Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,594
BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf fünf Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlustvortrag - Beschränkung auf fünf Jahre

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Regelung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten des § 10d Satz 4 EStG 1976 verfassungsgemäß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 168
  • HFR 1992, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Insoweit hat der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nicht nur Bedeutung für den Steuerpflichtigen, für den staatliches Verhalten weitestgehend meßbar und vorhersehbar ist, sondern auch für die Verwaltung, die einer umfassenden rechtlichen Kontrolle unterstellt ist und deshalb alsbaldig rechtskräftige oder bestandskräftige Entscheidungen benötigt, um nicht handlungsunfähig zu werden (vgl. BVerfGE 60, 253 [269 f.]).

    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Diese anhand des Rechtsstaatsprinzips entwickelte Abwägung ist auch im Rahmen der Willkürprüfung unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG heranzuziehen (vgl. BVerfGE 15, 313 [319]).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit müßte der Forderung nach Gerechtigkeit im Einzelfall allenfalls dann weichen, wenn ihm angesichts der Besonderheiten des vom Gesetzgeber geregelten Sachverhalts jede Tauglichkeit abzusprechen wäre (vgl. BVerfGE 15, 313 [319 f.]).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Demgegenüber ist das Nettoprinzip Ausdruck der materiellen Richtigkeit eines Steueranspruchs, welcher an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein muß (vgl. etwa BVerfGE 81, 228 [236 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der bloße Hinweis, man müsse wenigstens nachvollziehen können, was ein oberstes Gericht der Bundesrepublik zu einer Sache vorzubringen habe, wenn die Revision ausdrücklich zugelassen sei, läßt einen Bezug zu bestimmten Grundrechten nicht erkennen und enthält damit auch keine zureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der bloße Hinweis, man müsse wenigstens nachvollziehen können, was ein oberstes Gericht der Bundesrepublik zu einer Sache vorzubringen habe, wenn die Revision ausdrücklich zugelassen sei, läßt einen Bezug zu bestimmten Grundrechten nicht erkennen und enthält damit auch keine zureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89

    Abschnittsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 -, juris, Rn. 4 ff.) sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, den Wertungswiderspruch zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz der Besteuerung nach dem Nettoprinzip einseitig zugunsten des Nettoprinzips zu lösen.
  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2

    Unter Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag gesehen worden (BVerfG Beschluss vom 22. Juli 1991, 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    bb) Das Periodizitätsprinzip des § 2 Abs. 7 Satz 1 und 2 EStG 2002 (bzw. des § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 KStG 2002, § 14 Satz 2 GewStG 2002) beschränkt das Nettoprinzip des § 2 Abs. 2 EStG 2002 nicht: Ein Abzug von Erwerbsaufwendungen ist auch dann zuzulassen, wenn die Erwerbsaufwendungen nicht im Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum des Zugangs der Erwerbseinnahmen anfallen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423; vom 30. September 1998  2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).

    Eine solche Bedingung würde einem sachangemessenen Ausgleich der widerstreitenden Prinzipien (im Sinne einer wechselseitigen Begrenzung von Periodizitäts- und Nettoprinzip, s. insbesondere BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423) nicht entsprechen (Desens, FR 2011, 745, 747 f.; Heuermann, FR 2012, 435, 436 ff.; Drüen, a.a.O., S. 96 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG bestehen ferner unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).

    Insbesondere erstarkt die bei ihrer Entstehung gegebene bloße Möglichkeit, die Verluste später ausgleichen zu können, nicht zu einer grundrechtlich geschützten Vermögensposition (Art. 14 Abs. 1 GG; s. BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423; dies relativierend Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.II.2.).

  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Dabei gilt der Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips (BVerfG Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).

    Unter Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag gesehen worden (BVerfG Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der

    So führt der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 VIII R 11/18, BFHE 271, 399, BStBl II 2021, 562 unter Rz. 47 f. aus, dass anders als bei einer einkünfteübergreifenden Verlustverrechnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22.07.1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423, Rz 7) nicht im Wege typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden könne, dass Aktienveräußerungsverluste in der Totalperiode vollständig ausgeglichen werden können, sodass dem Steuerpflichtigen über einen Liquiditäts- und Zinsnachteil hinaus die ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts und damit seiner Anschaffungskosten drohe.
  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

    bb) Das Periodizitätsprinzip des § 2 Abs. 7 Sätze 1 und 2 EStG 2002 (bzw. des § 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KStG 2002, § 14 Satz 2 GewStG 2002) beschränkt das Nettoprinzip des § 2 Abs. 2 EStG 2002 nicht: Ein Abzug von Erwerbsaufwendungen ist auch dann zuzulassen, wenn die Erwerbsaufwendungen nicht im Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum des Zugangs der Erwerbseinnahmen anfallen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423; vom 30. September 1998  2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).

    Eine solche Bedingung würde einem sachangemessenen Ausgleich der widerstreitenden Prinzipien (im Sinne einer wechselseitigen Begrenzung von Periodizitäts- und Nettoprinzip, s. insbesondere BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423) nicht entsprechen (Desens, FR 2011, 745, 747 f.; Heuermann, FR 2012, 435, 436 ff.; Drüen, a.a.O., S. 96 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG bestanden ferner unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).

    Insbesondere erstarkt die bei ihrer Entstehung gegebene bloße Möglichkeit, die Verluste später ausgleichen zu können, nicht zu einer grundrechtlich geschützten Vermögensposition (Art. 14 Abs. 1 GG; s. BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423; dies relativierend BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.II.2.).

  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für

    Anders als bei einer einkünfteübergreifenden Verlustverrechnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423, Rz 7) kann nicht im Wege typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden, dass Aktienveräußerungsverluste in der Totalperiode vollständig ausgeglichen werden können, sodass dem Steuerpflichtigen über einen Liquiditäts- und Zinsnachteil hinaus die ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts und damit seiner Anschaffungskosten droht.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99

    Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Wenn das BVerfG vor diesem Hintergrund § 10d EStG im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips sieht, so beschränkt sich das abschnittsübergreifende Nettoprinzip auch hier auf die durchschnittliche mehrjährige Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 2. Juli 1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423).

    Die Vererblichkeit des Verlustvortrags ergibt sich auch nicht aus dem Zweck der Vorschrift, die darauf abzielt, die Besteuerung periodenübergreifend an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen auszurichten und einer mehrjährigen Durchschnittsbesteuerung anzunähern (vgl. BFH-Gutachten III/50, vom 25. Januar 1951 I D 4/50 S, BStBl III 1951, 68, 72: "im begrenzten Rahmen eine Durchschnittsbesteuerung für mehrere Jahre" herbeizuführen; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in HFR 1992, 423; Knobbe-Keuk, a.a.O., 9. Aufl., 8 III 1; von Groll in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 10d EStG Rdnr. B 195 ff.; Orth in Hermann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10d EStG Anm. 119 ff., Borggreve in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 10d EStG Rz. 40 f.).

    Das sog. Totalitätsprinzip (BFH-Beschluss in BFHE 203, 496, BStBl II 2004, 414, unter 3.b), vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Februar 1998 I R 81/97 (BFHE 185, 393, BStBl II 1998, 485) liegt weder dem EStG zu Grunde (vgl. BFH-Gutachten III/50, vom 25. Januar 1951 I D 4/50 S, BStBl III 1951, 68, 72; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in HFR 1992, 423), noch bildet es seine Leitidee.

    Das BVerfG hat einen sieben Jahre umfassenden Verlustverrechnungszeitraum ausdrücklich als relativ langen Zeitraum bezeichnet und als offensichtlich ausreichend angesehen (a.a.O., HFR 1992, 423 f.); dies ist auch dem BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91 (BVerfGE 99, 88, 99) zu entnehmen.

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Dem ist der erkennende Senat zwar in mehreren summarischen Verfahren nach § 69 Abs. 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen der die Veranlagungszeiträume übergreifenden Wirkung des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gefolgt (vgl. Beschluss in BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552; Beschlüsse vom 6. März 2003 XI B 7/02, BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516, und XI B 76/02, BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523; vgl. zum abschnittsübergreifenden Nettoprinzip auch BVerfG-Beschluss vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423; zustimmend Werner, Der Steuerberater 2001, 379; krit. Hergarten, DStR 2001, 1876; Holdorf, BB 2001, 2085; Hallerbach, FR 2001, 780).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    aa) Das BVerfG hat sogar eine generelle zeitliche Beschränkung des Verlustvortrags auf fünf Jahre gebilligt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 168).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15

    Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz

  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

  • FG Münster, 27.09.2005 - 12 K 6263/03

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Keine Vorlage an das

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie -

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09

    Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 EStG verfassungsgemäß; ges. Feststellung

  • FG Sachsen, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Vereinbarkeit der Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 Einkommenssteuergesetz

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 14/05

    Keine erneute Änderung eines nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ergangenen

  • BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Beschränkung des Verlustvortrags

  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 279/01

    Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90

    Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers

  • VG Wiesbaden, 15.03.2007 - 1 E 234/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 14 A 1479/13

    Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen; Gewerbeertrag als

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 8212/06

    Mindestbesteuerung in der für den VZ 2004 geltenden Ausgestaltung ist i. d. R. -

  • FG Niedersachsen, 25.02.2003 - 8 K 275/99

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Seeschiffes; Voraussetzungen

  • FG Düsseldorf, 12.03.2012 - 6 K 2199/09

    Verlustabzug bei Liquidation im Insolvenzverfahren

  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17

  • FG Münster, 16.03.2015 - 14 K 2005/13

    Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen, Zusammenballung

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

  • BFH, 05.04.1995 - I R 81/94

    Steueranmeldung nach § 50 a EStG und DBA

  • FG Nürnberg, 17.03.2010 - 1 V 1379/09

    Ernstliche Zweifel bei der Anwendung des § 10d Abs. 2 EStG (Mindestbesteuerung),

  • FG Köln, 09.03.2023 - 15 K 1435/20

    Personengesellschaften - Höhe des ausgleichsfähigen Verlustes eines

  • FG Münster, 13.01.2016 - 13 K 1973/13

    Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses durch Bestandsvergleich im

  • FG Münster, 04.05.2020 - 13 K 178/19

    Körperschaftsteuer - Ist das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG

  • FG Hamburg, 20.02.2020 - 2 K 293/15

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

  • FG Münster, 15.11.2000 - 4 V 1612/00

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlust-VerrechnungsBeschränkung des § 2

  • FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1268/03

    Begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften

  • FG Hamburg, 02.11.2011 - 1 K 208/10

    Gewerbesteuer: Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß - Verhältnis

  • FG Köln, 29.09.2003 - 5 K 4216/02

    Persönliche und sachliche Unbilligkeit

  • VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03

    Kein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag im Rahmen der

  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 B 57.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlass einer Gewerbesteuerforderung,

  • FG München, 31.07.2008 - 8 V 1588/08

    Beschränkung des Verlustausgleichs gem. § 10a GewStG bei Zusammentreffen mit § 7

  • FG Köln, 09.10.2002 - 10 K 3225/99

    Keine Anrechnung von Arbeitgebersozialversicherungsbeiträgen bei der

  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 303/97

    Verlustrücktrag und Kürzung von Ausschüttungen im Außensteuergesetz (AStG) bei

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.1996 - 14 K 606/91

    Anspruch auf Billigkeitserlass von Einkommensteuer; Auflösung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92

    Verfahrensrechtliche Konsequenzen der Umwandlung der Gebäudeversicherung in

  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 144/97

    Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Erhebung einer Gewerbesteuer; Kriterien

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - II 318/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 10d Abs. 2 S.1 Einkomenssteuergesetz (EStG);

  • FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1368/03

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots des vertikalen Verlustausgleichs;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht