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   BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 31/08   

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https://dejure.org/2009,17787
BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 31/08 (https://dejure.org/2009,17787)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 BvR 31/08 (https://dejure.org/2009,17787)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 BvR 31/08 (https://dejure.org/2009,17787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde für die Bemessung des Gegenstandswerts

  • Judicialis

    RVG § 14 Abs. 1; ; RVG § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Streitwert vorausgehender finanzgerichtlicher Verfahren unmaßgeblich für Gegenstandswert einer Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1191
  • HFR 2010, 72
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 31/08
    Wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also nicht inhaltlich befunden, ist es deshalb im Regelfall nicht gerechtfertigt, über den gesetzlichen Mindestwert von 4.000 EUR hinauszugehen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 31/08
    Bei der von der Kammer nach billigem Ermessen vorzunehmenden Bestimmung des Gegenstandswerts sind die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 79, 357 sowie 365 ) entwickelten Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 15/13

    Zu den Grundsätzen der Gegenstandswertfestsetzung im

    So wird etwa im Fall der Nichtannahme eines Rechtsbehelfs ein über den Mindestwert hinausgehender Gegenstandswert im Regelfall für nicht gerechtfertigt erachtet (vgl. BVerfGE 79, 365 - Juris Rn. 1; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16.9.2009 - 2 BvR 31/08 -, NJW 1010, 1191; kritisch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 37 RVG Rn. 8 m.w.N.).
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