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   BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06   

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https://dejure.org/2006,1879
BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06 (https://dejure.org/2006,1879)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2006 - IX R 5/06 (https://dejure.org/2006,1879)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - IX R 5/06 (https://dejure.org/2006,1879)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Sätze 2 und 3

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2, 3
    Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG auf Entnahmen vor dem 1. Januar 1999

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG auf Entnahmen vor dem 1.1.1999

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Privates Veräußerungsgeschäft ? Gleichstellung einer Entnahme mit der Anschaffung gilt erst ab 1999 ? Abweichung von der Verwaltungsauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Anschaffungsfiktion bei Spekulationseinkünften

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Finanzverwaltung rudert bei privaten Veräußerungsgeschäften zurück

  • IWW (Kurzinformation)

    Spekulationsgeschäfte: Grundstücksentnahmen vor dem 1. Januar 1999 nicht betroffen

  • IWW (Kurzinformation)

    Bundesfinanzhof findet klare Worte - Keine neue Spekulationsfrist bei Grundstücksentnahme vor dem 1. Januar 1999

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschaffungsfiktion bei Spekulationseinkünften

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Anschaffungsfiktion auf Entnahmen; Unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks im Wege einer vorweggenommenen Erbschaft; Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Private Veräußerungsgeschäfte: Keine Rückwirkung von verschärfenden Vorschriften auf Zeiträume vor dem 1.1.1999

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion bei Spekulationseinkünften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion bei Spekulationseinkünften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 2
    Anschaffung; Entnahme; Grundstück; Spekulationsgeschäft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 207
  • NJW 2007, 624
  • BB 2006, 2681
  • BB 2007, 706
  • DB 2006, 2609
  • BStBl II 2007, 179
  • HFR 2007, 25
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06
    Fehlt es daran oder an einer Anschaffungsfiktion, wird eine Veräußerung nicht nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter B. III. 1. b).

    Denn erst mit der Anschaffung oder ihrer Fiktion beginnt die Tatbestandsverwirklichung des § 23 EStG (BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).

  • BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U

    Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06
    Entnimmt ein Steuerpflichtiger sein Grundstück aus seinem Betriebsvermögen, so liegt darin --mangels Erwerb (§ 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches)-- keine Anschaffung (BFH-Urteil vom 23. April 1965 VI 34/62 U, BFHE 82, 637, BStBl III 1965, 477; vgl. dazu auch Blümich/Glenk, § 23 EStG Rz. 91).
  • BFH, 22.09.1987 - IX R 15/84

    Spekulationsgewinn bei Erbauseinandersetzung (Grundstücksrealteilung) mit

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06
    Der Kläger hat das Grundstück, um das es hier geht, von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich erworben und deshalb nicht angeschafft (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1987 IX R 15/84, BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250; vgl. dazu auch Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, § 23 EStG Anm. 231).
  • FG München, 06.12.2005 - 2 K 3452/05

    Keine Anwendung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auf

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06
    Das Finanzgericht (FG) wandte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 671 veröffentlichten Urteil den erst ab dem 1. Januar 1999 geltenden § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht auf Entnahmen vor diesem Zeitpunkt an und setzte die Einkommensteuer für das Streitjahr entsprechend fest.
  • FG Münster, 26.03.2020 - 8 K 1192/18

    Kein Aktienerwerb bei einer Überführung vom Betriebs- in das Privatvermögen

    Nach der Rechtsprechung des BFH setze ein Erwerb den Wechsel des Rechtsträgers hinsichtlich des betroffenen Wirtschaftsguts voraus (BFH-Urteil vom 18.10.2006, IX R 5/06).

    Diese Rechtsprechung habe der BFH im Jahr 2006 bestätigt und bei der Entnahme eines Grundstücks durch den Steuerpflichtigen aus dem Betriebsvermögen eine "Anschaffung" mangels Erwerb verneint (BFH-Urteil vom 18.10.2006, IX R 5/06).

    Im Urteil vom 18.10.2006 (IX R 5/06, BFHE 215, 207, BStBl II 2007, 179) hat der BFH zudem ausgeführt, dass die Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch den Steuerpflichtigen - mangels Erwerb (§ 255 Abs. 1 Handelsgesetzbuch) - keine Anschaffung im Sinne von § 23 Abs. 1 EStG sei.

  • BFH, 27.06.2018 - X R 26/17

    Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der

    Vor Inkrafttreten dieser Regelung wurde die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen nach der Rechtsprechung des BFH nicht als Anschaffung i.S. des § 23 EStG eingestuft, da diese nach dem Wortsinn den Übergang von Vermögen zwischen verschiedenen Personen voraussetzt (vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1965 VI 34/62 U, BFHE 82, 637, BStBl III 1965, 477, und vom 18. Oktober 2006 IX R 5/06, BFHE 215, 237, BStBl II 2007, 179, unter II.1.a).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08

    Schadenersatz gegen einen Steuerberater wegen Schlechterfüllung eines Auftrags

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 18.10.2006, AZ: IX R 5/06 Tz. 11 = BStBl II 2007, 179), der sich insoweit ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt hat, ist diese erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden, was bedeutet, dass die Entnahme nach dem 01.01.1999 durchgeführt worden sein musste.

    Der Gesetzgeber hatte klar den Willen zum Ausdruck gebracht, die Fiktion auf Sachverhalte zu beschränken, die nach ihrer Einführung lagen (vgl. dazu die Ausführungen des BFH im Urteil vom 18.10.2006, AZ: IX R 5/06 Tz. 12).

  • BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06

    Rückwirkung; Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein zur amtlichen Veröffentlichung bestimmtes Urteil vom heutigen Tage in der Sache IX R 5/06, von dem ein neutralisierter Abdruck beigefügt ist.
  • BFH, 18.10.2006 - IX R 32/06

    Rückwirkung; Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom heutigen Tage in der Sache IX R 5/06.
  • FG Düsseldorf, 09.05.2006 - 9 K 4629/05

    Spekulationsgeschäft; Grundstücksentnahme; Anschaffungsfiktion;

    Gegen die erstinstanzliche gleich lautende Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 6. Dezember 2005 2 K 3452/05, EFG 2006, 671; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. März 2006 10 K 4387/05) ist das Revisionsverfahren IX R 5/06 beim BFH anhängig.
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