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   BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97   

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https://dejure.org/1998,2949
BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97 (https://dejure.org/1998,2949)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1998 - 5 StR 550/97 (https://dejure.org/1998,2949)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1998 - 5 StR 550/97 (https://dejure.org/1998,2949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung; Eingangsabgabenverkürzung durch Einfuhren von Textilien aus Asien in die Europäische Gemeinschaft; Umsatzsteuerverkürzung durch Einfuhr von Silber aus der Schweiz; Erfordernis der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bei Strafzumessung; Schriftliche ...

  • Judicialis

    UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG 1993 § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; UStG § 4 Nr. 1 Buchstabe b; ; UStG § 6a; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 373 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 3; ; StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 271

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 267; UStG § 5, § 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 625
  • NStZ 1998, 628
  • StV 2000, 497
  • HFR 1999, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97
    Ein Fall, in dem der Aussteller der Rechnungen diese bereits zuvor so in den Rechtsverkehr gebracht hatte, daß ihm selbst eine Änderung nicht mehr gestattet gewesen wäre, liegt nach den Feststellungen nicht vor (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Verfälschen 1; Tröndle aaO. Rdn. 155).
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97
    Dazu ist es erforderlich, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden; die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes muß unbedingt vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergehen, und dies muß von den Beteiligten endgültig gewollt sein (BFH/NV 1986, 311 m.w.N.).
  • BFH, 24.04.1980 - V R 52/73

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bezüglich der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer;

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97
    Eine Einfuhr "für das Unternehmen" ist aber nur dann gegeben, wenn der Unternehmer die Verfügungsmacht über die eingeführten Gegenstände erlangt und diese in seinen im Inland belegenen Unternehmensbereich eingliedert, um sie hier im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zur Ausführung von Umsätzen einzusetzen (BFH BStBl II 1980, 615; 1993, 473).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Sind aber verkürzte Steuerforderungen des deutschen Steuerfiskus nur aus formalen Gründen entstanden, ist dies bei der Strafzumessung im Hinblick auf die verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 2000, 497).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Sind aber verkürzte Steuerforderungen des deutschen Steuerfiskus nur aus formalen Gründen entstanden, ist dies bei der Strafzumessung im Hinblick auf die verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 2000, 497 und Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
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