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   BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05   

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https://dejure.org/2006,3530
BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05 (https://dejure.org/2006,3530)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2006 - IV R 26/05 (https://dejure.org/2006,3530)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2006 - IV R 26/05 (https://dejure.org/2006,3530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 7g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    Zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens

  • datenbank.nwb.de

    Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 bis 5 EStG in der Land- und Forstwirtschaft für die Aufzucht von Kühen ? Keine Begrenzung der Höhe nach durch Ansatz eines Schlachtwerts ? Rücklagebetrag kann das spätere Abschreibungsvolumen überschreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ansparrücklage für Tiere

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansparrücklage für Tiere

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildung einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens ; Ermittlung des Gewinns durch Bestandsvergleich; Anwendung des Bewertungsmaßstabs der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für landwirtschaftliche Betriebe

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 3, EStG § 13
    Ansparabschreibung; Kühe; Landwirtschaft; Rücklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 557
  • BB 2006, 2290
  • BB 2006, 2352
  • DB 2006, 2212
  • BStBl II 2006, 910
  • HFR 2007, 16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99

    Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
    Denn AfA komme bei derartigen Tieren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vom Differenzbetrag zwischen den Herstellungskosten und dem Schlachtwert in Betracht (Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284, und vom 15. Februar 2001 IV R 43/99, BFH/NV 2001, 1021).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats berechtigte ihre künftige Herstellung im Streitjahr auch dann zur Einstellung einer Rücklage, wenn die Tiere --wie im Streitfall-- nach Richtwerten (Gruppenwerten) bilanziert werden sollen (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1021).

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 101/90

    Bewertung des Viehbestands bei Einführung der Buchführung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
    Diese Begriffe aber waren nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH entscheidend für den Ansatz eines Schrottwerts bei Bemessung der AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter von großem Gewicht oder aus wertvollem Material (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Dezember 1967 GrS 1/67, BFHE 91, 93, BStBl II 1968, 268) und für die Übertragung dieser Grundsätze des Großen Senats durch den erkennenden Senat auf die Viehbewertung (Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 101/90, BFHE 169, 397, BStBl II 1993, 276, Nr. 3 der Gründe).

    Im Unterschied zu § 7 Abs. 1 EStG, der den Ansatz eines Schlachtwerts dann gebietet, wenn Tieren ein erheblicher Restwert zukommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 169, 397, BStBl II 1993, 276, zu 3. der Gründe) ist § 7g EStG eine wirtschaftslenkende Norm, die die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe dadurch verbessern soll, dass deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und deren Investitions- und Innovationskraft gestärkt werden (BTDrucks 10/336, S. 13, 25, 26; BTDrucks 11/257, S. 8 f.).

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91

    Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
    Denn AfA komme bei derartigen Tieren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vom Differenzbetrag zwischen den Herstellungskosten und dem Schlachtwert in Betracht (Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284, und vom 15. Februar 2001 IV R 43/99, BFH/NV 2001, 1021).
  • BFH, 07.12.1967 - GrS 1/67

    AfA - Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
    Diese Begriffe aber waren nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH entscheidend für den Ansatz eines Schrottwerts bei Bemessung der AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter von großem Gewicht oder aus wertvollem Material (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Dezember 1967 GrS 1/67, BFHE 91, 93, BStBl II 1968, 268) und für die Übertragung dieser Grundsätze des Großen Senats durch den erkennenden Senat auf die Viehbewertung (Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 101/90, BFHE 169, 397, BStBl II 1993, 276, Nr. 3 der Gründe).
  • FG Münster, 23.07.2003 - 10 K 4968/02

    Höhe der Ansparrücklage eines bilanzierenden Landwirts

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1851 veröffentlicht.
  • BFH, 10.10.2017 - X R 33/16

    Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 31. August 2006 IV R 26/05 (BFHE 214, 557, BStBl II 2006, 910, unter II.2.b) ausgeführt, dass nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. der Betrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlageguts Bemessungsgrundlage für die Rücklage sei.

    dd) Der Senat weicht dabei nicht von den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 214, 557, BStBl II 2006, 910 zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens ab.

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