Rechtsprechung
BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 7g
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 7g
- Judicialis
EStG § 7g
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g
Zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens - datenbank.nwb.de
Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 bis 5 EStG in der Land- und Forstwirtschaft für die Aufzucht von Kühen ? Keine Begrenzung der Höhe nach durch Ansatz eines Schlachtwerts ? Rücklagebetrag kann das spätere Abschreibungsvolumen überschreiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Ansparrücklage für Tiere
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ansparrücklage für Tiere
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bildung einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens ; Ermittlung des Gewinns durch Bestandsvergleich; Anwendung des Bewertungsmaßstabs der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für landwirtschaftliche Betriebe
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Allgemeine Voraussetzungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.07.2003 - 10 K 4968/02
- BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
Papierfundstellen
- BFHE 214, 557
- BB 2006, 2290
- BB 2006, 2352
- DB 2006, 2212
- BStBl II 2006, 910
- HFR 2007, 16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99
Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - Landwirtschaftlicher Betrieb - …
Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
Denn AfA komme bei derartigen Tieren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vom Differenzbetrag zwischen den Herstellungskosten und dem Schlachtwert in Betracht (Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284, und vom 15. Februar 2001 IV R 43/99, BFH/NV 2001, 1021).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats berechtigte ihre künftige Herstellung im Streitjahr auch dann zur Einstellung einer Rücklage, wenn die Tiere --wie im Streitfall-- nach Richtwerten (Gruppenwerten) bilanziert werden sollen (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1021).
- BFH, 04.06.1992 - IV R 101/90
Bewertung des Viehbestands bei Einführung der Buchführung
Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
Diese Begriffe aber waren nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH entscheidend für den Ansatz eines Schrottwerts bei Bemessung der AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter von großem Gewicht oder aus wertvollem Material (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Dezember 1967 GrS 1/67, BFHE 91, 93, BStBl II 1968, 268) und für die Übertragung dieser Grundsätze des Großen Senats durch den erkennenden Senat auf die Viehbewertung (Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 101/90, BFHE 169, 397, BStBl II 1993, 276, Nr. 3 der Gründe).Im Unterschied zu § 7 Abs. 1 EStG, der den Ansatz eines Schlachtwerts dann gebietet, wenn Tieren ein erheblicher Restwert zukommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 169, 397, BStBl II 1993, 276, zu 3. der Gründe) ist § 7g EStG eine wirtschaftslenkende Norm, die die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe dadurch verbessern soll, dass deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und deren Investitions- und Innovationskraft gestärkt werden (…BTDrucks 10/336, S. 13, 25, 26;… BTDrucks 11/257, S. 8 f.).
- BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91
Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten
Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
Denn AfA komme bei derartigen Tieren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vom Differenzbetrag zwischen den Herstellungskosten und dem Schlachtwert in Betracht (Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284, …und vom 15. Februar 2001 IV R 43/99, BFH/NV 2001, 1021). - BFH, 07.12.1967 - GrS 1/67
AfA - Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer …
Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
Diese Begriffe aber waren nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH entscheidend für den Ansatz eines Schrottwerts bei Bemessung der AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter von großem Gewicht oder aus wertvollem Material (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Dezember 1967 GrS 1/67, BFHE 91, 93, BStBl II 1968, 268) und für die Übertragung dieser Grundsätze des Großen Senats durch den erkennenden Senat auf die Viehbewertung (Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 101/90, BFHE 169, 397, BStBl II 1993, 276, Nr. 3 der Gründe). - FG Münster, 23.07.2003 - 10 K 4968/02
Höhe der Ansparrücklage eines bilanzierenden Landwirts
Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1851 veröffentlicht.
- BFH, 10.10.2017 - X R 33/16
Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer …
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 31. August 2006 IV R 26/05 (BFHE 214, 557, BStBl II 2006, 910, unter II.2.b) ausgeführt, dass nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. der Betrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlageguts Bemessungsgrundlage für die Rücklage sei.dd) Der Senat weicht dabei nicht von den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 214, 557, BStBl II 2006, 910 zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens ab.