Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.12.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,892
BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92 (https://dejure.org/1992,892)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1992 - 2 BvR 283/92 (https://dejure.org/1992,892)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1992 - 2 BvR 283/92 (https://dejure.org/1992,892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 1772
  • HFR 1992, 726
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.04.1988 - 1 BvR 146/88
    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 67, 43 [58 f.]; 51, 268 [284 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).

    Das Finanzgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein berechtigtes Interesse der Beschwerdeführer an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Rücksicht darauf gefordert, daß sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide aus der behaupteten Verfassungswidrigkeit mehrerer steuerrechtlicher Normen ergeben, und hat auf dieser Grundlage eine Interessenabwägung vorgenommen, die das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung höher bewertet als das Interesse der Beschwerdeführer an einer Aussetzung der Vollziehung (zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 67, 43 [58 f.]; 51, 268 [284 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Im konkreten Fall ist die Abwägung zwischen dem rechtsstaatlichen Anliegen eines allgemeinen Normenvollzugs und dem Individualanspruch auf rechtzeitigen Gerichtsschutz nicht zu beanstanden, weil nach dem Vortrag der Beschwerdeführer nicht ersichtlich ist, daß ihnen durch die vorläufige Vollziehung irreparable Nachteile drohten, die den Rechtsschutz hinfällig machen würden (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 67, 43 [58 f.]; 51, 268 [284 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Im Ausnahmefall könnten überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen (BVerfG, Beschluss vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 283/92 -, juris).
  • FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 %

    Dieser Rechtsprechung hat das BVerfG im Grundsatz zugestimmt (z.B. BVerfG-Beschluss vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, BB 1992, 1772), in neueren Entscheidungen aber die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, 149, BStBl II 2010, 558) in jeder Hinsicht mit Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit offen gelassen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, HFR 2012, 89, und vom 6. Mai 2013 1 BvR 821/13, HFR 2013, 639).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Im Ausnahmefall könnten überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen (BVerfG, Beschluss vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 283/92 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2543
BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90 (https://dejure.org/1991,2543)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1991 - 2 BvR 615/90 (https://dejure.org/1991,2543)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1991 - 2 BvR 615/90 (https://dejure.org/1991,2543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen kostenrechtliche Folgeentscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1992, 726
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rüge überlanger

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90
    Gegen diesen Beschluß haben die Beschwerdeführer bereits eine noch anhängige Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 1490/89), mit der sie auch die Auferlegung der Verfahrenskosten unter dem Blickwinkel einer überlangen Verfahrensdauer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen.

    Sollte dagegen die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 1490/89 erfolglos bleiben, wären auch die Folgeentscheidungen mit dem Hinweis auf die Verfahrensdauer nicht mehr angreifbar.

    Ist diese jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, worüber im Verfahren 1 BvR 1490/89 entschieden werden muß, so besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Revisions- bzw. Beschwerdegerichts, § 8 GKG in der Weise auszulegen, daß Kosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zu erheben sind.

    Wird die Kostengrundentscheidung dagegen im Verfahren 1 BvR 1490/89 aufgehoben, so besteht für eine Anwendung des § 8 GKG kein Bedarf.

  • BVerfG, 22.01.1987 - 1 BvR 103/85

    Verfassungsbeschwerde - Auslagenerstattung - Erledigterklärung -

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1987 (1 BvR 103/85, Der Betrieb 1987, 1722).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einer früheren Entscheidung angedeutet, daß es von Verfassungs wegen naheliege, bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen (BVerfGE 73, 322 [329]).
  • BFH, 30.01.1990 - VIII E 1/90

    Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung in einem Verfahren wegen Nichtzulassung

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90
    Zwar liegt insoweit in dem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 1990 ( VIII E 1/90) eine gegenüber der Kostengrundentscheidung desselben Gerichts vom 3. Oktober 1989 ( VIII B 59/89) selbständige Entscheidung vor.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Der Bescheid vom 20. September 2019 ist insoweit mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar, weil er keine eigenständige Beschwer schafft (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1991 - 2 BvR 615/90 -, HFR 1992, 725 = juris, Rn. 2, und vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 -, BVerfGK 11, 62 = juris, Rn. 46).
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