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   BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94   

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BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94 (https://dejure.org/1994,2926)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 5 StR 272/94 (https://dejure.org/1994,2926)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 5 StR 272/94 (https://dejure.org/1994,2926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung - Steuerhinterziehung - Konkurrenzen - Tatmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 22, § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1995, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Wird ein undoloses Werkzeug - wie hier die Sachbearbeiterin im Büro des Steuerberaters - zur Tatbestandsverwirklichung eingeschaltet, so ist die Einwirkung auf den Tatmittler nur dann Anfang der Ausführungshandlung, wenn nach dem Tatplan die Tat im unmittelbaren Anschluß ausgeführt werden soll und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (BGHSt 30, 363, 365) [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81].
  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Die datenmäßige Erfassung und Verbuchung der Belege sowie die Erstellung des falschen Zahlenwerks für die später abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung durch das Steuerberaterbüro stellt sich demnach - wie auch sonst (vgl. BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f) - erst als Vorbereitungshandlung für die vom mittelbaren Täter beabsichtigte Steuerhinterziehung dar.
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn weitere Geschehensabläufe dazwischengeschaltet sind, so daß die beabsichtigte Wirkung erst nach Ablauf einer längeren Zeit eintritt (vgl. BGHSt 4, 270, 273).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Die Annahme jeweils einer fortgesetzten Handlung der Steuerhinterziehung und der Urkundenfälschung, die der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) nicht entspricht, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen (BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Denn die Aufbereitung der Daten ist dann als weitere Prüfungsstufe anzusehen, die der in der Einreichung der Steuererklärung bei den Finanzbehörden liegenden tatbestandsmäßigen Handlung vorgeschaltet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 5 StR 272/94, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei

    Schon deshalb hätte es eines näheren Eingehens auf das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Steuerberater und dessen Vorstellungsbild bedurft, weil erst danach eine Beurteilung möglich ist, ob ein Tatbeitrag des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt täterschaftlichen Handelns - ggf. in Form der mittelbaren Täterschaft (vgl. dazu BGH wistra 1994, 268; 2015, 29) - oder unter dem der Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe) zu einer Haupttat des Steuerberaters zu würdigen wäre.

    Der Senat neigt allerdings zu der Auffassung, dass die lediglich den Hintergrund des steuerstrafrechtlichen Vorwurfs bildende Abwicklung der Geschäfte über Emissionszertifikate ungeachtet der diesbezüglichen Darstellung im Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 29.01.2011 nicht mehr zu der angeklagten Tat im Rechtssinn gehört, zumal es sich dabei im Hinblick auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung um bloße Vorbereitungshandlungen handelt (vgl. BGH MDR 1983, 422; wistra 1994, 268 und 2003, 20; Flore a.a.O., § 370 AO Rn. 508 ff.).

  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter

    Der Angeklagte hat die zum Zweck der Hinterziehung von Umsatzsteuer hergestellten unechten Urkunden (Scheinrechnungen) auch schon durch die mittelbare Übergabe an seinen Steuerberater zwecks Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärungen 2005 bis 2007 (UA S. 3 f.) zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 5 StR 272/94, wistra 1994, 268).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

    Die Durchführung eines Geschäftes in der Absicht, die darauf entfallenden Steuern nicht zu entrichten, sowie die Erstellung einer falschen Buchführung, die dazu dienen soll, Grundlage unzutreffender Steuererklärungen zu werden, stellen jeweils nur Vorbereitungshandlungen für die beabsichtigte Steuerhinterziehung dar (BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; BGH wistra 1994, 268).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01

    Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der

    Dieses Verhalten stellt aber noch nicht den Beginn der Ausführung der die Veranlassungszeiträume ab 1989 betreffenden Steuerhinterziehungen dar, sondern ist als Vorbereitungshandlung (vgl. dazu etwa BGHR § 41 Abs. 1 AO, Durchführung, tatsächliche 1; wistra 1994, 268) zu werten.
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   BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94   

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https://dejure.org/1994,4719
BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94 (https://dejure.org/1994,4719)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1994 - 5 StR 229/94 (https://dejure.org/1994,4719)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1994 - 5 StR 229/94 (https://dejure.org/1994,4719)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1995, 227
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94
    Denn bei einer Vielzahl gleichartiger Serientaten darf die Häufung von Straftaten auch bei der Festsetzung der jeweiligen Einzelstrafe und der Entscheidung über eine dabei zu verhängende kurze Freiheitsstrafe berücksichtigt werden (vgl. die Ausführungen des Großen Senats für Strafsachen aaO. unter IV 1 b, cc unter Verweisung auf BGHSt 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Auszug aus BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94
    Der Tatbestand des § 373 Abs. 1 AO verdrängt als qualifizierte Form der Steuerhinterziehung den Grundtatbestand des § 370 Abs. 1 AO (BGHSt 32, 95 f.; BGH wistra 1987, 30).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94
    Die Annahme jeweils fortgesetzter Handlungen, die der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) nicht entspricht, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94
    Der Tatbestand des § 373 Abs. 1 AO verdrängt als qualifizierte Form der Steuerhinterziehung den Grundtatbestand des § 370 Abs. 1 AO (BGHSt 32, 95 f.; BGH wistra 1987, 30).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist es möglich, auch diesen Umstand schon bei der Bemessung der Einzelstrafe und bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - juris Rn. 4; Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 - juris Rn. 23).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Dies kann auch bei einer Vielzahl von Einzelfällen mit insgesamt hohem Schaden der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 1995 - 1 StR 456/95 (insoweit in NStZ 1996, 351 nicht abgedruckt) und vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94; Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 sowie Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 47 Rn. 13).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Zwar darf bei einer Vielzahl gleichartiger Serientaten die Häufung von Straftaten auch bei der Festsetzung der jeweiligen Einzelstrafe berücksichtigt werden - (Senatsbeschluß vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 306/94

    Fortgesetzte Handlung - Feststellung von Einzelakten - Serienstraftaten -

    Die Häufung von Straftaten darf bei einer Vielzahl gleichartiger Serientaten bei der Festsetzung der jeweiligen Einzelstrafe berücksichtigt werden (vgl.Senatsbeschluß vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - m.w.N.).
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   BGH, 31.05.1994 - 5 StR 244/94   

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https://dejure.org/1994,7801
BGH, 31.05.1994 - 5 StR 244/94 (https://dejure.org/1994,7801)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1994 - 5 StR 244/94 (https://dejure.org/1994,7801)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 5 StR 244/94 (https://dejure.org/1994,7801)
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Papierfundstellen

  • HFR 1995, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 244/94
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung durch Nichtabgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen im Jahr 1988, die der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) nicht entspricht, beschwert den Angeklagten nicht.
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   BGH, 13.06.1994 - 5 StR 56/94   

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https://dejure.org/1994,5929
BGH, 13.06.1994 - 5 StR 56/94 (https://dejure.org/1994,5929)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1994 - 5 StR 56/94 (https://dejure.org/1994,5929)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1994 - 5 StR 56/94 (https://dejure.org/1994,5929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abschnittsbesteuerung - Steuerhinterziehung - Hinterziehungszinsen - Kompensationsverbot - Fortgesetzte Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    AO § 370

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1995, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.10.1992 - I R 14/92

    Zurechnung von schädigenden Handlungen eines Bevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 13.06.1994 - 5 StR 56/94
    Soweit sich die Revision des Angeklagten H gegen die rechtliche Beurteilung der Entnahmen als verdeckte Gewinnausschüttungen wendet, wird auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs BStBl. II 1993, 351 und 1993, 352, 355 verwiesen.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.06.1994 - 5 StR 56/94
    Die Annahme jeweils fortgesetzter Handlungen, die der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) nicht entspricht, beschwert die Angeklagten nicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1994 - 5 StR 248/94   

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https://dejure.org/1994,7452
BGH, 01.06.1994 - 5 StR 248/94 (https://dejure.org/1994,7452)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - 5 StR 248/94 (https://dejure.org/1994,7452)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 5 StR 248/94 (https://dejure.org/1994,7452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • HFR 1995, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - 5 StR 248/94
    Die Annahme jeweils einer fortgesetzten Handlung durch Abgabe unzutreffender monatlicher Lohnsteueranmeldungen und durch monatliches Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, die der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) nicht entspricht, beschwert den Angeklagten nicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1994 - 5 StR 280/94   

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https://dejure.org/1994,12933
BGH, 01.06.1994 - 5 StR 280/94 (https://dejure.org/1994,12933)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - 5 StR 280/94 (https://dejure.org/1994,12933)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 5 StR 280/94 (https://dejure.org/1994,12933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • HFR 1995, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - 5 StR 280/94
    Soweit nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - die Verurteilung des Angeklagten wegen einer einzigen (fortgesetzten) Handlung beanstandet werden müßte, wäre der Angeklagte hierdurch nicht beschwert: Der Schuldumfang ist noch ausreichend konkret bestimmt.
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - 5 StR 280/94
    Der Senat holt jedoch im Blick auf den weitergehenden Anklagevorwurf nach den nunmehr anzuwendenden Grundsätzen von BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 4 (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994- StR 239/94 -) einen Teilfreispruch nach.
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