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   BFH, 15.04.1999 - V R 45/98   

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https://dejure.org/1999,7059
BFH, 15.04.1999 - V R 45/98 (https://dejure.org/1999,7059)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1999 - V R 45/98 (https://dejure.org/1999,7059)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1999 - V R 45/98 (https://dejure.org/1999,7059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Containerdienst - Deponiegebühr - Entgelt für Abfalltransport - Abfallentsorgungsleistung - Umsatzsteuer

  • Judicialis

    UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1980/1991 § 10 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980/1991) § 10 Abs. 1 S. 4
    Durchlaufende Posten; Deponiegebühren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1 J: 1980, UStG § 10 Abs 1 J: 1991, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1991
    Deponiegebühr; Durchlaufender Posten; Einheitlichkeit; Entgelt; Leistungsaustausch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1999, 929
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.12.1967 - V R 29/66
    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 45/98
    Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1967 V 54/64 (BFHE 88, 306, BStBl III 1967, 377) und vom 21. Dezember 1967 V R 29/66 (Umsatzsteuer-Rundschau 1968, 215) schieden durchlaufende Posten aus, wenn der Unternehmer mit der Zahlung --zumindest auch-- eine eigene Schuld tilge.
  • BFH, 02.03.1967 - V 54/64

    Vorausssetzungen für das Vorliegen von durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 45/98
    Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1967 V 54/64 (BFHE 88, 306, BStBl III 1967, 377) und vom 21. Dezember 1967 V R 29/66 (Umsatzsteuer-Rundschau 1968, 215) schieden durchlaufende Posten aus, wenn der Unternehmer mit der Zahlung --zumindest auch-- eine eigene Schuld tilge.
  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 45/98
    So ist z.B. anerkannt, daß Rechtsanwälte Kosten (Gebühren und Auslagen) für ihre Auftraggeber als durchlaufende Posten --ohne ausdrückliche Benennung des Auftraggebers-- auslegen, wenn diese Kosten nach verbindlichen Kosten(Gebühren)ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744, m.N.).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 45/98
    Der BFH ist gemäß § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) als Revisionsgericht an die Gesamtwürdigung durch das FG gebunden, wenn sie revisionsrechtlich einwandfrei zustandegekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt ist, auch wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 54/97, BFHE 185, 351, BStBl II 1998, 466, m.N.).
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 45/98
    Die Vorschrift hat keine steuerbegründende Wirkung; sie setzt die Durchführung von Leistungsbeziehungen unter Einschaltung von sog. Mittelspersonen voraus und betrifft den Umfang der Bemessungsgrundlage der jeweiligen Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

    Das zur Weiterbelastung von Deponiegebühren ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. April 1999 V R 45/98 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 929) sei auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

    § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG ist aber richtlinienkonform unter Einbeziehung dieser Voraussetzung auszulegen (BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137; im Ergebnis ebenso BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1736; in HFR 1999, 929).

    Dem Unternehmer steht damit letztlich ein Wahlrecht zu, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1736; in HFR 1999, 929; in BFH/NV 1999, 1137).

    Nimmt er diese Behandlung in seiner Buchführung nicht vor, fallen die Beträge in die Bemessungsgrundlage für seine Leistung (BFH-Urteil in HFR 1999, 929).

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    Das Unionsrecht räumt hierdurch dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als durchlaufende Posten oder als Erlöse behandelt wissen will (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 100; vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137; vom 15. April 1999 V R 45/98, BFH/NV 1999, 1521).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05

    Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten -

    Zwar kann es bei sog. Bagatellbeträgen entbehrlich sein, dass der Zahlungsberechtigte die Identität der Zahlungsverpflichteten kennt (BFH, Beschluss vom 27. Februar 1989 - V B 75/88 - a.a.O.. S. 745;Urteil vom 15. April 1999 - V R 45/98 - BFH/NV 1999, 929).
  • BFH, 18.04.2007 - V B 157/05

    USt; einheitliche Leistung; mehrere Unternehmer

    (vgl. z.B. bereits BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316, unter 1. d; vom 15. April 1999 V R 45/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 929).
  • BFH, 20.12.2006 - V B 57/06

    Divergenz; tatsächliche Würdigung

    Sie rügt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1999 V R 46/98 (BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 100) und V R 47/98 (BFH/NV 1999, 1137) sowie vom 15. April 1999 V R 45/98 (BFH/NV 1999, 1521) ab.
  • FG Münster, 10.12.2013 - 15 K 2774/12

    Frage der umsatzsteuerrechtlichen Erfassung der Gebühr für eine zweite

    Denn die Gebührensatzung des Kreises D kann nicht dazu führen, dass die Klägerin als in die für die Umsatzbesteuerung allein maßgebliche Leistungsbeziehung, die im Streitfall in der Durchführung der zweiten Leichenschau durch den Kreis D besteht, eingeschaltete Leistungsempfängerin gegenüber dem Kreis D und Leistende gegenüber den Bestattungspflichtigen bzw. Bestattungsunternehmern anzusehen ist (vgl. insoweit auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 01.04.1998 6 K 2005/95, EFG 1998, 1160, nachfolgend BFH-Urteil vom 15.04.1999 V R 45/98, HFR 1999, 929 zu Deponiegebühren).
  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

    Eine Verausgabung für Rechnung eines anderen liegt nicht nur dann vor, wenn nur der andere der Schuldner des letztendlichen Zahlungsempfängers ist, sondern auch dann, wenn die Mittelsperson und der andere Gesamtschuldner des Zahlungsempfängers sind, sofern die Mittelsperson gegenüber dem Empfänger im Namen des anderen zahlt und die Beträge in der Buchführung entsprechend ausweist (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 199, Juris Rn. 14, 16; Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris Rn. 14, 15, 17; Urteil vom 15. April 1999, V R 45/98, HFR 1999, 929, Juris Rn. 18, 20; Beschluss vom 20. Dezember 2006, V B 57/06, BFH/NV 2007, 745, Juris Rn. 10).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

    Eine Verausgabung für Rechnung eines anderen liegt nicht nur dann vor, wenn nur der andere der Schuldner des letztendlichen Zahlungsempfängers ist, sondern auch dann, wenn die Mittelsperson und der andere Gesamtschuldner des Zahlungsempfängers sind, sofern die Mittelsperson gegenüber dem Empfänger im Namen des anderen zahlt und die Beträge in der Buchführung entsprechend ausweist (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 199, Juris Rn. 14, 16; Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris Rn. 14, 15, 17; Urteil vom 15. April 1999, V R 45/98, HFR 1999, 929, Juris Rn. 18, 20; Beschluss vom 20. Dezember 2006, V B 57/06, BFH/NV 2007, 745, Juris Rn. 10).
  • FG Hamburg, 10.08.2018 - 2 K 82/18

    Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

    Dem Unternehmer steht damit letztlich ein Wahlrecht zu, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht (BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736; vom 15. April 1999 V R 45/98, HFR 1999, 929; vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137).
  • FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08

    Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei

    Zwar kann es bei sog. Bagatellbeträgen entbehrlich sein, dass der Zahlungsberechtigte die Identität der Zahlungsverpflichteten kennt (BFH-Beschluss vom 27.02.1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744; BFH-Urteil vom 15.04.1999 V R 45/98, BFH/NV 1999, 929).
  • FG Hessen, 05.07.2002 - 6 V 1707/02

    Voraussetzung der Anerkennung einer Einrichtung als ordnungsgemäß; Fehlen einer

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