 407.4 § 18 f FStrG Nr. 1 S. 1 [2]).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 2 B 5.83

    Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien im

    Die Revision ist jedoch in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen (zur teilweisen Zulassung der Revision bei mehreren Klageansprüchen vgl. BVerwGE 41, 52 [53]; 49, 232 [234] sowie Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - BVerwG 4 B 186.76 [Buchholz 407.4 § 18 f. FStrG Nr. 1], vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 77.78 - und vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 68.81 -).
  • BFH, 13.05.1981 - II R 167/80

    Fälligkeit des Preises - Preisforderung - Berechnung der Börsenumsatzsteuer

    Die Anschlußrevision der Klägerin ist als selbstständige, weil fristgerecht eingelegte (Anschluß-)Revision statthaft, weil die Beschränkung der Revisionszulassung wegen Unteilbarkeit des Gesamtstreitstoffes unwirksam war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Januar 1970 IV 2/65, BFHE 98, 326, BStBl II 1970, 383; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 17. Oktober 1972 III C 82/71, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 115 und vom 16. Oktober 1975 II C 43/73, BVerwGE 49, 232; BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 IV B 186/76, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 164).
  • BFH, 30.01.2003 - IV B 31/03

    Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes - Anfechtung von

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1977 IV B 186.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300).
  • OVG Bremen, 01.07.1980 - 1 B A 74/79

    Klage gegen eine Auflage zu einer Baugenehmigung; Anspruch eines

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  • BVerwG, 05.10.1979 - 2 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit

    In dem durch den Tenor dieses Beschlusses bezeichneten Umfang ist daher der Beschwerde stattzugeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 11. Januar 1977 - BVerwG 4 B 186.76 - [Buchholz 407.4 § 18 f FStrG Nr. 1]).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 77.78

    Nichtzulassung einer Revision - Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Diese vom Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Verbesserung seines Besoldungsdienstalters sowie auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung zum Verwaltungsoberinspektor einerseits und der von ihm erst im Wege der Anschlußberufung geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung zum Verwaltungsamtmann andererseits sind rechtlich selbständige und abtrennbare Teile des Gesamtstreitstoffes (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 41, 52 [53]; 49, 232 [234] sowie Beschluß vom 11. Januar 1977 - BVerwG 4 B 186.76 - [Buchholz 407.4 § 18 f FStrG Nr. 1]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1976 - VI C 12.76   

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https://dejure.org/1976,1544
BVerwG, 10.12.1976 - VI C 12.76 (https://dejure.org/1976,1544)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1976 - VI C 12.76 (https://dejure.org/1976,1544)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1976 - VI C 12.76 (https://dejure.org/1976,1544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtliche Folgen einer zu erheblichen Teilen unverständlichen und unvollständigen vorläufigen Aufzeichnung von Parteiaussagen oder Zeugenaussagen - Inhaltliche Anforderungen an eine Verfahrensrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unvollständige Tonaufzeichnungen - Unverständliche Tonaufzeichnungen - Parteiaussagen - Zeugenaussagen - Rechtsmittelverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 604
  • DÖV 1977, 370
  • HFR 1977, 300
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76
    Nicht anders als bei einer nach altem Recht möglichen, im Einzelfall jedoch unzureichenden, weil unklaren Wiedergabe der Bekundungen im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen (vgl. dazu Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]) bietet ein solches Protokoll keine geeignete Grundlage für die obergerichtliche Nachprüfung.
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76
    Die Vorschriften, nach denen das im Wege der Vernehmung gewonnene Beweisergebnis in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufzunehmen ist (§ 105 VwGO, §§ 159 ff. ZPO), sollen vor allem den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Obergericht ermöglichen (vgl. BVerwGE 48, 369 [371]).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Ein Ausnahmefall, in dem zur Sicherung des vom Tatsachengericht ermittelten Tatsachenstoffs die Protokollierung einer Beweisaufnahme offensichtlich unerläßlich ist und deswegen auf nähere Ausführungen zur Erheblichkeit eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Wiedergabe von Bekundungen verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG VI C 12.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 S. 10 , vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36 S. 11 und vom 15. September 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 46 S. 8 ; Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 S. 4 m.w.N.), liegt hier nicht vor.
  • BFH, 13.05.2015 - I B 64/14

    Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach

    Nur dann kann nämlich das Revisionsgericht prüfen, ob die Aussage zutreffend berücksichtigt ist (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. September 1986 I ZR 179/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 1200; vom 21. April 1993 XII ZR 126/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 1034; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1976 VI C 12.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028).
  • BFH, 20.12.2000 - III R 63/98

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät -

    Im Unterschied zu einer nur gelegentlichen Unklarheit, die mit Hilfe einer Protokollberichtigung erhoben werden kann, bedarf es in derartigen Fällen auch keiner näheren Darlegung, was der vernommene Zeuge tatsächlich gesagt hat und inwieweit die von ihm bekundeten Umstände möglicherweise für die Entscheidungsfindung Bedeutung gehabt haben könnten (vgl. BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 1976 VI C 12.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 300; BGH-Urteil vom 26. Juni 1963 IV ZR 273/62, BGHZ 40, 84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1963, 2070; zustimmend Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 94 Rz. 12; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 94 FGO Rz. 57).
  • BVerwG, 28.02.1983 - 6 CB 20.82

    Sachdienlichkeit des Überzeugens vom einwandfreien Funktionieren eines

    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - (Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21) entschieden, daß dann, wenn die vorläufige Aufzeichnung von Partei- oder Zeugenaussagen in wesentlichen Teilen unverständlich oder unvollständig ist, die Grundlage für die Überprüfung des darauf beruhenden Urteils im Rechtsmittelverfahren fehlt mit der Folge, daß dieses Urteil aufzuheben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 18 A 1327/22

    Berufen eines Asylbewerbers auf ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse

    vgl. in diesem Zusammenhang BFH, Urteil vom 20. Dezember 2000 - III R 63/98 -, juris, Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1976- VI C 12.76 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 13.07.1984 - 6 C 10.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

    Allerdings kann ein wirres oder unvollständiges Protokoll, das den wesentlichen Inhalt der Aussagen nicht erkennen läßt, nicht Grundlage der Nachprüfung eines mit einem zulässigen Rechtsmittel angefochtenen Urteils sein (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - ); die Vorschriften über die Protokollierung der Aussage des Wehrpflichtigen bei seiner Vernehmung als Partei sind jedoch dann nicht verletzt, wenn die vorläufige Aufzeichnung mit einem Tonaufnahmegerät die Aussage im wesentlichen vollständig und verständlich wiedergibt, auch wenn einzelne Passagen - etwa wegen schlechter Tonqualität - nur mit Mühe verständlich sind (vgl. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 B 32.86
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - ; Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sollen die Vorschriften, nach denen das im Wege der Vernehmung gewonnene Beweisergebnis in das Protokoll über die mündliche Verhandlung aufzunehmen ist (§ 105 VwGO, §§ 159 ff. ZPO), vor allem den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch das Rechtsmittelgericht ermöglichen.
  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81

    Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung

    Es hat dabei offenbar an die Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach die Vorschriften über die Aufnahme des im Wege einer Vernehmung gewonnenen Beweisergebnisses in das Protokoll der mündlichen Verhandlung den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Obergericht ermöglichen sollen (vgl. BVerwGE 48, 369 [BVerwG 20.06.1975 - VI C 34/75] [371]; Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21]).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei ausgeprägter Tötungshemmung -

    Dann fehlt es nämlich an einem vom Verwaltungsgericht unter Mitwirkung der Beteiligten genau festgelegten Ergebnis der Beweisaufnahme, und eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung ist deshalb nicht möglich; eine nur gelegentliche Unklarheit, die der Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung in der Hegel auch mit Hilfe der Protokollberichtigung beheben kann, rechtfertigt dagegen eine entsprechende Rüge jedenfalls dann nicht, wenn mit ihr nicht näher dargelegt wird, was der vernommene Kläger tatsächlich gesagt hat und inwiefern die von ihm bekundeten Umstände möglicherweise für die Entscheidungsfindung Bedeutung haben könnten (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 = DÖV 1977 Seite 370]).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 101.80

    Anforderungen an die Rüge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über das

    Nur wenn die vorläufige Aufzeichnung von Partei- oder Zeugenaussagen zu einem wesentlichen Teil unverständlich oder unvollständig ist, kann aber ein wesentlicher Mangel des Verfahrens im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG angenommen werden, weil es an einem vom Verwaltungsgericht unter Mitwirkung der Beteiligten genau festgelegten Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt und eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung deshalb nicht möglich ist; eine nur gelegentliche Unklarheit, die der Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung in der Regel auch mit Hilfe der Protokollberichtigung beheben kann, rechtfertigt dagegen eine entsprechende Rüge jedenfalls dann nicht, wenn mit ihr nicht näher dargelegt wird, was der vernommene Kläger tatsächlich gesagt hat und inwiefern die von ihm bekundeten Umstände möglicherweise für die Entscheidungsfindung Bedeutung haben könnten (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 = DÖV 1977 S. 370]).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 6 CB 74.80
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